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   BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 719/16   

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https://dejure.org/2018,33855
BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 719/16 (https://dejure.org/2018,33855)
BPatG, Entscheidung vom 02.08.2018 - 30 W (pat) 719/16 (https://dejure.org/2018,33855)
BPatG, Entscheidung vom 02. August 2018 - 30 W (pat) 719/16 (https://dejure.org/2018,33855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Designbeschwerdeverfahren - "drei gleich großen Streifen im Querformat mit den Farben gold/gelb-rot-schwarz" - Nachahmung im heraldischen Sinn eines staatlichen Hoheitszeichens - Nachahmung der Bundesflagge im heraldischen Sinne - keine Eintragungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 21.04.2004 - T-127/02

    Concept / OHMI (ECA)

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 719/16
    Nachahmungen im heraldischen Sinn sind solche, die die charakteristischen heraldischen Merkmale aufweisen, die das Hoheitszeichen von anderen Zeichen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR Int. 2010, 45 [Nr. 50-55] - Ahornblatt; EuG GRUR 2004, 773 [Nr. 41] - Bildmarke ECA).

    Dabei kommt einer etwaigen offiziellen heraldischen Beschreibung des Hoheitszeichens besondere Bedeutung zu; nicht relevant ist dagegen die geometrische Beschreibung (vgl. EuG GRUR 2004, 773 [Nr. 44] - Bildmarke ECA).

    Das kann z. B. auch dann der Fall sein, wenn das Hoheitszeichen in bestimmter Weise stilisiert oder nur in Teilen verwendet wird (vgl. EuGH GRUR Int. 2010, 45 [Nr. 48, 50-55] - Ahornblatt; EuG GRUR 2004, 773 [Nr. 40, 44] - Bildmarke ECA; vgl. auch Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 795 m. w. N.).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-202/08

    American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 719/16
    Nachahmungen im heraldischen Sinn sind solche, die die charakteristischen heraldischen Merkmale aufweisen, die das Hoheitszeichen von anderen Zeichen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR Int. 2010, 45 [Nr. 50-55] - Ahornblatt; EuG GRUR 2004, 773 [Nr. 41] - Bildmarke ECA).

    Das kann z. B. auch dann der Fall sein, wenn das Hoheitszeichen in bestimmter Weise stilisiert oder nur in Teilen verwendet wird (vgl. EuGH GRUR Int. 2010, 45 [Nr. 48, 50-55] - Ahornblatt; EuG GRUR 2004, 773 [Nr. 40, 44] - Bildmarke ECA; vgl. auch Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 795 m. w. N.).

  • BPatG, 15.06.2009 - 27 W (pat) 115/09

    Flaggennachahmung als Marke?

    Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 719/16
    Zwar ist anerkannt, dass es insoweit nicht auf eine Verwechslungsgefahr oder Ähnlichkeit im markenrechtlichen Sinn ankommt, sondern ein wesentlich engerer Bereich betroffen ist (vgl. BPatG GRUR 2010, 77 - BSA).

    Maßgeblich wird demnach sein müssen, ob im Verkehr gerade vor dem Hintergrund, dass das Hoheitszeichen auch amtlicherseits in gewissen Varianten benutzt wird, die irrige Vorstellung ausgelöst werden kann, es handle sich um das amtliche Zeichen (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 8 Rn. 355; vgl. auch BPatG GRUR 2010, 77, 78 - BSA).

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