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   BPatG, 02.04.1998 - 25 W (pat) 33/96   

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BPatG, 02.04.1998 - 25 W (pat) 33/96 (https://dejure.org/1998,13157)
BPatG, Entscheidung vom 02.04.1998 - 25 W (pat) 33/96 (https://dejure.org/1998,13157)
BPatG, Entscheidung vom 02. April 1998 - 25 W (pat) 33/96 (https://dejure.org/1998,13157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 156
    Markenschutz - Zeitrangverschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93

    "UHQ"; Schutz reiner Buchstabenzeichen

    Auszug aus BPatG, 02.04.1998 - 25 W (pat) 33/96
    Der Bundesgerichtshof scheine in seiner "UHQ"-Entscheidung (GRUR 1996, 202) zu übersehen, daß Art. 2 der EG-Markenrechtsrichtlinie im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nicht nur das "horizontale" Verhältnis der Bürger untereinander, sondern auch das "vertikale" Verhältnis zwischen Bürger und Staat, hier also zwischen Anmelder und Patentamt, betreffe.

    Das angemeldete Zeichen Rdt ist, wie das Patentamt in den angefochtenen Beschlüssen zutreffend festgestellt hat, als bloße Aneinanderreihung von Buchstaben ohne Wortcharakter gemäß der nach Maßgabe des § 156 MarkenG für vor dem 1. Januar 1995 angemeldete Zeichen weiterhin anzuwendenden Bestimmung des § 4 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz WZG wegen eines kraft Gesetzes unwiderleglich vermuteten, abstrakten Freihaltebedürfnisses von der Eintragung ausgeschlossen (zuletzt bestätigt durch BGH GRUR 1996, 202 "UHQ").

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus BPatG, 02.04.1998 - 25 W (pat) 33/96
    Die Anmelderin kann nach der "UHQ"-Entscheidung des BGH auch unmittelbar aus Art. 2 der Markenrechtsrichtlinie vom 21. Dezember 1988 bzw dem Versäumnis des deutschen Gesetzgebers, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 1992 in nationales Recht umzusetzen, kein Recht auf Eintragung mit dem ursprünglichen Anmeldetag herleiten (vgl BGH "UHQ" aaO, 204 unter Hinweis auf EuGH NJW 1994, 2473, 2474 - Erwägungsgründe 24, 25 sowie BPatGE 39, 75, 79 "DSS").
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus BPatG, 02.04.1998 - 25 W (pat) 33/96
    Dies mag allerdings bei beschreibenden Abkürzungen, an denen wegen der gerade auch im Pharmabereich oftmals vorhandenen mehrfachen Bedeutung von Haus aus ein vergleichsweise nicht so großes Freihaltungsinteresse der Mitbewerber wie etwa an dem Fachbegriff selbst besteht, noch eher als bei aus dem Fachwort gebildeten Marken anzunehmen sein (vgl hierzu auch BGH GRUR 1997, 634, 635f "Turbo II").
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus BPatG, 02.04.1998 - 25 W (pat) 33/96
    Hiergegen hat die Anmelderin mit durchaus vertretbaren Argumenten geltend gemacht, die zitierte Entscheidung des EuGH betreffe nur das "horizontale" Verhältnis zwischen Gemeinschaftsbürgern und trage deshalb nicht die in der "UHQ"-Entscheidung vom BGH getroffene Feststellung, der EG-Richtlinie lasse sich nicht entnehmen, daß Buchstabenzeichen bereits mit Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie, also seit dem 1. Januar 1993, eintragungsfähig seien, während der EuGH (aaO - Erwägungsgründe 21, 22 sowie NJW 1986, 2178, 2180 - Erwägungsgründe 48f) gleichzeitig an seiner ständigen Rechtsprechung festgehalten habe, daß sich der Gemeinschaftsbürger bei nicht rechtzeitiger Umsetzung im "vertikalen" Verhältnis gegenüber dem Mitgliedsstaat unmittelbar auf die Richtlinie berufen dürfe.
  • BGH, 11.07.2002 - I ZB 24/99

    "BWC"; Beeinflussung der Unterscheidungskraft; Nachholung des Einverständnisses

    Jedenfalls kann die Anmelderin das in dem Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nach § 156 Abs. 4 MarkenG verweigerte Einverständnis mit der Zeitrangverschiebung in einem Beschwerdeverfahren, das erst nach dem 1. Januar 1995 anhängig geworden ist, nicht mehr nachholen (vgl. Begr. zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6581, S. 130 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S. 124; BPatGE 37, 82, 85; 38, 26, 29; Fezer aaO § 156 Rdn. 4; a.A. BPatGE 40, 50, 53; Althammer/Ströbele aaO § 156 Rdn. 16).
  • BPatG, 17.11.1998 - 24 W (pat) 135/98

    Markenanmeldung - Anmeldegebühr bei Zeitrangverschiebung

    Gegen eine Verschiebung des Anmeldetags iSv § 33 Abs. 1 MarkenG im Zusammenhang mit § 156 MarkenG spricht zudem der Umstand, daß die Einverständniserklärung des Anmelders nach § 156 Abs. 3 MarkenG auch hilfsweise abgegeben werden kann (vgl BPatG GRUR 1998, 731, 733ff "DSS"; BPatG vom 2. April 1998, 25 W(pat) 33/96 "Rdt" - zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch Althammer/Ströbele, aaO, § 156 RdNr. 12; aA BPatGE 37, 82, 84ff "PMA").
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