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   BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17   

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BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17 (https://dejure.org/2018,29213)
BPatG, Entscheidung vom 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17 (https://dejure.org/2018,29213)
BPatG, Entscheidung vom 02. August 2018 - 30 W (pat) 34/17 (https://dejure.org/2018,29213)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17
    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850 Rn. 28 f.- FUSS- BALL WM 2006).

  • BPatG, 09.02.2010 - 24 W (pat) 9/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "PURE" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17
    Das zum Grundwortschatz der englischen Sprache zählende und deshalb auch ohne Schwierigkeiten verstandene Wort "Pure" weist allerdings die Hauptbedeutung "rein" auf (vgl. BPatG, 24 W (pat) 9/09 - PURE; 25 W (pat) 9/12 - PurePassion).

    Bei fremdsprachigen Markenwörtern ist nämlich im Blick auf die im konkreten Fall betroffenen Waren auf die nächstliegende Übersetzung abzustellen (vgl. BPatG 24 W (pat) 9/09 - PURE; 32 W (pat) 13/07 - TrueNatureGuide).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein).

    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).

    Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen sind im Rahmen der Prüfung zwar zu berücksichtigen; sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 19 - grill meister).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17
    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17
    Im Allgemeinen verbleibt es aber bei einem beschreibenden Charakter der Wortfolge (EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 41 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17
    Ebenso ist vorliegend zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes - zusammengesetztes - Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel KGaA; BGH GRUR 2015, 173 Rn. 16 - for you).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17
    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 34/17
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 233 Rn. 45 - Standbeutel; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BiolD; BGH GRUR 2008, 710 Rn. 12 - VISAGE).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 13/07
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BPatG, 28.06.2010 - 30 W (pat) 519/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pure Power" - keine Unterscheidungkraft

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

  • BPatG, 31.07.2012 - 25 W (pat) 9/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "PurePassion" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BPatG, 03.05.2018 - 25 W (pat) 43/17

    (Markenbeschwerdeverfahren - "KULINARISCHES MESSE MARKETING

  • BPatG, 21.03.2019 - 30 W (pat) 22/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Naturell" - Freihaltungsbedürfnis

    Darüber hinaus wird dieses Adjektiv im inländischen Sprachgebrauch als Synonym für das zum Grundwortschatz der englischen Sprache zählende Adjektiv "natural" verwendet (vgl. DUDEN, Das große Fremdwörterbuch, 4. Aufl., S. 92; DUDEN, Das Synonymwörterbuch, 3. Aufl., S. 637), welches wiederum "natürlich, auf der Natur beruhend" bedeutet (vgl. https://www.dict.cc/englisch-deutsch/natural.html zu "natural"; ferner BPatG 24 W (pat) 105/06 v. 17. Dezember 2008 - NATURAL essences sowie 30 W (pat) 34/17 v. 2. August 2018 - Pure Natural, beide veröffentlicht auf PAVIS PROMA).
  • BPatG, 21.03.2019 - 30 W (pat) 24/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Natural" - Freihaltungsbedürfnis

    Das aus dem Englischen stammende, zum einfachsten Grundwortschatz gehörende Adjektiv Natural wird von den vorliegend relevanten allgemeinen wie auch Fachverkehrskreisen ohne weiteres mit dem deutschen Begriff "natürlich" i. S. von "naturbelassen, auf der Natur beruhend"übersetzt (vgl. https://www.dict.cc/englisch-deutsch/natural.html zu "natural"; ferner BPatG 24 W (pat) 105/06 v. 17. Dezember 2008 - NATURAL essences sowie 30 W (pat) 34/17 v. 2. August 2018 - Pure Natural, beide veröffentlicht auf PAVIS PROMA).
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