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   BPatG, 02.05.2000 - 25 W (pat) 77/99   

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BPatG, 02.05.2000 - 25 W (pat) 77/99 (https://dejure.org/2000,20477)
BPatG, Entscheidung vom 02.05.2000 - 25 W (pat) 77/99 (https://dejure.org/2000,20477)
BPatG, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 25 W (pat) 77/99 (https://dejure.org/2000,20477)
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  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 02.05.2000 - 25 W (pat) 77/99
    Bei seiner Entscheidung geht der Senat zwar von einer noch normalen - insoweit aber im unteren Bereich liegenden - Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aus, auch wenn in dem Wortbestandteil "KARDIO" der Indikationshinweis auf "Herz" enthalten ist und zudem nach der Registerlage eine Vielzahl mit dem Anfangsbestandteil "Kardio" (Cardio") entsprechend gebildete Drittmarken - über 60 Eintragungen zu Klasse 5 - eingetragen sind und sich dieser Wortbestandteil deshalb als kennzeichnungsschwach erweist (vgl zur Bedeutung der Registerlage Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 9 Rdn 122; BGH GRUR 1999, 241; 243 - Lions; BGH GRUR 1967, 246, 250 und 251 - Vitapur).

    Bereits dies zeigt, daß dem Bestandteil "KARDIO" nicht nur nach dem Rollenstand als naheliegende, verbrauchte Wortbildung eine geringere Originalität und damit in rechtlicher Hinsicht eine geringere Kennzeichnungskraft und Bedeutung für die Prägung des Gesamteindrucks zukommt als Phantasiebestandteilen (vgl BGH, MarkenR 1999, 57, 59 - Lions), sondern daß zugleich der Verkehr auch in tatsächlicher Hinsicht bei der Begegnung mit entsprechend gebildeten Marken mit dem Markenbestandteil "KARDIO" ("Cardio") nicht bereits eine bestimmte Herstellerangabe verbindet.

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 02.05.2000 - 25 W (pat) 77/99
    Insoweit ist allerdings auch zu berücksichtigen, daß selbst medizinische Laien allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegen (BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 02.05.2000 - 25 W (pat) 77/99
    Dem steht auch nicht entgegen, daß nach ständiger Rechtsprechung selbst kennzeichnungsschwache oder schutzunfähige Markenbestandteile sowohl in rechtlicher Hinsicht bei der Beurteilung der Prägung des Gesamteindrucks als auch bei der Feststellung einer tatsächlicher Beachtung durch den Verkehr nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 9 Rdn 129, 161; BGH GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; BGH MarkenR 2000, 20, 21 - RAUSCH / ELFI RAUCH).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 02.05.2000 - 25 W (pat) 77/99
    Aus einer damit verbundenen isolierten Kennzeichnungsschwäche von "KARDIO" als Wortbestandteil der Widerspruchsmarke kann jedoch nicht ohne weiteres auf die allein maßgebende Kennzeichnungskraft der Gesamtbezeichnung geschlossen werden, zumal es bei pharmazeutischen Erzeugnissen der üblichen Praxis entspricht, Marken in der Weise zu bilden, daß diese als sogenannte sprechende Zeichen durch eine phantasievolle Zusammenstellung jedenfalls für den Fachmann erkennbarer Wirkstoff- und/oder Anwendungsangaben die stoffliche Beschaffenheit und /oder das Indikationsgebiet kenntlich machen (vgl BGH GRUR 1998, 815, 817 - Nitrangin).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 02.05.2000 - 25 W (pat) 77/99
    Bei seiner Entscheidung geht der Senat zwar von einer noch normalen - insoweit aber im unteren Bereich liegenden - Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aus, auch wenn in dem Wortbestandteil "KARDIO" der Indikationshinweis auf "Herz" enthalten ist und zudem nach der Registerlage eine Vielzahl mit dem Anfangsbestandteil "Kardio" (Cardio") entsprechend gebildete Drittmarken - über 60 Eintragungen zu Klasse 5 - eingetragen sind und sich dieser Wortbestandteil deshalb als kennzeichnungsschwach erweist (vgl zur Bedeutung der Registerlage Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 9 Rdn 122; BGH GRUR 1999, 241; 243 - Lions; BGH GRUR 1967, 246, 250 und 251 - Vitapur).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 02.05.2000 - 25 W (pat) 77/99
    Dem steht auch nicht entgegen, daß nach ständiger Rechtsprechung selbst kennzeichnungsschwache oder schutzunfähige Markenbestandteile sowohl in rechtlicher Hinsicht bei der Beurteilung der Prägung des Gesamteindrucks als auch bei der Feststellung einer tatsächlicher Beachtung durch den Verkehr nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 9 Rdn 129, 161; BGH GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; BGH MarkenR 2000, 20, 21 - RAUSCH / ELFI RAUCH).
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