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   BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11   

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https://dejure.org/2013,45099
BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11 (https://dejure.org/2013,45099)
BPatG, Entscheidung vom 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11 (https://dejure.org/2013,45099)
BPatG, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 26 W (pat) 513/11 (https://dejure.org/2013,45099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 Abs 1 MarkenG, § 113 Abs 1 MarkenG, § 114 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "a amadeus yachting (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/AMADEUS (Gemeinschaftswortmarke)/aMaDEUS Your technology partner (Gemeinschaftsbildmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Bestehens einer Verwechslungsgefahr i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG in Bezug auf die Dienstleistungen der Klasse 37 "Stations-services pour bateaux à moteur et yachts" und der Klasse 39 "Location de bateaux à moteur et de yachts"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "a amadeus yachting (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/AMADEUS (Gemeinschaftswortmarke)/aMaDEUS Your technology partner (Gemeinschaftsbildmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlich

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "a amadeus yachting (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/AMADEUS (Gemeinschaftswortmarke)/aMaDEUS Your technology partner (Gemeinschaftsbildmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "a amadeus yachting (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/AMADEUS (Gemeinschaftswortmarke)/aMaDEUS Your technology partner (Gemeinschaftsbildmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff., Nr. 51 - Arsenal Football Club plc.; GRUR 2005, 153, 155, Nr. 59 - Anheuser-Busch/Budvar: GRUR 2007, 318, 319, Nr. 21 - Adam Opel/Autec).

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Verkehr erwartet, dass die beiderseitigen Waren/Dienstleistungen unter der Kontrolle desselben Unternehmens hergestellt, vertrieben bzw. erbracht werden, welches für ihre Qualität verantwortlich ist (EuGH a. a. O. - Canon; GRUR 2003, 55, 57 - Arsenal FC; BGH GRUR 1999, 245, 246 f. - LIBERO).

  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 19/08

    Malteserkreuz II

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11
    Maßgeblich ist vielmehr deren Gesamteindruck, der auch durch einzelne Bestandteile geprägt werden kann (EuGH GRUR Int. 2004, 843, 845 - MATRATZEN; BGH GRUR 2010, 833, 834 - Malteserkreuz II).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11
    Eine Prägung des Gesamteindrucks einer Marke durch einen einzelnen Bestandteil setzt allerdings voraus, dass die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (EuGH GRUR 2007, 700, 702 - HABM/Shaker; BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus).  Das ist bei den vorliegend einander gegenüberstehenden Marken der Fall.
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11
    Vor diesem Hintergrund kann eine völlige Unähnlichkeit der Dienstleistung "Tankstellen-Service für Motorboote und Yachten" mit der Dienstleistung "Pannenhilfe" nicht festgestellt werden, denn der Verkehr - hier Boots- und Schiffsführer - weiß auf Grund seiner Bootstouren bzw. Segeltörns im Allgemeinen, dass diese Dienstleistungen - wenn auch nicht regelmäßig,  so doch aber durchaus nicht selten - von denselben Unternehmen angeboten werden und wird deshalb bei Verwendung identischer Kennzeichen - was zu unterstellen ist (BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/Revian; a. a. O. - COHIBA) - eine gemeinsame betriebliche Verantwortung für die fraglichen Dienstleistungen annehmen.
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11
    Eine Prägung des Gesamteindrucks einer Marke durch einen einzelnen Bestandteil setzt allerdings voraus, dass die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (EuGH GRUR 2007, 700, 702 - HABM/Shaker; BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus).  Das ist bei den vorliegend einander gegenüberstehenden Marken der Fall.
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Dienstleistungen untereinander können die zur Warenähnlichkeit entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden (BGH GRUR 2002, 544, 546 - BANK 24).
  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11
    Maßgeblich ist vielmehr deren Gesamteindruck, der auch durch einzelne Bestandteile geprägt werden kann (EuGH GRUR Int. 2004, 843, 845 - MATRATZEN; BGH GRUR 2010, 833, 834 - Malteserkreuz II).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Bestimmung ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke auszugehen, wobei ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, 345 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2010, 729, 731 - MIXI).
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff., Nr. 51 - Arsenal Football Club plc.; GRUR 2005, 153, 155, Nr. 59 - Anheuser-Busch/Budvar: GRUR 2007, 318, 319, Nr. 21 - Adam Opel/Autec).
  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11
    Gleichwohl lässt sich die Verkehrsauffassung im Wesentlichen nur anhand der tatsächlichen Verhältnisse auf den entsprechenden Ware-/Dienst-leistungsgebieten feststellen (BGH GRUR 1968, 550, 551 - Poropan).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

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