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   BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02   

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BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02 (https://dejure.org/2005,31310)
BPatG, Entscheidung vom 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02 (https://dejure.org/2005,31310)
BPatG, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 29 W (pat) 166/02 (https://dejure.org/2005,31310)
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  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/ TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N.).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02
    Eine die Verwechslungsgefahr begründende Ähnlichkeit liegt dann vor, wenn das Publikum annimmt, die Waren oder Dienstleistungen stammten aus demselben oder ggf. aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (st. Rsp; vgl. BGH WRP 2004, 357/359 - GeDIOS).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/ TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N.).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/ TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N.).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

    Auszug aus BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/ TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N.).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02
    Es ist daher davon auszugehen, dass der Verkehr, der - wie der EuGH formuliert (WRP 1999, 806 - Lloyd) -Marken regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf Einzelheiten achtet, die beiden zu vergleichenden Zeichen nicht als "procon - cept" bzw. "Procon - nect", sondern in der ihm verständlichen sinnhaften Bedeutung von "pro - concept" und "Pro - Connect" verstehen wird.
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 166/02
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont).
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