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BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 253/99 |
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- BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84
"Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem …
Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 253/99
Dies gilt auch dann, wenn insoweit auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) der zudem allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).Auch Fachkreise werden nämlich ungeachtet ihrer grundsätzlichen Gewöhnung an ähnliche Bezeichnungen im Arzneimittelbereich nicht damit rechnen, dass identische Präparate von unterschiedlichen Herstellern unter Bezeichnungen angeboten werden, die wie die vorliegenden Vergleichsmarken in mehrfacher Hinsicht sehr weitgehende Annäherungen aufweisen (vgl BGH GRUR 1995, 50 "Indorektal/Indohexal"), zumal die einzige Abweichung in Form des Hinzufügens eines Großbuchstabens einer auf dem entsprechenden Warengebiet weit verbreiteten Übung entspricht.
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 253/99
Dies gilt auch dann, wenn insoweit auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) der zudem allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal). - BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96
"ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr
Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 253/99
Dies gilt auch dann, wenn insoweit auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) der zudem allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
- BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65
Drittzeichen im Widerspruchsverfahren
Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 253/99
Auch wenn von den eingetragenen bzw angemeldeten Marken tatsächlich nicht alle benutzt werden, kann die Drittzeichenlage schon für sich genommen nicht gänzlich unbeachtet bleiben (vgl dazu BGH GRUR 1967, 246, 250 reSp aE "Vitapur" sowie MarkenR 1999, 57, 59 "Lions") und ist ein Hinweis darauf, dass der Bestandteil "Formel" als Element für die Markenbildung auch auf dem hier vorliegenden Warengebiet nicht unbeliebt und unüblich ist. - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 253/99
Auch wenn von den eingetragenen bzw angemeldeten Marken tatsächlich nicht alle benutzt werden, kann die Drittzeichenlage schon für sich genommen nicht gänzlich unbeachtet bleiben (vgl dazu BGH GRUR 1967, 246, 250 reSp aE "Vitapur" sowie MarkenR 1999, 57, 59 "Lions") und ist ein Hinweis darauf, dass der Bestandteil "Formel" als Element für die Markenbildung auch auf dem hier vorliegenden Warengebiet nicht unbeliebt und unüblich ist. - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 253/99
Dies gilt auch dann, wenn insoweit auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) der zudem allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
- BPatG, 26.07.2022 - 26 W (pat) 38/17 aa) Diese Rechtsfigur der sog. komplexen Markenähnlichkeit oder Verwechslungsgefahr ist von der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts entwickelt worden (BPatG 25 W (pat) 610/17 Hibiskiss/Hibis Kuss; 29 W (pat) 59/13 - Örtliches Telefonbuch/DasÖrtliche; 24 W (pat) 74/04 - Mystia/MYSTERY; 25 W (pat) 253/99 - FORMEL 1A/Formel 1; BPatGE 34, 76, 77 f. - Calimbo/CALYPSO; BPatGE 22, 227, 229 - Frukina/FRUTERA; BPatG Mitt.
- BPatG, 26.06.2023 - 26 W (pat) 24/18 aa) Die Rechtsfigur der sog. komplexen Markenähnlichkeit oder Verwechslungsgefahr ist von der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts entwickelt und in einigen Fällen bejaht worden (BPatG 29 W (pat) 28/19 - FC ERZGEBIRGE AUE/AUE; MarkenR 2022, 428 - SILVER HORSE/POWER HORSE; 25 W (pat) 610/17 Hibiskiss/Hibis Kuss; 29 W (pat) 59/13 - Örtliches Telefonbuch/DasÖrtliche; 24 W (pat) 74/04 - Mystia/MYSTERY; 25 W (pat) 253/99 - FORMEL 1A/Formel 1; BPatGE 34, 76, 77 f. - Calimbo/CALYPSO; BPatGE 22, 227, 229 - Frukina/FRUTERA; BPatG Mitt.