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   BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03   

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https://dejure.org/2006,34837
BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03 (https://dejure.org/2006,34837)
BPatG, Entscheidung vom 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03 (https://dejure.org/2006,34837)
BPatG, Entscheidung vom 02. Januar 2006 - 30 W (pat) 307/03 (https://dejure.org/2006,34837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung der Wortkombination "Konstruktionsvollholz" als Kollektivmarke in das Markenregister; Kollektivmarke als Unterscheidungsmittel; Begriff "Vollholz" als Synonym und Fachbezeichnung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03
    a) Nach der Rechtsprechung setzt die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung grundsätzlich voraus, dass die (markenfähige) Kennzeichnung als Marke, d. h. markenmäßig und nicht lediglich als beschreibende Angabe, verwendet wird und damit als betriebliches Unterscheidungsmittel die Herkunftsfunktion erfüllt (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 806 Nr. 64 Philips; zum Ausstattungsschutz nach § 25 WZG BGH GRUR 1960, 83, 86 - Nährbier; Ströbele/Hacker MarkenG 7. Aufl., § 8 Rdn. 464; Ingerl/Rohnke MarkenG 2. Aufl., § 8 Rdn. 326 a. E.; Fezer Markenrecht 3. Aufl., § 8 Rdn. 422; auch Teplitzky WRP 1999, 461, 466).
  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft

    Auszug aus BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03
    Dagegen führen Verkehrsbefragungen über einzelne herausgelöste Elemente, die dem Verkehr bislang niemals in Alleinstellung als Marke begegnet sind, zu unvermeidlichen Fehlerquellen wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat (vgl. BGH GRUR 1968, 581, 584 - Blunazit).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03
    Der Eintragung der angemeldeten Marke steht damit auch das absolute Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft entgegen §§ 97 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, da ihr im Hinblick auf die beanspruchten Waren ein im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050-Cityservice).
  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62

    Abbildung einer Warenverpackung

    Auszug aus BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03
    Zum einen bestehen grundsätzlich Zweifel, ob überhaupt ein schutzwürdiges Interesse an der Eintragung eines solchen Bestandteils besteht, der dem Verkehr bislang nicht in Alleinstellung begegnet ist, und der häufig auch nicht in Alleinstellung als Herkunftshinweis benutzt, sondern zur leichteren Abwehr von Eingriffen in die im Verkehr durchgesetzte Gesamtaufmachung eingesetzt werden soll (vgl. BGHZ 41, 187, 193 - Palmolive).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03
    Im Fall der Kollektivmarke bedeutet dies, dass das Zeichen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke einer bestimmten Gruppe von Unternehmen aufgefasst wird, also nicht nur des Verbandes, sondern auch der Unternehmen der Verbandsmitglieder; unrichtige Vorstelllungen des Verkehrs über rechtliche Zusammenhänge sind dabei unschädlich (vgl. Fezer, MarkenG 3. Aufl. § 97 Rdn. 14; vgl. BGHZ 21, 182, 191 - Ihr Funkberater).
  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

    Auszug aus BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03
    Der Verkehr, der in diesem Bereich Abkürzungen wie BSH für Bauschnittholz kennt, wird nicht "Konstruktionsvollholz" aus der Gesamtkombination der bestehenden Wortbildmarke des Anmelders heraus lösen und in Alleinstellung als Herkunftshinweis benutzen, sondern wird eher dazu neigen, die Abkürzung "KVH" zu verwenden (vgl. GRUR 2005, 337 - Visage).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03
    a) Nach der Rechtsprechung setzt die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung grundsätzlich voraus, dass die (markenfähige) Kennzeichnung als Marke, d. h. markenmäßig und nicht lediglich als beschreibende Angabe, verwendet wird und damit als betriebliches Unterscheidungsmittel die Herkunftsfunktion erfüllt (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 806 Nr. 64 Philips; zum Ausstattungsschutz nach § 25 WZG BGH GRUR 1960, 83, 86 - Nährbier; Ströbele/Hacker MarkenG 7. Aufl., § 8 Rdn. 464; Ingerl/Rohnke MarkenG 2. Aufl., § 8 Rdn. 326 a. E.; Fezer Markenrecht 3. Aufl., § 8 Rdn. 422; auch Teplitzky WRP 1999, 461, 466).
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