Rechtsprechung
BPatG, 02.02.2011 - 19 W (pat) 75/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 39 PatG, § 42 Abs 3 S 2 PatG, § 48 S 2 PatG
Patentbeschwerdeverfahren - "Einrichtung zur Speicherung von elektrischer Energie" - Übereinstimmung der Unterlagen der Teilanmeldung mit den ursprünglichen Unterlagen der Stammanmeldung - Patentansprüche der Stammanmeldung wurden mit Prüfungsbescheid bereits als nicht ...
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§ 39 PatG, § 42 Abs 3 S 2 PatG, § 48 S 2 PatG
Patentbeschwerdeverfahren - "Einrichtung zur Speicherung von elektrischer Energie" - Übereinstimmung der Unterlagen der Teilanmeldung mit den ursprünglichen Unterlagen der Stammanmeldung - Patentansprüche der Stammanmeldung wurden mit Prüfungsbescheid bereits als nicht ... - rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Einrichtung zur Speicherung von elektrischer Energie" - Übereinstimmung der Unterlagen der Teilanmeldung mit den ursprünglichen Unterlagen der Stammanmeldung - Patentansprüche der Stammanmeldung wurden mit Prüfungsbescheid bereits als nicht ...
- rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Einrichtung zur Speicherung von elektrischer Energie" - Übereinstimmung der Unterlagen der Teilanmeldung mit den ursprünglichen Unterlagen der Stammanmeldung - Patentansprüche der Stammanmeldung wurden mit Prüfungsbescheid bereits als nicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BPatG, 31.07.2000 - 20 W (pat) 82/99
Entstehen einer Ausscheidungsanmeldung - Anspruch auf Wiederholung der …
Auszug aus BPatG, 02.02.2011 - 19 W (pat) 75/09
Das gilt auch für Prüfungsbescheide, soweit sie den Gegenstand der Trennanmeldung betreffen und die Prüfungsstelle davon ausgehen konnte, dass der Anmelder den gerügten Mangel der Trennanmeldung zuordnet (vgl. BPatG v. 20. Juni 2006, 8 W (pat) 4/04; BPatGE 43, 159 - Akustisches Oberflächenwellenfilter (zur Ausscheidung)). - BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84
"Kraftfahrzeuggetriebe"; Einverständliche Trennung einer Patentanmeldung
Auszug aus BPatG, 02.02.2011 - 19 W (pat) 75/09
Zu berücksichtigen ist dabei, dass das Verfahren der Teilanmeldung nach der Beendigung des Schwebezustandes in der Verfahrenslage weiterzubehandeln ist, in der sich die Stammanmeldung vor der Teilung befand (vgl. Amtl. Begr. zum 1 GPatG, BlPMZ 1979, 284; BGH GRUR 1986, 877, 879 - Kraftfahrzeugsgetriebe (für die Ausscheidung)). - BPatG, 20.06.2006 - 8 W (pat) 4/04
Auszug aus BPatG, 02.02.2011 - 19 W (pat) 75/09
Das gilt auch für Prüfungsbescheide, soweit sie den Gegenstand der Trennanmeldung betreffen und die Prüfungsstelle davon ausgehen konnte, dass der Anmelder den gerügten Mangel der Trennanmeldung zuordnet (vgl. BPatG v. 20. Juni 2006, 8 W (pat) 4/04; BPatGE 43, 159 - Akustisches Oberflächenwellenfilter (zur Ausscheidung)).
- BPatG, 13.12.2022 - 17 W (pat) 26/20 Der in diesem Zusammenhang vorgetragene Einwand der Beschwerdeführerin, die von der Prüfungsstelle in ihrem Zurückweisungsbeschluss zitierten Entscheidungen 20 W (pat) 82/99 und 19 W (pat) 75/09 bezögen sich auf andere Sachverhalte, weil in den dortigen Prüfbescheiden fehlende Neuheit - und nicht, wie im vorliegenden Fall mangelnde erfinderische Tätigkeit - beanstandet wurde, verfängt nicht.