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   BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10   

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BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10 (https://dejure.org/2012,39025)
BPatG, Entscheidung vom 02.10.2012 - 5 Ni 40/10 (https://dejure.org/2012,39025)
BPatG, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 5 Ni 40/10 (https://dejure.org/2012,39025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Delta-Sigma Analog-/Digital-Wandler

    § 83 Abs 4 PatG, § 144 Abs 1 PatG, § 144 Abs 2 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Delta-Sigma Analog-/Digital-Wandler" - Festsetzung des Streitwerts in der mündlichen Verhandlung - Antrag auf Streitwertherabsetzung ist jedenfalls dann nach Beginn der mündlichen Verhandlung zulässig, wenn in der Nichtigkeitsklage ein ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Delta-Sigma Analog-/Digital-Wandler" - Festsetzung des Streitwerts in der mündlichen Verhandlung - Antrag auf Streitwertherabsetzung ist jedenfalls dann nach Beginn der mündlichen Verhandlung zulässig, wenn in der Nichtigkeitsklage ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Delta-Sigma Analog-/Digital-Wandler" - Festsetzung des Streitwerts in der mündlichen Verhandlung - Antrag auf Streitwertherabsetzung ist jedenfalls dann nach Beginn der mündlichen Verhandlung zulässig, wenn in der Nichtigkeitsklage ein ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wiedergabeschutzverfahren" - zur

    Auszug aus BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10
    Angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs auf rechtliches Gehör verbleibt dem Gericht dann auch kein Ermessensspielraum bei der Frage der Vertagung (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 25. April 2012, Aktenzeichen 5 Ni 28/10 (EP)).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. April 2012 (5 Ni 28/10 (EP) - BPatGE 53, 40) näher begründet hat, ist die "Kann"-Vorschrift des § 83 Abs. 4 PatG in normal gelagerten Fällen grundsätzlich anzuwenden, schon aus den Gründen der Prozessökonomie bei hoher Geschäftsbelastung und der Rechtssicherheit (a. a. O. S. 48).

  • BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10
    Eine solche kommt aber nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1953, 284, zitiert bei Keukenschrijver in Busse, Patentgesetz, 6. Auflage, § 144, Rn. 12, Fn. 14) bei einer vermögenslosen und nicht mehr tätigen juristischen Person jedenfalls regelmäßig nicht in Betracht.
  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, die insbesondere vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Anwendung des § 173 VwGO entwickelt worden ist, sind eine Vertagung der mündlichen Verhandlung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO regelmäßig solche, die den Anspruch auf rechtliches Gehör einer oder mehrerer Parteien berühren und die auch gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - X ZR 212/02 m. w. N., veröffentlicht unter dem Schlagwort "Vertagung" in GRUR 2004, 354, häufig auch zitiert unter "Crimpwerkzeug I").
  • BGH, 20.01.2004 - X ZR 133/98

    Ablehnung der Herabsetzung des Streitwerts im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10
    Zur Vermeidung von Missbräuchen kann es erforderlich sein, auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dritter Personen einzubeziehen, wenn der Rechtstreit in deren Interesse geführt wird (vgl. BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2004, X ZR 133/98, zitiert bei Benkard, Patentgesetz, 10. Auflage, § 144, Anm. 6 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10
    Da aber im vorliegenden Fall der Anspruchswortlaut den unter Schutz gestellten Delta-Sigma-Analog-/Digital-Wandler in eindeutiger und klarer Weise wiedergibt, ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig, den allgemein gehaltenen erteilten Patentanspruch 1 einschränkend auszulegen und den Sinngehalt des Patentanspruchs auf die in der Beschreibung enthaltenen Ausführungsformen einzuschränken (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - X ZR 131/02, GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10
    Unter Zugrundelegung des vorstehend dargelegten Verständnisses der Anspruchsfassung erweist sich der Patentanspruch 1 als unzulässig, weil die Merkmale c) bis e) der erteilten Fassung in den ursprünglichen Unterlagen nicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend offenbart sind (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 - Olanzapin).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10
    Unter Zugrundelegung des vorstehend dargelegten Verständnisses der Anspruchsfassung erweist sich der Patentanspruch 1 als unzulässig, weil die Merkmale c) bis e) der erteilten Fassung in den ursprünglichen Unterlagen nicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend offenbart sind (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 - Olanzapin).
  • BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    Auszug aus BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10
    Nachdem die Beklagte eindeutig erklärt hat, das Patent auch in der erteilten Fassung verteidigen zu wollen, kann es dahinstehen, ob das Gericht auch ohne eine derartige Erklärung diese Prüfung "von Amts wegen" hätte durchführen müssen (vgl. BPatG, Urteil vom 26. Juni 2007, BPatGE 50, 72 = GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster, dazu Keukenschrijver a. a. O., Rdnr. 230 und Fußnote 929).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 3/14

    Digitalwandler

    Das Bundespatentgericht hat das Klagepatent 1 mit Urteil vom 02.10.2012 (Az. 5 Ni 40/10) wegen unzulässiger Erweiterung für nichtig erklärt.

    Das entnimmt der Durchschnittsfachmann, bei dem es sich um einen Diplomingenieur der Elektrotechnik handelt, der mit der Entwicklung analoger und digitaler Schaltungen, insbesondere im Bereich der Übertragungstechnik befasst ist (vgl. BPatG, Urteil vom 02.10.2012 - 5 Ni 40/10, Gutachten des Sachverständigen R vom 17.12.2012, Seite 1 und Privatgutachten Dipl.-Ing. FH T vom 20.11.2013, Seite 8, Anlage KC-PG), bereits dem Anspruchswortlaut und bestätigt ihm die gebotene funktionsorientierte Auslegung unter Berücksichtigung des in der Klagepatentschrift gewürdigten Stands der Technik.

  • BPatG, 18.12.2012 - 5 Ni 47/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kommunikationsstation und Verfahren zum

    Angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs auf rechtliches Gehör verbleibt dem Gericht dann auch kein Ermessensspielraum bei der Frage der Vertagung (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 25. April 2012, Aktenzeichen 5 Ni 28/10 (EP) "Wiedergabeschutzverfahren"; vgl. auch Senatsentscheidung vom 2. Oktober 2012, Aktenzeichen 5 Ni 40/10).
  • BPatG, 23.10.2013 - 5 Ni 57/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Tintenstrahldruckvorrichtung mit einem

    Angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs auf rechtliches Gehör verbleibt dem Gericht dann auch kein Ermessensspielraum bei der Frage der Vertagung (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 25. April 2012, Az: 5 Ni 28/10 (EP) "Wiedergabeschutzverfahren"; vgl. auch Senatsentscheidung vom 2. Oktober 2012, Az: 5 Ni 40/10 sowie 5 Ni 47/10 (EP)).
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