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   BPatG, 02.08.2016 - 24 W (pat) 35/16   

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BPatG, 02.08.2016 - 24 W (pat) 35/16 (https://dejure.org/2016,22917)
BPatG, Entscheidung vom 02.08.2016 - 24 W (pat) 35/16 (https://dejure.org/2016,22917)
BPatG, Entscheidung vom 02. August 2016 - 24 W (pat) 35/16 (https://dejure.org/2016,22917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "FRITTEN" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - keine Geltendmachung von konkreten Tatsachen zur Verkehrsdurchsetzung - ein Hilfsantrag genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff "FRITTEN" nicht eintragungsfähig für diverse Zuckerwaren wegen Bezeichnung der Form der Waren

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRITTEN" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - keine Geltendmachung von konkreten Tatsachen zur Verkehrsdurchsetzung - ein Hilfsantrag genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 02.08.2016 - 24 W (pat) 35/16
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146Rn. 31 f. -EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH, GRUR 2012, 272Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).

    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 02.08.2016 - 24 W (pat) 35/16
    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).
  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und

    Auszug aus BPatG, 02.08.2016 - 24 W (pat) 35/16
    Unabhängig von der Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher bedingten Einschränkungen (vgl. dazu Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 39 Rn. 7) genügt die Fassung nach der als 1. Hilfsantrag bezeichneten Erklärung "Zuckerwaren, nämlich Kaubonbons der Marke FRITT, einschließlich Fruchtkaubonbons" nicht dem aus der Funktion des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses folgenden Bestimmtheitsgebot (vgl. EuGH, GRUR 2012, 822, Rn. 38 ff. - IP Translator; m. w. N. Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 32 Rn. 105, § 8 Rn. 392).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 02.08.2016 - 24 W (pat) 35/16
    Der Allgemeinheit muss nämlich die freie Wahl zwischen allen vernünftigerweise zur Beschreibung geeigneten Angaben erhalten bleiben (vgl. EuGH, GRUR 2004, 674, Rn. 55 - Postkantoor; m. w. N. Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 367).
  • BPatG, 29.11.2010 - 25 W (pat) 195/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarze Eulen" - Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 02.08.2016 - 24 W (pat) 35/16
    Entsprechende Bezeichnungen sind daher geeignet, die Form und damit die Beschaffenheit der Waren anzugeben (vgl. BPatG, Beschl. vom 29. November 2010 - 25 W (pat) 195/09 - Schwarze Eulen, verfügbar in PAVIS PROMA).
  • BPatG, 18.01.2018 - 28 W (pat) 12/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "BRATWURST STERN" - Unterscheidungskraft - kein

    Dies ist dann der Fall, wenn die benannte Warenform, wie etwa von Schokoladen- oder Zuckerwaren, eine wesentliche oder jedenfalls wichtige Produkteigenschaft verkörpert (vgl. BPatG, Beschluss vom 29. November 2010, 25 W (pat) 195/09 - Schwarze Eulen; Beschluss vom 2. August 2016 - 24 W (pat) 35/16 - FRITTEN; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 8, Rdnr. 543 f.).
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