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   BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11   

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https://dejure.org/2013,19454
BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11 (https://dejure.org/2013,19454)
BPatG, Entscheidung vom 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11 (https://dejure.org/2013,19454)
BPatG, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 33 W (pat) 550/11 (https://dejure.org/2013,19454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung" - zur Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung einer Stiftung mit dem Namen einer bekannten Person - bekannte Dichterin, deren Werke zum deutschen Kulturerbe zählen: dieser Umstand allein rechtfertigt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eignung der Wortmarke "Annette von Droste zu Hülshoff Stifung" zur Beschreibung der Merkmale der verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung" - zur Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung einer Stiftung mit dem Namen einer bekannten Person - bekannte Dichterin, deren Werke zum deutschen Kulturerbe zählen: dieser Umstand allein rechtfertigt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung" - zur Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung einer Stiftung mit dem Namen einer bekannten Person - bekannte Dichterin, deren Werke zum deutschen Kulturerbe zählen: dieser Umstand allein rechtfertigt ...

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 460
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11
    c) Namen bekannter Persönlichkeiten sind dem Markenschutz nicht allein deshalb entzogen, weil für bedeutende Kulturgüter der Allgemeinheit eine markenrechtliche Monopolisierung und kommerzielle Fixierung unzulässig wäre (BGH GRUR 2012, 1044 (1047) - Neuschwanstein; a. A. noch: BPatG GRUR 2010, 1015 (1016) - Schumpeter School, BPatG MarkenR 2008, 140 - Leonardo da Vinci und Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer in seinen Schlussanträgen zu PICARO/PICASSO, C-361/04P, Rn. 64 - 69, Slg. 2006, I-643).

    Liegen die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht vor, so kann einer Marke deshalb nicht allein wegen eines allgemeinen, von den tatbestandlichen Voraussetzungen dieses Paragraphen losgelösten Freihaltebedürfnisses der Schutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 MarkenG versagt werden (BGH GRUR 2012, 1044 (1047) - Neuschwanstein).

    Ein etwaiges Interesse der Allgemeinheit an der freien Verfügbarkeit als kulturelles Erbe für jedermann darf insoweit nicht berücksichtigt werden (Sahr, Die Marken- und Eintragungsfähigkeit von Persönlichkeitsmerkmalen, GRUR 2008, 461 (467); Gauß, "Human Brands" - Markenschutz für Name, Bildnis, Signatur und Stimme einer Person, WRP 2005, 570 (573); abweichend: Götting, GRUR 2001, 614 (620); BGH GRUR 2012, 1044 (1047) - Neuschwanstein).

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11
    Soweit die Anmelderin auf Voreintragungen Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass diese keine Bindungswirkung haben (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 (Nr. 18) - Bild.t.-Online.de m. w. N.; BGH GRUR 2008, 1093 (Nr. 8) - Marlene-Dietrich-Bildnis; zuletzt: BGH GRUR 2011, 230 - SUPERgirl; BGH MarkenR 2011, 66 - Freizeit Rätsel Woche).

    Die von der Anmelderin für ihre Argumentation herangezogene Entscheidung BPatG 29 W (pat) 3/06 - Freizeit Rätsel, ist vom BGH im Hinblick auf die darin vertretene Rechtsmeinung zum Umgang mit Vorfragen aufgehoben worden (BGH WRP 2011, 349 (350 ff.) - Freizeit Rätsel).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11
    Personennamen sind nach der ausdrücklichen Regelung in § 3 Abs. 1 MarkenG abstrakt markenfähig und unterliegen denselben Kriterien bei der Schutzfähigkeitsprüfung wie andere Markenkategorien (vgl. EuGH GRUR 2004, 946 (Nr. 25) - Nichols; BGH GRUR 2008, 1093 (1094) - Marlene-Dietrich-Bildnis II); BPatG GRUR 2006, 591 - Georg-Simon-Ohm; BPatG GRUR 2010, 421 (422) - Egon Erwin Kisch-Preis).

    Soweit die Anmelderin auf Voreintragungen Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass diese keine Bindungswirkung haben (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 (Nr. 18) - Bild.t.-Online.de m. w. N.; BGH GRUR 2008, 1093 (Nr. 8) - Marlene-Dietrich-Bildnis; zuletzt: BGH GRUR 2011, 230 - SUPERgirl; BGH MarkenR 2011, 66 - Freizeit Rätsel Woche).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 25) - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 265 m. w. N.).

    Einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 3 Abs. 1 c) MarkenRL (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, fehlt nach der Rechtsprechung des EuGH zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 19) - BIOMILD).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 25) - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 265 m. w. N.).

    Einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 3 Abs. 1 c) MarkenRL (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, fehlt nach der Rechtsprechung des EuGH zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 19) - BIOMILD).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 25) - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 265 m. w. N.).

    Dass unter die beanspruchten Oberbegriffe auch solche Dienste fallen können, die mit dem Werk der Dichterin nichts zu tun haben, vermag den beschreibenden Charakter nicht zu beseitigen, weil eben auch Dienstleistungen mit beschreibender Bedeutung darunter fallen und bereits die Annahme einer beschreibenden Bedeutung für die Schutzversagung genügt (EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 25) - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 265 m. w. N.).

    Auszugehen ist von dem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 (Nr. 24) - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 29) - Chiemsee; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 30 ff.).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11
    Allerdings wird der Verkehr nicht jedes Zeichen, das den Inhalt bzw. das Thema von Druckwerken beschreiben kann, im gleichen Sinn auch für Verlagsdienstleistungen verstehen, im Regelfall wird sich der für Druckschriften beschreibende Begriffsinhalt aber gleichermaßen auf die Dienstleistung beziehen, die zur Entstehung der Druckschrift führt (BGH GRUR 2013, 522 - Deutschlands schönste Seiten m. w. N.).

    Dies gilt vor allem dann, wenn das in Rede stehende Zeichen geeignet ist, einen weiten Themenbereich abzudecken und den Inhalt einer Vielzahl unterschiedlicher Druckschriften zu umschreiben (BGH GRUR 2013, 522 - Deutschlands schönste Seiten m. w. N.).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es nämlich keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 16) - VISAGE; BGH GRUR 2006, 850 (Nr. 19) - FUSSBALL WM 2006 m. w. N.).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 550/11
    Das Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG steht der Eintragung auch entgegen, wenn das Dienstleistungsverzeichnis einen weiten Begriff enthält, für den ein Freihaltungsbedürfnis als Sachangabe zwar nicht in seiner Gesamtheit, jedoch hinsichtlich einzelner unter den Begriff fallender Dienstleistungen anzunehmen ist (BGH GRUR 2005, 578 (Nr. 28) - LOKMAUS; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rn. 308).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BPatG, 10.06.2009 - 29 W (pat) 3/06

    Markenbeschwerdeverfahren - "FREIZEIT Rätsel Woche (Wort-Bild-Marke)" - kein

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • BPatG, 03.04.2000 - 30 W (pat) 247/97
  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

  • BPatG, 13.04.2010 - 27 W (pat) 26/10

    Schumpeter School - Markenbeschwerdeverfahren - "Schumpeter School

  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BPatG, 08.04.2004 - 25 W (pat) 149/03
  • BPatG, 30.11.2005 - 32 W (pat) 165/04
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 162/09
  • EuGH, 05.02.2010 - C-80/09

    Mergel u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

  • BPatG, 10.12.2003 - 32 W (pat) 354/02
  • EuGH, 28.06.2012 - C-306/11

    XXXLutz Marken / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BPatG, 09.03.2011 - 27 W (pat) 160/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dürer-Hotel" - Unterscheidungskraft und kein

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

  • EuG, 17.09.2008 - T-226/07

    Prana Haus / HABM (PRANAHAUS) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und

  • BPatG, 25.02.2019 - 27 W (pat) 519/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Franziska van Almsick" - zur Eintragungsfähigkeit

    Eine Sachangabe liegt dabei dann vor, wenn das Zeichen zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es dem betreffenden Publikum ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung ihrer Merkmale zu erkennen (BPatG GRUR-RR 2013, 460, 462 - Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung).

    Einen solchen engen Bezug hat die Rechtsprechung etwa bei der Verwendung mit Waren der Klasse 16, insbesondere bei Büchern, Zeitschriften, Filmen usw. mit der Begründung angenommen; den Namen einer (realen) bekannten Person werde der Verkehr oft nicht nur mit dieser selbst verbinden, sondern regelmäßig auch mit dem Lebenserfolg, auf dem die Bekanntheit beruht, etwa mit der schöpferischen bzw. künstlerischen Leistung bei Schriftstellern, Komponisten und Schauspielern, dem sportlichen Erfolg bei Sportlern, dem regelmäßigen medialen Auftritt eines Fernsehmoderators oder der ausgeübten Funktion bei Politikern und Würdenträgern (so BPatG GRUR 2008, 512, 513 - Ringelnatz; GRUR-RR 2013, 460, 462 - Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung).

  • BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 535/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Vogel Foundation" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Mit der Bezeichnung "Stiftung" kann zwar die rechtliche Struktur eines Dienstleistungserbringers dahingehend präzisiert werden, dass es sich um eine Einrichtung handelt, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt und/oder in der Rechtsform einer bürgerlich-rechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Stiftung konzipiert ist (BPatG 33 W (pat) 550/11 - Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung).

    Indes wird der Verkehr einen derartigen thematischen Bezug zwischen der begehrten Dienstleistung und dem Zeichen nur herstellen, wenn es sich um eine bekannte Persönlichkeit handelt, deren Werk oder Nachlass in Zusammenhang mit den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen steht (BPatG 33 W (pat) 550/11 - Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung).

  • BPatG, 29.07.2014 - 27 W (pat) 536/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bavarian Bohème/König Ludwig II. (Bildmarke)/König

    Mit der Entscheidung vom 2. Juli 2013 (33 W (pat) 550/11) zu "Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung" ist der 33. Senat von der gegenteiligen Rechtsprechung (BPatG MarkenR 2008, 33 - Leonardo da Vinci) abgerückt.
  • BPatG, 13.01.2015 - 27 W (pat) 548/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kloster Wettenhausen" - Unterscheidungskraft - keine

    Selbst die Namen von bekannteren Sehenswürdigkeiten und Kulturgütern kommen grundsätzlich als eintragungsfähige Zeichen in Betracht, und sogar bedeutende Kulturgüter, die zum nationalen oder gar zum Weltkulturerbe zählen, sind nicht allein deshalb einer markenrechtlichen Monopolisierung und Kommerzialisierung entzogen (BGH GRUR 2012, 1044 Rn. 29 - Neuschwanstein; BPatG GRUR-RR 2013, 460, 461 f. - Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung).
  • BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 516/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schloss Neubeuern" - zur Schutzfähigkeit von

    Schon die Entscheidung zu "Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung" (BPatG BeckRS 2013, 14112) weicht von der überholten Rechtsprechung zu kulturellem Erbe, wie Leonardo da Vinci (BPatG MarkenR 2008, 33), ausdrücklich ab.
  • BPatG, 13.10.2016 - 27 W (pat) 523/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "HAUS WITTELSBACH" - zur Schutzfähigkeit eines Namens

    Solche Namen sind ebenso wie die Namen einer natürlichen oder juristischen Person dem Markenschutz nicht grundsätzlich entzogen, können aber dann schutzunfähig sein, wenn der Name zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen genutzt werden soll, die im Zusammenhang mit der Person oder Personengruppe stehen (vgl. BPatG GRUR-RR 2013, 460-464 - Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung; GRUR 2008, 512-517 - Ringelnatz; Beschluss vom 18. Mai 2011, 29 W (pat) 158/10 - Fürst von Metternich).
  • BPatG, 27.12.2019 - 27 W (pat) 526/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hugo Strasser" - zur Eintragungsfähigkeit des Namens

    Eine Sachangabe liegt dabei dann vor, wenn das Zeichen zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es dem betreffenden Publikum ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung ihrer Merkmale zu erkennen (BPatG, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 33 W (pat) 550/11, GRUR-RR 2013, 460, 462 - Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung).
  • BPatG, 13.09.2016 - 29 W (pat) 523/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "LANDESSTIFTUNG MITEINANDER IN HESSEN

    aa) Unter dem Begriff "Stiftung" ist sowohl die Widmung von Vermögensgegenständen durch den Stifter zu einem bestimmten Zweck als auch die aus der Widmung hervorgegangenen Einrichtungen zu verstehen (vgl. Duden Online unter www.duden.de; BeckOK BGB/Backert BGB § 80 Rn. 3; BPatG, Beschluss vom 02.07.2013, 33 W (pat) 550/11 - Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung).
  • BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 558/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "August Macke Haus" - Unterscheidungskraft - kein

    Die Bezeichnung "Haus" entspricht nicht dem Wort "Stiftung", das die rechtliche Struktur eines Dienstleistungserbringers dahingehend präzisiert, dass es sich um eine Einrichtung handelt, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt und/oder in der Rechtsform einer bürgerlich-rechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Stiftung konzipiert ist (so BPatG BeckRS 2013, 14112 - Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung).
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