Rechtsprechung
BPatG, 02.12.2011 - 23 W (pat) 337/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 02.12.2011 - 23 W (pat) 337/05
Denn die Hilfsanträge und insbesondere der dritte Hilfsantrag, mit dem das Patent nur noch in einer auf den Nebenanspruch beschränkten Fassung verteidigt wird, lassen erkennen, dass das Patent mit dem Hauptantrag im Umfang des gesamten Anspruchssatzes verteidigt werden soll, vgl. BGH GRUR 2007, 862, Abs. [22] - Informationsübermittlungsverfahren II m. w. N.Mit dem Anspruch 1 fallen in gleicher Weise wie beim Hauptantrag auch hier wegen der Antragsbindung auch der Nebenanspruch und die Unteransprüche nach dem ersten Hilfsantrag, vgl. BGH GRUR 2007, 862, Abs. [22] - Informationsübermittlungsverfahren II m. w. N.
Mit dem Anspruch 1 fallen wiederum wegen der Antragsbindung auch der Nebenanspruch und die Unteransprüche nach dem zweiten Hilfsantrag, vgl. BGH GRUR 2007, 862, Abs. [22] - Informationsübermittlungsverfahren II m. w. N.
- BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92
"Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts; …
Auszug aus BPatG, 02.12.2011 - 23 W (pat) 337/05
Die Zulässigkeit der Ansprüche ist im Einspruchsverfahren von Amts wegen auch dann zu überprüfen, wenn von der Einsprechenden der Widerrufsgrund der unzulässigen Erweiterung - wie vorliegend - nicht geltend gemacht worden ist (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 333 - ,,Aluminium-Trihydroxid"). - BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07
Klammernahtgerät
Auszug aus BPatG, 02.12.2011 - 23 W (pat) 337/05
Es ist nicht erforderlich, dass mindestens eine praktisch brauchbare Ausführungsform als solche unmittelbar und eindeutig offenbart ist" (BGH GRUR 2010, 916 - Klammernahtgerät).
- BGH, 09.12.2008 - X ZB 6/08
Ventilsteuerung
Auszug aus BPatG, 02.12.2011 - 23 W (pat) 337/05
Diese zeitlich bis zum 30. Juni 2006 begrenzte Verlagerung der Zuständigkeit hat der BGH als nicht verfassungswidrig beurteilt, vgl. BGH GRUR 2009, 184 - Ventilsteuerung m. w. N. - BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07
Fälschungssicheres Dokument
Auszug aus BPatG, 02.12.2011 - 23 W (pat) 337/05
Abs. [26] - Olanzapin, BGH GRUR 2010, 509 Hubgliedertor I und BGH GRUR 2010, 910 Fälschungssicheres Dokument. - BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
Hubgliedertor I
Auszug aus BPatG, 02.12.2011 - 23 W (pat) 337/05
Abs. [26] - Olanzapin, BGH GRUR 2010, 509 Hubgliedertor I und BGH GRUR 2010, 910 Fälschungssicheres Dokument. - BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
Olanzapin
Auszug aus BPatG, 02.12.2011 - 23 W (pat) 337/05
Abwandlungen und Weiterentwicklungen dieser Information gehören ebenso wenig zum Offenbarten wie diejenigen Schlussfolgerungen, die der Fachmann kraft seines Fachwissens aus der erhaltenen technischen Information ziehen mag, vgl. BGH GRUR 2009, 382 - 388, insbes. - BPatG, 02.10.1998 - 33 W (pat) 15/98
Auszug aus BPatG, 02.12.2011 - 23 W (pat) 337/05
Diese Rechtsprechung ist von Senaten des BPatG auf die Beantwortung der Frage übertragen worden, ob eine Insolvenz des Einsprechenden das Einspruchsverfahren unterbricht (vgl. z. B. BPatGE 40, 229). - BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86
Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig …
Auszug aus BPatG, 02.12.2011 - 23 W (pat) 337/05
Der form- und fristgerecht erhobene Einspruch ist zulässig, weil der Widerrufsgrund des § 21 PatG, insbesondere bzgl. der fehlenden Neuheit (§ 59 Abs. 1 Satz 3 PatG i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 1 und § 3) angegeben ist und die Tatsachen, die den Einspruch rechtfertigen, im einzelnen aufgeführt sind (§ 59 Abs. 1 Satz 4 PatG), da in der zugehörigen Begründung ein konkreter Bezug der einzelnen Merkmale des erteilten Patentanspruchs 1 zum Stand der Technik nach der Druckschrift D2 hergestellt wird, um fehlende Neuheit zu belegen, vgl. BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, li. - RG, 27.09.1933 - I 59/33
1. Unterbricht die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des …
Auszug aus BPatG, 02.12.2011 - 23 W (pat) 337/05
Zwar ist für die Nichtigkeitsklage anerkannt, dass eine Insolvenz des Nichtigkeitsklägers jedenfalls dann das Nichtigkeitsverfahren unterbricht, wenn der Nichtigkeitskläger Gewerbetreibender ist und die Umstände dafür sprechen, dass er die Klage mit Rücksicht auf den Gewerbebetrieb erhoben hat (so schon RGZ 141, 427).