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   BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00   

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BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00 (https://dejure.org/2000,18625)
BPatG, Entscheidung vom 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00 (https://dejure.org/2000,18625)
BPatG, Entscheidung vom 02. November 2000 - 25 W (pat) 70/00 (https://dejure.org/2000,18625)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 60/99
    Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00
    Der Senat geht bei seiner Entscheidung von einer ursprünglichen durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aus, auch wenn sich der Wortbestandteil "Koro" ("cor" = lat. "Herz") wegen seines Indikationshinweises und seiner nach der Registerlage vielfachen Verwendung in Drittmarken (mehr als 70 "K(C)ORO"-Marken und über 530 Eintragungen von "C(K)or"-Marken jeweils zu Klasse 5) als kennzeichnungsschwach erweist (vgl zur Bedeutung der Registerlage Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 9 Rdn 122; BGH GRUR 1999, 241; 243 - Lions; BGH GRUR 1967, 246, 250 und 251 - Vitapur; ferner zur ständigen Rechtsprechung des BPatG PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 127/99 - Coridilt # Korodin; PAVIS PROMA, Knoll, 25 W (pat) 60/99 - corobet # Korodin; PA-VIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 266/94 Corosyx # Korodin).

    Wie in dem angefochtenen Beschluß der Markenstelle zutreffend ausgeführt ist, kann dem übereinstimmenden Wortanfang "K(C)oro" wegen seiner Kennzeichnungsschwäche kein entscheidendes Gewicht für die Begründung einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr beigemessen werden, wenn dieser auch bei der Prüfung der maßgebenden Gesamtwirkung der Zeichen nicht unberücksichtigt bleiben darf (st Rspr vgl Althammer/Ströbele Markengesetz, 5. Aufl, § 9 Rdn 129, 161 mit weiteren Hinweisen; vgl auch PAVIS PROMA, Knoll, 25 W (pat) 60/99 - corobet # Korodin).

    Insgesamt erweist sich deshalb der jeweilige Gesamteindruck der Markenwörter unter Berücksichtigung dieser auffälligen, unterscheidenden Elemente (vgl hierzu EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Springende Raubkatze; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints) auch aus der Erinnerung heraus (vgl EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints) selbst bei undeutlicherer Sprechweise oder schlechteren Übermittlungsbedingungen als derart verschieden, daß die Marken mit ausreichender Sicherheit auseinandergehalten werden können und eine Verwechslungsgefahr auch unter Berücksichtigung strenger Anforderungen und des Unterscheidungsvermögens von Laien zu verneinen ist (vgl auch PAVIS PROMA, Knoll, BPatG, 25 W (pat) 60/99 - corobet # Korodin).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).

    Insgesamt erweist sich deshalb der jeweilige Gesamteindruck der Markenwörter unter Berücksichtigung dieser auffälligen, unterscheidenden Elemente (vgl hierzu EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Springende Raubkatze; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints) auch aus der Erinnerung heraus (vgl EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints) selbst bei undeutlicherer Sprechweise oder schlechteren Übermittlungsbedingungen als derart verschieden, daß die Marken mit ausreichender Sicherheit auseinandergehalten werden können und eine Verwechslungsgefahr auch unter Berücksichtigung strenger Anforderungen und des Unterscheidungsvermögens von Laien zu verneinen ist (vgl auch PAVIS PROMA, Knoll, BPatG, 25 W (pat) 60/99 - corobet # Korodin).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00
    Insgesamt erweist sich deshalb der jeweilige Gesamteindruck der Markenwörter unter Berücksichtigung dieser auffälligen, unterscheidenden Elemente (vgl hierzu EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Springende Raubkatze; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints) auch aus der Erinnerung heraus (vgl EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints) selbst bei undeutlicherer Sprechweise oder schlechteren Übermittlungsbedingungen als derart verschieden, daß die Marken mit ausreichender Sicherheit auseinandergehalten werden können und eine Verwechslungsgefahr auch unter Berücksichtigung strenger Anforderungen und des Unterscheidungsvermögens von Laien zu verneinen ist (vgl auch PAVIS PROMA, Knoll, BPatG, 25 W (pat) 60/99 - corobet # Korodin).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00
    Der Senat geht bei seiner Entscheidung von einer ursprünglichen durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aus, auch wenn sich der Wortbestandteil "Koro" ("cor" = lat. "Herz") wegen seines Indikationshinweises und seiner nach der Registerlage vielfachen Verwendung in Drittmarken (mehr als 70 "K(C)ORO"-Marken und über 530 Eintragungen von "C(K)or"-Marken jeweils zu Klasse 5) als kennzeichnungsschwach erweist (vgl zur Bedeutung der Registerlage Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 9 Rdn 122; BGH GRUR 1999, 241; 243 - Lions; BGH GRUR 1967, 246, 250 und 251 - Vitapur; ferner zur ständigen Rechtsprechung des BPatG PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 127/99 - Coridilt # Korodin; PAVIS PROMA, Knoll, 25 W (pat) 60/99 - corobet # Korodin; PA-VIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 266/94 Corosyx # Korodin).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00
    Aus einer damit verbundenen isolierten Kennzeichnungsschwäche kann jedoch nicht ohne weiteres auf die allein maßgebende Kennzeichnungskraft der Gesamtbezeichnung geschlossen werden, zumal es bei pharmazeutischen Erzeugnissen der üblichen Praxis entspricht, Marken in der Weise zu bilden, daß diese als sogenannte sprechende Zeichen durch eine phantasievolle Zusammenstellung jedenfalls für den Fachmann erkennbarer Wirkstoff- und/oder Anwendungsangaben die stoffliche Beschaffenheit und /oder das Indikationsgebiet kenntlich machen (vgl BGH GRUR 1998, 815, 817 - Nitrangin).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 02.11.2000 - 25 W (pat) 70/00
    Der Senat geht bei seiner Entscheidung von einer ursprünglichen durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aus, auch wenn sich der Wortbestandteil "Koro" ("cor" = lat. "Herz") wegen seines Indikationshinweises und seiner nach der Registerlage vielfachen Verwendung in Drittmarken (mehr als 70 "K(C)ORO"-Marken und über 530 Eintragungen von "C(K)or"-Marken jeweils zu Klasse 5) als kennzeichnungsschwach erweist (vgl zur Bedeutung der Registerlage Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 9 Rdn 122; BGH GRUR 1999, 241; 243 - Lions; BGH GRUR 1967, 246, 250 und 251 - Vitapur; ferner zur ständigen Rechtsprechung des BPatG PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 127/99 - Coridilt # Korodin; PAVIS PROMA, Knoll, 25 W (pat) 60/99 - corobet # Korodin; PA-VIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 266/94 Corosyx # Korodin).
  • BPatG, 19.07.2019 - 28 W (pat) 25/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "HANSEATEX/Hanseata (Unternehmenskennzeichen)" - zum

    Der Erfahrungssatz, dass Wortanfänge häufig stärker als die übrigen Markenteile beachtet werden, gilt daher nicht bei ohne weiteres als Sachhinweis erkennbaren Zeichenkomponenten (BPatG, Beschluss vom 2. November 2000, 25 W (pat) 70/00 - corotrat/Korodin).
  • BPatG, 14.02.2019 - 25 W (pat) 90/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Naturherz/NATUREX (IR-Marke)/NATUREX (IR-Marke)" -

    Im Übrigen hat die Markenstelle auch zu Recht darauf hingewiesen, dass die Übereinstimmung der Vergleichsbezeichnungen in dem rein beschreibenden Zeichenbestandteil "Natur" schon aus Rechtsgründen nicht geeignet ist, die Verwechslungsgefahr zu begründen (BPatG 25 W (pat) 70/00 - corotrat/Korodin; 25 W (pat) 550/17 - veggie/vegit; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
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