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   BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20   

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BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20 (https://dejure.org/2023,9102)
BPatG, Entscheidung vom 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20 (https://dejure.org/2023,9102)
BPatG, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - 30 W (pat) 20/20 (https://dejure.org/2023,9102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 1460
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14

    ConText - Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines

    Auszug aus BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann der vom Schutz des vollständigen Firmennamens abgeleitete Schutz als Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG beansprucht werden, sofern es sich um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (BGH, GRUR 2018, 935 Rdnr. 28 - goFit; GRUR 2013, 68 Rdnr. 28 - Castell/VIN CASTELL; GRUR 2016, 705 Rdnr. 19 - ConText, Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 5 Rdnr. 27 m.w.Nachw.).

    Der Schutz eines in einer Firmenbezeichnung enthaltenen Bestandteils als Unternehmensschlagwortgemäß § 5 Abs. 2 MarkenG setzt neben der Unterscheidungskraft voraus, dass er nach der Verkehrsauffassung seiner Natur nach geeignet ist, wie ein Name des Unternehmens zu wirken (vgl. BGH, GRUR 1996, 68, 69 - Cotton Line; BGH, GRUR 2013, 68 Rdnr. 33 - Castell/VIN CASTELL; GRUR 2016, 705 Rdnr. 19 - ConText).

    Denn jedenfalls dem auf dem Lebensmittelsektor tätigen Fachverkehr wird dieser Bestandteil aufgrund seiner Voranstellung innerhalb der Gesamtfirma (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 80, 82 - EXES) sowie der allgemeinen Neigung des Verkehrs, längere Firmenbezeichnungen um rein beschreibende und ihm verständliche Zusätze zu Tätigkeit und Rechtsform des Unternehmens wie hier "... ANONIM ?žIRKETI" zu verkürzen (vgl. BGH, GRUR 2002, 626, 628 - defacto; GRUR 2016, 705 Nr. 28 - ConText), als Name des Unternehmens bzw. als Unternehmensschlagwort nahegelegt.

    Der Grund für diesen selbstständigen Schutz besteht in der Neigung des Verkehrs, längere Firmenbezeichnungen auf den (allein) unterscheidungskräftigen Bestandteil zu verkürzen (vgl. BGH, GRUR 2002, 626, 628 - defacto; GRUR 2016, 705 Nr. 28 - ConText).

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20
    Der Schutz des Unternehmenskennzeichens entsteht, sofern es die erforderliche Unterscheidungskraft aufweist, durch namensmäßigen Gebrauch im inländischen geschäftlichen Verkehr unabhängig vom Umfang der Benutzung (BGH GRUR 2013, 1150, Rn. 34 - Baumann; GRUR 2009, 685, 686, Rn. 17 - ahd.de).

    Diesem Gesichtspunkt kommt bei der im Rahmen der Verwechslungsgefahr nach § 15 Abs. 2, 4 MarkenG zu prüfenden Branchenähnlichkeit Bedeutung zu, welche sich nach ständiger Rechtsprechung nicht nur nach dem tatsächlichen Tätigkeitsbereich bemisst, für das das prioritätsältere Zeichen benutzt wird; vielmehr ist bei der Beurteilung der Branchennähe auch eine naheliegende Ausweitung des Tätigkeitsbereichs einzubeziehen (vgl. BGH, GRUR 2009, 484 Nr. 73 - Metrobus; GRUR 2009, 685 Nr. 27 - ahd.de; GRUR 2012, 635 Nr. 14, 16 - METRO/ROLLER's Metro).

    Vielmehr sind dabei auch künftige sachliche Ausweitungen zu berücksichtigen, sofern es sich insoweit um eine reale, nicht nur ganz theoretische oder aus bestimmten Gründen fernliegende Möglichkeit handelt (vgl. BGH GRUR 2009, 685 Nr. 27 - ahd.de; GRUR 2009, 484 Nr. 73 - Metrobus; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 15 Rdnr. 66 m.w.Nachw.).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10

    METRO/ROLLER's Metro

    Auszug aus BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20
    Diesem Gesichtspunkt kommt bei der im Rahmen der Verwechslungsgefahr nach § 15 Abs. 2, 4 MarkenG zu prüfenden Branchenähnlichkeit Bedeutung zu, welche sich nach ständiger Rechtsprechung nicht nur nach dem tatsächlichen Tätigkeitsbereich bemisst, für das das prioritätsältere Zeichen benutzt wird; vielmehr ist bei der Beurteilung der Branchennähe auch eine naheliegende Ausweitung des Tätigkeitsbereichs einzubeziehen (vgl. BGH, GRUR 2009, 484 Nr. 73 - Metrobus; GRUR 2009, 685 Nr. 27 - ahd.de; GRUR 2012, 635 Nr. 14, 16 - METRO/ROLLER's Metro).

    Zwischen dem bei dem Widerspruchskennzeichen allein maßgeblichen Geschäftsbereich "Vertrieb von Süßwaren und süßen Backwaren" und den vorgenannten Waren lässt sich eine mehr als nur geringe Branchennähe entgegen der Auffassung der Widersprechenden auch nicht damit begründen, dass nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich von einer (mehr als nur geringen) Branchennähe zwischen Händler und allen üblicherweise gehandelten Waren auszugehen ist (vgl. BGH GRUR 2009, 484 Nr. 74 - METROBUS; GRUR 2012, 635 Nr. 15 - METRO/ROLLER#s Metro).

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 201/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch eine Autovervollständigen-Funktion

    Auszug aus BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann der vom Schutz des vollständigen Firmennamens abgeleitete Schutz als Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG beansprucht werden, sofern es sich um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (BGH, GRUR 2018, 935 Rdnr. 28 - goFit; GRUR 2013, 68 Rdnr. 28 - Castell/VIN CASTELL; GRUR 2016, 705 Rdnr. 19 - ConText, Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 5 Rdnr. 27 m.w.Nachw.).

    Vielmehr können sich auch kennzeichnungsschwache Firmenschlagworte im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen eignen (vgl. BGH GRUR 2018, 935 Nr. 36 - goFit; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 5 Rdnr. 27).

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09

    BCC

    Auszug aus BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20
    Dabei gibt es eine (absolute) Branchenunähnlichkeit, die auch bei Identität der Zeichen nicht durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft des prioritätsälteren Unternehmenskennzeichens ausgeglichen werden kann (BGH GRUR 2011, 831, Rn. 23 - BCC).

    Bei gegebener Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit nach markenrechtlichen Grundsätzen als dem sachlich engeren Kriterium kann regelmäßig auch von Branchennähe ausgegangen werden (vgl. BGH GRUR 2011, 831, Rn. 23 - BCC; Ströbele/Hacker/Thiering, a.a.O., § 15 Rdnr. 62).

  • BPatG, 07.05.2010 - 25 W (pat) 52/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nimm 2 Fruchtpops/fruitpop" - teilweise

    Auszug aus BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20
    Dies gilt für die von der angegriffenen Marke zu Klasse 30 beanspruchten Waren "Kakao; Zucker; Sago; Mehle und Getreidepräparate [ausgenommen Futtermittel]; Honig; Hefe; Backpulver", aber auch für die gerade auch im Bereich der Süßwaren produkttypischen Zutaten "Eier; Milch; Milchprodukte; Molkereiprodukte; Butter; Sahne [Rahm]; Joghurt; Milchpulver für Nahrungszwecke; Milchcremes [Joghurts]" oder auch - bei veganen Backprodukten - "Sojamilch [Milchersatz]; Reismilch [Milchersatz]" der Klasse 29 sowie für "Gefrorenes Milchkonfekt; Speiseeis; Joghurteis [Speiseeis]", wofür die angegriffene Marke in Klasse 30 Schutz beansprucht (vgl. dazu BPatG 25 W (pat) 52/09 v. 7. Mai 2010 - Nimm 2 Fruchtpops/fruitpops).

    Die von der angegriffenen Marke zu Klasse 29 beanspruchten "Konfitüren; Marmeladen und "Obstgallerten" werden im Bereich der "Süßwaren und feinen Backwaren" vor allem in Form von Fruchtfüllungen als wichtige geschmacksgebende Bestandteile verwendet, so dass diese Waren mit "feinen Backwaren" ebenfalls Überschneidungen aufweisen, die insgesamt die Annahme einer mittleren Warenähnlichkeit und damit einer erheblichen Branchenähe rechtfertigen (vgl. zur Warenähnlichkeit dieser Produkte ebenfalls BPatG 25 W (pat) 52/09 v. 7. Mai 2010 - Nimm 2 Fruchtpops/fruitpops sowie zur Warenähnlichkeit zwischen "Zuckerwaren" und "Fruchtfüllungen" BPatG 28 W (pat) 194/04).

  • BPatG, 29.07.2015 - 26 W (pat) 57/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Theodor (Wort-Bild-Marke)/THEODOR maison fondée à

    Auszug aus BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20
    Dies trifft auch auf die von der der angegriffenen Marke weiterhin beanspruchten Ware "Desserts auf Milchbasis" sowie den zu Klasse 30 beanspruchten Waren "verzehrfertige Desserts [feine Backwaren]" und "Konditoreiwaren; feine Konditoreiwaren; Konditoreiwaren mit Milch" zu, da es sich bei diesen Waren ebenfalls um "süße Backwaren" bzw. - was "Desserts auf Milchbasis" betrifft - "Süßwaren" handeln kann (vgl dazu auch BPatG 26 W (pat) 57/14 v. 29.7.2015 Theodor/THEODOR, BeckRS 2015, 20564); jedenfalls besteht angesichts erheblicher Überschneidungen in der stofflichen Beschaffenheit, den Vertriebsstätten und den Abgabeformen insoweit ohne weiteres eine Waren- und damit Branchenähnlichkeit.

    Eine zur Verwechslungsgefahr führende, mehr als nur geringe Branchenähe besteht ferner zu denjenigen Waren der angegriffenen Marke, die zu den Grundstoffen für die Zubereitung von "Süßwaren und süßen Backwaren" gehören können (vgl. zur Warenähnlichkeit zwischen solchen Produkten auch die Entscheidung BPatG 26 W (pat) 57/14 v. 29.7.2015 Theodor/THEODOR, BeckRS 2015, 20564, welche insoweit sogar eine hochgradige Warenähnlichkeit annimmt).

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20
    Denn jedenfalls dem auf dem Lebensmittelsektor tätigen Fachverkehr wird dieser Bestandteil aufgrund seiner Voranstellung innerhalb der Gesamtfirma (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 80, 82 - EXES) sowie der allgemeinen Neigung des Verkehrs, längere Firmenbezeichnungen um rein beschreibende und ihm verständliche Zusätze zu Tätigkeit und Rechtsform des Unternehmens wie hier "... ANONIM ?žIRKETI" zu verkürzen (vgl. BGH, GRUR 2002, 626, 628 - defacto; GRUR 2016, 705 Nr. 28 - ConText), als Name des Unternehmens bzw. als Unternehmensschlagwort nahegelegt.

    Der Grund für diesen selbstständigen Schutz besteht in der Neigung des Verkehrs, längere Firmenbezeichnungen auf den (allein) unterscheidungskräftigen Bestandteil zu verkürzen (vgl. BGH, GRUR 2002, 626, 628 - defacto; GRUR 2016, 705 Nr. 28 - ConText).

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Auszug aus BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20
    Ob das Kennzeichen die Schutzvoraussetzungen des Heimatstaats erfüllt, ist unerheblich (BGHZ 130, 276, 281 f., juris Rdnr. 25 - Torres).

    Mit der Lieferung dieser Produkte unter ihrer Firmenbezeichnung und deren Inrechnungstellung an bzw. gegenüber ihren inländischen Vertriebspartnern hat die Widersprechende sich nicht nur auf einen bloßen und für die Entstehung eines Inlandsschutzes für ein ausländisches Unternehmenskennzeichen nicht ausreichenden Export beschränkt (vgl. dazu BGH, GRUR 1995, 825, 826 - Torres), sondern eine erhebliche wirtschaftliche Betätigung im Inland entfaltet; auf eine wirtschaftliche Tätigkeit unmittelbar gegenüber den Endabnehmern kommt es ebenso wenig an wie auf ein Bekanntwerden ihrer wirtschaftlichen Betätigung bei diesen Verkehrskreisen (vgl. BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).

  • FG Hamburg, 20.12.1999 - I 130/98

    Berücksichtigung eines Vorsteuerabzugs; Versagung eines Vorsteuerabzugs;

    Auszug aus BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20
    Eine langjährige Ausrichtung eines Unternehmens auf den Vertrieb von Waren einer sehr spezifischen Art ist jedoch nicht geeignet, Verkehrsvorstellungen über mögliche Ausweitungen in andere Vertriebsbereiche zu wecken (vgl. BGH I 130/98 v. 23. November 2000 - NetCom/NetKomm, veröffentlicht in juris; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 15 Rdnr. 66).
  • BPatG, 01.06.2010 - 33 W (pat) 62/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "CALLIDO/CALLISTO" - zur Einrede der Nichtbenutzung:

  • BPatG, 15.05.2014 - 30 W (pat) 26/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "eSPIRIT/E-SPIRIT (Unternehmenskennzeichen)" -

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

  • OLG Hamburg, 17.10.2019 - 3 U 216/16

    Candecor/CANEACOR - Verletzung der Wortmarke "Candecor" durch Nutzung der

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07

    Peek & Cloppenburg

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11

    Markenbeschwerdeverfahren "CLIOVELL/ClIOVELLE" - keine Verwechslungsgefahr -

  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 11/82

    Branchennähe von modischen Damenschuhen und Ski-Bekleidungsstücken

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13

    Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM

  • BPatG, 05.10.2005 - 28 W (pat) 194/04
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05

    Hansen-Bau

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 300/99

    FROMMIA; Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten;

  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 188/02

    "Dentale Abformmasse"; Rechtsfolgen der Abweichung der Eintragung einer Marke von

  • BPatG, 25.06.2003 - 28 W (pat) 123/02
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 20 U 132/01

    Anforderungen an die Substantiierung einer Kennzeichenverletzung

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19

    PEARL/PURE PEARL

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94

    "Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 93/12

    Baumann

  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 114/13

    PINAR - Markenlöschungsverfahren: Prüfung rechtserhaltender Benutzung einer

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

  • BPatG, 20.08.2020 - 30 W (pat) 550/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Damia/DAMLA (Wort-Bildmarke, IR-Marke)/MAMIA

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