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   BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11   

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https://dejure.org/2013,47763
BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2013,47763)
BPatG, Entscheidung vom 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2013,47763)
BPatG, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 26 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2013,47763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "VRN" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Marke "VRN" hinsichtlich einer Eintragung für Dienstleistungen der Klassen 35 und 39

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "VRN" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. C MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben im Sinne der Bestimmung von jedermann frei verwendet werden können (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGHZ 167, 278 - FUSSBALL WM 2006).

    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (BGH  GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11
    Diese gebräuchliche Verwendung von Buchstabenverbindungen spricht daher eher für deren Unterscheidungskraft als dagegen (BGH GRUR 2001, 344, 345 - DB Immobilienfonds; GRUR 2002, 1067, 1068 f. - DKV/OKV).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. C MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben im Sinne der Bestimmung von jedermann frei verwendet werden können (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGHZ 167, 278 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11
    Das gilt vor allem für Buchstaben als Abkürzungen beschreibender Angaben, aber nur insoweit, als sie aus sich heraus für die beteiligten Verkehrskreise verständlich sind und deshalb ebenso wie die betreffende vollständige beschreibende Angabe beschreibend eingesetzt werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. EuGH GRUR 2006, 229 - BioID; BGH PAVIS PROMA I ZR 082/08, Urteil vom 14.01.2010 - CCCP; BPatG GRUR 2010, 242, 243 - ID; EuG GRUR Int. 2004, 328 - TDI).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11
    Diese gebräuchliche Verwendung von Buchstabenverbindungen spricht daher eher für deren Unterscheidungskraft als dagegen (BGH GRUR 2001, 344, 345 - DB Immobilienfonds; GRUR 2002, 1067, 1068 f. - DKV/OKV).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11
    Vielmehr ist die Eintragung eines Zeichens bzw. einer Angabe bereits dann zu versagen, wenn sie zur Beschreibung einer Ware oder Dienstleistung verwendet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. EuGH GRUR 2010, 534 - Pranahaus).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11
    Weist eine angemeldete Wortmarke einen beschreibenden Begriffsgehalt auf, der für die in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen ohne weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst wird, ist ihr die Eintragung als Marke wegen Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft zu versagen (EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11
    Weist eine angemeldete Wortmarke einen beschreibenden Begriffsgehalt auf, der für die in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen ohne weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst wird, ist ihr die Eintragung als Marke wegen Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft zu versagen (EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11
    Das gilt vor allem für Buchstaben als Abkürzungen beschreibender Angaben, aber nur insoweit, als sie aus sich heraus für die beteiligten Verkehrskreise verständlich sind und deshalb ebenso wie die betreffende vollständige beschreibende Angabe beschreibend eingesetzt werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. EuGH GRUR 2006, 229 - BioID; BGH PAVIS PROMA I ZR 082/08, Urteil vom 14.01.2010 - CCCP; BPatG GRUR 2010, 242, 243 - ID; EuG GRUR Int. 2004, 328 - TDI).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 16/11
    Das gilt vor allem für Buchstaben als Abkürzungen beschreibender Angaben, aber nur insoweit, als sie aus sich heraus für die beteiligten Verkehrskreise verständlich sind und deshalb ebenso wie die betreffende vollständige beschreibende Angabe beschreibend eingesetzt werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. EuGH GRUR 2006, 229 - BioID; BGH PAVIS PROMA I ZR 082/08, Urteil vom 14.01.2010 - CCCP; BPatG GRUR 2010, 242, 243 - ID; EuG GRUR Int. 2004, 328 - TDI).
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