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   BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04   

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BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04 (https://dejure.org/2006,28664)
BPatG, Entscheidung vom 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04 (https://dejure.org/2006,28664)
BPatG, Entscheidung vom 02. August 2006 - 25 W (pat) 99/04 (https://dejure.org/2006,28664)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass eine Schutzfähigkeit nicht schon deshalb gegeben ist, weil die Mitbewerber noch andere Möglichkeiten haben, etwas zu beschreiben (EuGH GRUR 2004, 674 Postkantoor zu Synonymen) oder zu konstruieren EuGH GRUR 2002, 804 Philips/Remington).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04
    Die Prüfung der Schutzhindernisse darf nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (EuGH GRUR 2003, 604 Libertel-Orange).

    Denn die Endabnehmer sind es nicht gewöhnt, aus der Farbe von Waren oder deren Verpackung ohne Beifügung von graphischen oder Wortelementen auf die Herkunft der Waren zu schließen, da eine Farbe als solche nach den gegenwärtigen Gepflogenheiten grundsätzlich nicht als Mittel der Identifizierung verwendet wird (EuGH GRUR 2003, 604 Tz. 65 - Libertel; BGHZ 156, 126, 136 f. - Farbmarkenverletzung I; BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade).

    Auch die Ansicht der Anmelderin, es handele sich bei dem Warenbegriff "Abformmaterial für zahnärztliche Zwecke" um eine spezielle Ware, so dass das Allgemeininteresse an Farben im Sinne der Libertel-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 2003, 604 Libertel-Orange) nicht so berührt sei wie bei einer größeren Zahl von beanspruchten Waren, vermag die Unterscheidungskraft hier nicht zu begründen.

  • BPatG, 02.08.1999 - 30 W (pat) 287/96
    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04
    Zudem ermögliche bei Abformmassen nur eine von der Farbe der Zähne und des Zahnfleisches deutlich abweichende Farbe beim Umspritzen des zu präparierenden Zahnbereichs ein sauberes und flächendeckendes Arbeiten; bzw. nur eine kräftige zeichnungsscharfe Farbe werde bei der Sichtprüfung die Konturen des fertigen Abdrucks deutlich hervortreten lassen (so auch BPatG 30 W (pat) 287/96).

    Für die vergleichbare Farbe "Lila" seien die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG für Abdruckmassen nur im Wege der Verkehrsdurchsetzung überwunden worden (BPatG 30 W (pat) 287/96).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04
    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass eine Schutzfähigkeit nicht schon deshalb gegeben ist, weil die Mitbewerber noch andere Möglichkeiten haben, etwas zu beschreiben (EuGH GRUR 2004, 674 Postkantoor zu Synonymen) oder zu konstruieren EuGH GRUR 2002, 804 Philips/Remington).
  • BGH, 19.09.2001 - I ZB 6/99

    Grün eingefärbte Prozessorengehäuse; Unterscheidungskraft einer Marke durch

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04
    Der Hinweis des DPMA, die Farbe orange sei keine außerordentlich ungewöhnliche oder spezielle Farbe, sei unerheblich im Hinblick darauf, ob die angesprochenen Verkehrskreise in der Einfärbung des Abformmaterials mit der Farbe orange einen Herkunftshinweis sähen, was der ständigen Rechtsprechung des BGH entspreche (BGH GRUR 2002, 538 Farbmarke violettfarben).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 188/02

    "Dentale Abformmasse"; Rechtsfolgen der Abweichung der Eintragung einer Marke von

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04
    In Bezug auf die Waren "dentale Abformmassen" hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 22. September 2005 in einem Verletzungsverfahren (Az: I ZR 188/02) ausgeführt:.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04
    Denn die Endabnehmer sind es nicht gewöhnt, aus der Farbe von Waren oder deren Verpackung ohne Beifügung von graphischen oder Wortelementen auf die Herkunft der Waren zu schließen, da eine Farbe als solche nach den gegenwärtigen Gepflogenheiten grundsätzlich nicht als Mittel der Identifizierung verwendet wird (EuGH GRUR 2003, 604 Tz. 65 - Libertel; BGHZ 156, 126, 136 f. - Farbmarkenverletzung I; BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04
    Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kommt Farben nicht von vornherein Unterscheidungskraft zu, doch können sie diese in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet werden, eventuell infolge einer Benutzung erwerben (EuGH, GRUR 2004, 858, E 39 - blau/gelb Heidelberger Bauchemie GmbH).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

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