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   BPatG, 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09   

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https://dejure.org/2012,7823
BPatG, 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09 (https://dejure.org/2012,7823)
BPatG, Entscheidung vom 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09 (https://dejure.org/2012,7823)
BPatG, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - 7 W (pat) 66/09 (https://dejure.org/2012,7823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Führen eines Leiterpfades für eine Schiebetür

    § 48 PatG, § 42 Abs 3 PatG, Art 103 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 80 Abs 3 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - Verletzung rechtlichen Gehörs durch stillschweigenden Hinweis - Zurückverweisung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - Verletzung rechtlichen Gehörs durch stillschweigenden Hinweis - Zurückverweisung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Patentbeschwerdeverfahren - Verletzung rechtlichen Gehörs durch stillschweigenden Hinweis - Zurückverweisung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 101
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 29/07

    Antennenhalter

    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09
    Nach der BGH-Entscheidung X ZB 29/07 gibt der Anspruch auf rechtliches Gehör den Parteien kein Recht darauf, vor der gerichtlichen Entscheidung zu erfahren, wie das Gericht den die Grundlage seiner Entscheidung bildenden Sachverhalt ( voraussichtlich ) würdigen wird.

    Dem stehen die Hinweise der Patentabteilung in ihrem Bescheid vom 30. September 2009, mit welchem sie den Protokoll- und Tatbestandsberichtungsantrag der Patentinhaberin zurückgewiesen hat, auf BGH X 29/07 (= GRUR 2009, 91 - Antennenhalter ) sowie der Hinweis der Einsprechenden in ihrer Beschwerdeerwiderung auf BGH Xa ZB 10/09 (= GRUR 2010, 950 - Pflicht deutscher Gerichte zur Berücksichtigung europäischer Entscheidungen ) nicht entgegen.

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09
    Sie hat hinsichtlich der Verfahrensrüge der Patentinhaberin lediglich allgemein auf BGH, Beschluss vom 15. April 2010, Az. Xa ZB 10/09 hingewiesen und im Übrigen zur Beschwerde keine Stellung genommen.

    Dem stehen die Hinweise der Patentabteilung in ihrem Bescheid vom 30. September 2009, mit welchem sie den Protokoll- und Tatbestandsberichtungsantrag der Patentinhaberin zurückgewiesen hat, auf BGH X 29/07 (= GRUR 2009, 91 - Antennenhalter ) sowie der Hinweis der Einsprechenden in ihrer Beschwerdeerwiderung auf BGH Xa ZB 10/09 (= GRUR 2010, 950 - Pflicht deutscher Gerichte zur Berücksichtigung europäischer Entscheidungen ) nicht entgegen.

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09
    Dieser Grundsatz verbietet u. a. sog. Überraschungsentscheidungen, die vorliegen, wenn die Patentabteilung von dem abweicht, was die Beteiligten bei vernünftiger Betrachtung des bisherigen Verfahrens erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341 ff.).

    Zum Grundsatz des rechtliches Gehörs gehört auch das sog. Verbot von Überraschungsentscheidungen, das verletzt ist, wenn das Gericht oder die Verwaltungsbehörde eine Entscheidung trifft, die von dem abweicht, was die Beteiligten bei vernünftiger Betrachtung des bisherigen Verfahrens erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341 ff.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09
    Dieser Grundsatz verbietet u. a. sog. Überraschungsentscheidungen, die vorliegen, wenn die Patentabteilung von dem abweicht, was die Beteiligten bei vernünftiger Betrachtung des bisherigen Verfahrens erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341 ff.).

    Zum Grundsatz des rechtliches Gehörs gehört auch das sog. Verbot von Überraschungsentscheidungen, das verletzt ist, wenn das Gericht oder die Verwaltungsbehörde eine Entscheidung trifft, die von dem abweicht, was die Beteiligten bei vernünftiger Betrachtung des bisherigen Verfahrens erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341 ff.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09
    Dieser Grundsatz verbietet u. a. sog. Überraschungsentscheidungen, die vorliegen, wenn die Patentabteilung von dem abweicht, was die Beteiligten bei vernünftiger Betrachtung des bisherigen Verfahrens erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341 ff.).

    Zum Grundsatz des rechtliches Gehörs gehört auch das sog. Verbot von Überraschungsentscheidungen, das verletzt ist, wenn das Gericht oder die Verwaltungsbehörde eine Entscheidung trifft, die von dem abweicht, was die Beteiligten bei vernünftiger Betrachtung des bisherigen Verfahrens erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341 ff.).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09
    Dieser Grundsatz verbietet u. a. sog. Überraschungsentscheidungen, die vorliegen, wenn die Patentabteilung von dem abweicht, was die Beteiligten bei vernünftiger Betrachtung des bisherigen Verfahrens erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341 ff.).

    Zum Grundsatz des rechtliches Gehörs gehört auch das sog. Verbot von Überraschungsentscheidungen, das verletzt ist, wenn das Gericht oder die Verwaltungsbehörde eine Entscheidung trifft, die von dem abweicht, was die Beteiligten bei vernünftiger Betrachtung des bisherigen Verfahrens erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341 ff.).

  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 47.74

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09
    Dieser grundrechtliche Anspruch gilt dabei auch für das patentamtliche Einspruchsverfahren; denn auch wenn es sich hierbei nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt, gehört der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur zu den unter Art. 20 Abs. 3 GG fallenden allgemeinen Rechtsstaatsgrundsätzen, die in allen Verwaltungsverfahren, zu denen auch das Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gehört, zu beachten sind (vgl. grundlegend BVerwGE 49, 348), sondern gilt für das Einspruchsverfahren auch aufgrund der analogen Anwendung des in § 42 Abs. 3 Satz 2 PatG und § 48 Satz 2 PatG für das Erteilungsverfahren einfachgesetzlich vorgegebenen Grundsatzes, dass Entscheidungen des Patentamtes nur auf der Grundlage der rechtlichen Gesichtspunkte ergehen dürfen, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten zuvor äußern konnten (vgl. BPatGE 40, 40, 41).
  • BPatG, 17.12.2018 - 20 W (pat) 39/16

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung und Verfahren zur Bestimmung

    Dies findet seinen Niederschlag auch in dem für das Erteilungsverfahren in § 42 Abs. 3 Satz 2, § 48 Satz 2 PatG einfachgesetzlich verankerten - und für das Einspruchsverfahren analog anwendbaren - Grundsatz, wonach Entscheidungen des Patentamts nur auf der Grundlage der rechtlichen Gesichtspunkte ergehen dürfen, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten zuvor äußern konnten (vgl. Benkard a. a. O.; Schulte, a. a. O., Rn. 280; BPatG, Beschluss vom 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09 - Führen eines Leiterpfades für eine Schiebetür, juris Rn. 31; BPatGE 40, 41).

    Kann ein Beteiligter einen mitgeteilten Hinweis vernünftigerweise nur dahin verstehen, dass sein Rechtsbegehren in dem aus dem Hinweis erkennbaren Umfang Erfolg haben wird, und weicht die Entscheidung hiervon ab, liegt eine verbotene Überraschungsentscheidung vor (vgl. BVerfGE a. a. O.; BPatG, Beschluss vom 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09 - Führen eines Leiterpfades für eine Schiebetür, juris Rn. 32).

    Die Patentabteilung hätte aber auf den hier in Rede stehenden Antrag der Patentinhaberin zumindest mitteilen müssen, dass aus den vorgenannten Gründen zu den Erfolgsaussichten keine Hinweise erteilt werden können und es daher der eigenen Beurteilung der Patentinhaberin obliegt, ob sie weitere Hilfsanträge formulieren und vorlegen möchte (vgl. BPatG, Beschluss vom 03.02.2012 - 7 W (pat) 66/09 - Führen eines Leiterpfades für eine Schiebetür, juris Rn. 34 und 37).

  • BPatG, 17.11.2015 - 12 W (pat) 15/14

    Grundsätze zur Feststellung der mangelnden Patentfähigkeit eines Verfahrens zum

    Auch der Hinweis der Patentinhaberin auf die Entscheidung 7 W (pat) 66/09 rechtfertigt nicht die Rückzahlung der Beschwerdegebühr.

    Die dort in der Fußnote 352 genannte Entscheidung BPatGE 53, 158 (7 W (pat) 66/09) kann aber nicht verallgemeinert werden.

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