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   BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02   

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BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02 (https://dejure.org/2004,18236)
BPatG, Entscheidung vom 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02 (https://dejure.org/2004,18236)
BPatG, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 10 W (pat) 29/02 (https://dejure.org/2004,18236)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 11.03.2004 - 23 W (pat) 310/02
    Auszug aus BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02
    Diese Entscheidung ist zwar in jüngerer Zeit auf Kritik gestoßen (vgl BPatG 20. Senat BPatGE 47, 252 - Streulichtmessung; 19. Senat BPatGE 47, 261 - Pulswechselrichter; 34. Senat BPatGE 47, 267 - Rundum-Etikettiermaschine; 11. Senat BPatGE 47, 270 - Einspruchsverwerfung; 23. Senat BPatGE 47, 277 - Kabelverbindungsmodul).

    Denn obwohl Zweckmäßigkeitserwägungen auch in Fällen wie dem vorliegenden für die Zuständigkeit eines technischen Beschwerdesenats sprechen können (vgl insbesondere 23. Senat, BPatGE 47, 277, 282 - Kabelverbindungsmodul, zum Gesichtspunkt der technischen Sachkunde), hat der Gesetzgeber die Besetzungsvorschrift des § 67 Abs. 1 PatG bisher unverändert gelassen.

    Diese Vorschrift korrespondiert, was die Fälle der Aufrechterhaltung oder des Widerrufs des Patents angeht, mit der Vorschrift des § 61 Abs. 1 Satz 1 PatG, wonach die Patentabteilung durch Beschluss entscheidet, "ob und in welchem Umfang das Patent aufrechterhalten oder widerrufen wird." Mit diesen für das Einspruchsverfahren vorgeschriebenen Tenorierungen kann nur die Sachentscheidung bei zulässigem Einspruch gemeint sein (vgl BPatGE 26, 143 mit ausführlicher Begründung; ebenso 11. Senat BPatGE 47, 270, 273 - Einspruchsverwerfung, und 23. Senat BPatGE 47, 277, 284 - Kabelverbindungsmodul, der zur Begründung auch zutreffend darauf hinweist, dass in § 21 Abs. 1 PatG, der sich mit den Widerrufsgründen befasst, explizit auf § 61 Bezug genommen wird).

  • BPatG, 15.12.2003 - 11 W (pat) 347/03
    Auszug aus BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02
    Diese Entscheidung ist zwar in jüngerer Zeit auf Kritik gestoßen (vgl BPatG 20. Senat BPatGE 47, 252 - Streulichtmessung; 19. Senat BPatGE 47, 261 - Pulswechselrichter; 34. Senat BPatGE 47, 267 - Rundum-Etikettiermaschine; 11. Senat BPatGE 47, 270 - Einspruchsverwerfung; 23. Senat BPatGE 47, 277 - Kabelverbindungsmodul).

    Diese Vorschrift korrespondiert, was die Fälle der Aufrechterhaltung oder des Widerrufs des Patents angeht, mit der Vorschrift des § 61 Abs. 1 Satz 1 PatG, wonach die Patentabteilung durch Beschluss entscheidet, "ob und in welchem Umfang das Patent aufrechterhalten oder widerrufen wird." Mit diesen für das Einspruchsverfahren vorgeschriebenen Tenorierungen kann nur die Sachentscheidung bei zulässigem Einspruch gemeint sein (vgl BPatGE 26, 143 mit ausführlicher Begründung; ebenso 11. Senat BPatGE 47, 270, 273 - Einspruchsverwerfung, und 23. Senat BPatGE 47, 277, 284 - Kabelverbindungsmodul, der zur Begründung auch zutreffend darauf hinweist, dass in § 21 Abs. 1 PatG, der sich mit den Widerrufsgründen befasst, explizit auf § 61 Bezug genommen wird).

  • BPatG, 17.01.2001 - 7 W (pat) 45/00
    Auszug aus BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02
    Da Gegenstand der Prüfung auf Patentfähigkeit die Gesamtheit aller Merkmale in Oberbegriff und Kennzeichen ist, muss sich die Einspruchsbegründung auch auf die Merkmale des Oberbegriffs erstrecken, wobei von einer ins einzelne gehenden Befassung in den Fällen abgesehen werden kann, in denen die betreffende Druckschrift im Streitpatent selbst als gattungsbildend gewürdigt war (vgl Senatsentscheidung 10 W (pat) 62/00 vom 18. Juni 2001; 7 W (pat) 45/00 vom 17. Januar 2001, beide veröffentlicht in juris).
  • BPatG, 30.10.2003 - 20 W (pat) 344/02
    Auszug aus BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02
    Diese Entscheidung ist zwar in jüngerer Zeit auf Kritik gestoßen (vgl BPatG 20. Senat BPatGE 47, 252 - Streulichtmessung; 19. Senat BPatGE 47, 261 - Pulswechselrichter; 34. Senat BPatGE 47, 267 - Rundum-Etikettiermaschine; 11. Senat BPatGE 47, 270 - Einspruchsverwerfung; 23. Senat BPatGE 47, 277 - Kabelverbindungsmodul).
  • BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66

    Beschwerde wegen Verneinung der Beschwerdeberechtigung - Verfahren zur

    Auszug aus BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02
    Bei unveränderter Gesetzeslage sieht der Senat keinen durchgreifenden Anlass für eine abweichende Auslegung, zumal § 67 Abs. 1 PatG als eine dem Gerichtsverfassungsrecht zugehörige Besetzungsvorschrift dahin aufzufassen ist, dass die Bestimmung des gesetzlichen Richters von Merkmalen abhängig gemacht sein soll, die im Wortlaut des Gesetzes möglichst klar niedergelegt sind und sich im einzelnen Fall unschwer feststellen lassen (so BGH GRUR 1967, 543, 545 re Sp - Bleiphosphit, zu dem bis 1. Januar 1981 geltenden § 36d Abs. 1 PatG, der durch § 67 Abs. 1 PatG abgelöst worden ist).
  • BPatG, 15.12.2003 - 34 W (pat) 334/03
    Auszug aus BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02
    Diese Entscheidung ist zwar in jüngerer Zeit auf Kritik gestoßen (vgl BPatG 20. Senat BPatGE 47, 252 - Streulichtmessung; 19. Senat BPatGE 47, 261 - Pulswechselrichter; 34. Senat BPatGE 47, 267 - Rundum-Etikettiermaschine; 11. Senat BPatGE 47, 270 - Einspruchsverwerfung; 23. Senat BPatGE 47, 277 - Kabelverbindungsmodul).
  • BPatG, 24.11.2003 - 19 W (pat) 706/03
    Auszug aus BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02
    Diese Entscheidung ist zwar in jüngerer Zeit auf Kritik gestoßen (vgl BPatG 20. Senat BPatGE 47, 252 - Streulichtmessung; 19. Senat BPatGE 47, 261 - Pulswechselrichter; 34. Senat BPatGE 47, 267 - Rundum-Etikettiermaschine; 11. Senat BPatGE 47, 270 - Einspruchsverwerfung; 23. Senat BPatGE 47, 277 - Kabelverbindungsmodul).
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02
    Hierfür muss grundsätzlich eine Auseinandersetzung mit der gesamten patentierten Lehre stattfinden, denn eine Befassung nur mit einem Teilaspekt der Erfindung macht den Einspruch unzulässig (vgl BGH BlPMZ 1988, 250 - Epoxidation).
  • BPatG, 22.09.2005 - 21 W (pat) 343/04
    Der Senat hat sich somit auch hinsichtlich der Tenorierung im Falle eines unzulässigen Einspruchs der Meinung des 10. Senats angeschlossen (siehe Beschl. vom 2. Dezember 2004 - 10 W (pat) 29/02, BlPMZ 2005, 315 - Messvorrichtung).
  • BPatG, 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03

    Zuständigkeit des technischen Beschwerdesenates für erstinstanzliche

    II Für die erstinstanzliche Entscheidung über einen Einspruch gemäß § 147 Abs. 3 Satz 4 PatG ist nach einvernehmlicher Auffassung der technische Beschwerdesenat auch dann zuständig, wenn es sich um einen unzulässigen Einspruch handelt (vgl hierzu BPatG, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 10 W (pat) 29/02 mwN Mitt 2005, 302, 303).
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