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   BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12   

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BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12 (https://dejure.org/2014,1294)
BPatG, Entscheidung vom 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12 (https://dejure.org/2014,1294)
BPatG, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 25 W (pat) 560/12 (https://dejure.org/2014,1294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Richard Wagner - Barren

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 83 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Richard Wagner - Barren" - Namen berühmter Persönlichkeiten dürfen nicht monopolisiert werden, sondern müssen allen Wettbewerbern ungehindert in gleicher Weise zur Verfügung stehen - keine Unterscheidungskraft - kein betrieblicher ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Bezeichnung "Richard Wagner-Barren" ist nicht unterscheidungskräftig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Marke "Richard Wagner - Barren" hinsichtlich einer Eintragung für Waren der Klassen 3, 16 und 30

  • kanzlei.biz

    Fehlende Unterscheidungskraft bei "Richard Wagner - Barren'

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Richard Wagner - Barren" - Namen berühmter Persönlichkeiten dürfen nicht monopolisiert werden, sondern müssen allen Wettbewerbern ungehindert in gleicher Weise zur Verfügung stehen - keine Unterscheidungskraft - kein betrieblicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Nicht eintragungsfähig, aber Wagner ist einer der besten Komponisten aller Zeiten…

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Richard Wagner - Barren" - Namen berühmter Persönlichkeiten dürfen nicht monopolisiert werden, sondern müssen allen Wettbewerbern ungehindert in gleicher Weise zur Verfügung stehen - keine Unterscheidungskraft - kein betrieblicher ...

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 667
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 23.10.2007 - 32 W (pat) 28/05

    Karl May

    Auszug aus BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12
    Solchen Namen (hier des Komponisten "Richard Wagner") fehlt im Zusammenhang mit Waren, die bei entsprechenden personenbezogenen Veranstaltungen (wie z.B. Festspielen, Festwochen, Jubiläumsveranstaltungen usw.) als Merchandisingprodukte in Betracht kommen (hier u.a: Seifen und Schokoladewaren), jegliche Unterscheidungskraft i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Abgrenzung zu BPatG, GRUR 2008, 518 - Karl May).

    In Anbetracht dieses Umstandes könne dann aber auch die erforderliche markenmäßige Unterscheidungskraft dieses Namens nicht verneint werden, wie auch die Entscheidung über die Anmeldemarke "Karl May" mit Beschluss des Bundespatentgerichts vom 23. Oktober 2007, Az.: 32 W (pat) 28/05, gezeigt habe.

    Der Senat hat die Rechtsbeschwerde zugelassen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 23. Oktober 2007, Az.: 32 W (pat) 28/05, betreffend die Anmeldemarke "Karl May" (die Entscheidung ist in der GRUR 2008, 518 veröffentlicht).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 "Postkantoor"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 "FUSSBALL WM 2006").

    Schließlich sind die absoluten Schutzhindernisse - so auch das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft - nach ständiger Rechtsprechung des EuGH im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Tz. 60 - Libertel; GRUR 2004, 674, Tz. 68 - Postkantoor; vgl. BGH GRUR 2009, 411, Tz. 7 - Streetball).

    Dies hat der EuGH mehrfach entschieden (ständige Rspr., vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u.a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 [Tz. 47-51] - BioID; GRUR 2004, 674 [Tz. 42-44] - Postkantoor; GRUR 2004, 428 [Tz. 63] - Henkel).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der durch die Marke  gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 18 "FUSSBALL WM 2006").

    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 "Postkantoor"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 "FUSSBALL WM 2006").

    Anlässlich solcher (Groß-)Veranstaltungen (Musikfestivals, Musikfestspiele, Jubiläumsfeste von bekannten Persönlichkeiten) wird üblicherweise im Umfeld der Veranstaltung eine Vielzahl von Waren, sog. Merchandising-Produkten, angeboten, die der Verkehr bei ihrer Bezeichnung mit dem Namen der berühmtem Persönlichkeit nicht als aus einem bestimmten Betrieb stammend identifizieren wird, sondern ausschließlich als einen beschreibenden thematischen Hinweis auf diese Veranstaltung (vgl. zu einer vergleichbaren Fallgestaltung BGH GRUR 2006, 850, Tz. 34 - FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der durch die Marke  gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 18 "FUSSBALL WM 2006").

    Dies hat der EuGH mehrfach entschieden (ständige Rspr., vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u.a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 [Tz. 47-51] - BioID; GRUR 2004, 674 [Tz. 42-44] - Postkantoor; GRUR 2004, 428 [Tz. 63] - Henkel).

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12
    Schließlich sind die absoluten Schutzhindernisse - so auch das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft - nach ständiger Rechtsprechung des EuGH im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Tz. 60 - Libertel; GRUR 2004, 674, Tz. 68 - Postkantoor; vgl. BGH GRUR 2009, 411, Tz. 7 - Streetball).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12
    Dies entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2008, 1093 [Tz. 18] - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen), wobei es auch keinen Mangel des DPMA-Verfahrens darstellt, wenn die Markenstelle nicht im Einzelnen Gründe für eine differenzierte Beurteilung angegeben hat (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 230, Tz. 12 - SUPERgirl).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12
    Dies entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2008, 1093 [Tz. 18] - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen), wobei es auch keinen Mangel des DPMA-Verfahrens darstellt, wenn die Markenstelle nicht im Einzelnen Gründe für eine differenzierte Beurteilung angegeben hat (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 230, Tz. 12 - SUPERgirl).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12
    Dies entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2008, 1093 [Tz. 18] - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen), wobei es auch keinen Mangel des DPMA-Verfahrens darstellt, wenn die Markenstelle nicht im Einzelnen Gründe für eine differenzierte Beurteilung angegeben hat (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 230, Tz. 12 - SUPERgirl).
  • BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 192/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schokoladenriegel (3d-Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12
    Eine Barrenform ist demnach nur eine mögliche Form in der Formenvielfalt, die insbesondere bei diesen Produkten auf dem Markt zu finden sind, wobei Schokolade in Barren-Form zudem z.B. von einer Schweizer Confiserie angeboten wird (entsprechende Unterlagen hierzu sind dem Anmelder mit Ladungsverfügung vom 22./25. November 2013 als Anlage 4 übersandt  worden, Bl. 36 d.A. vgl. dazu auch die Senatsentscheidung 25 W (pat) 192/09 vom 12. Oktober 2010 in Bezug auf einen Schokoladenriegel in Barrenform = Merci-Riegel; die Entscheidung ist über die Homepage des Gerichts öffentlich zugänglich).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 03.02.2014 - 25 W (pat) 560/12
    Schließlich sind die absoluten Schutzhindernisse - so auch das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft - nach ständiger Rechtsprechung des EuGH im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Tz. 60 - Libertel; GRUR 2004, 674, Tz. 68 - Postkantoor; vgl. BGH GRUR 2009, 411, Tz. 7 - Streetball).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BPatG, 17.02.2017 - 29 W (pat) 37/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Pippi Langstrumpf" - Namen

    Mit Namen als "Motiv" soll die Aufmerksamkeit des Publikums geweckt und letztlich der Kaufanreiz gefördert werden (vgl. BPatG München, Beschluss vom 15.02.2016, 26 W (pat) 508/15 - MONNA LISA; Beschluss vom 23.04.2014, 28 W (pat) 523/12 - Märchenprinzen; Beschluss vom 03.02.2014, 25 W (pat) 560/12 - Richard Wagner-Barren BPatG, Beschluss vom 31.01.2014, 25 W (pat) 561/12 - Gustav Mahler-Röslein).
  • BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 546/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mozart Kaffee (Wort-Bild-Marke)" - zur

    Der angesprochene Verkehr werde daher das angemeldete Zeichen lediglich als einen sachbeschreibenden Hinweis auf entsprechende Merchandisingprodukte verstehen bzw. als einen thematischen Hinweis auf die betreffende Veranstaltung (vgl. BPatG 25 W (pat) 560/12 - Richard Wagner Barren).

    Dies gelte erst recht für Wortkombinationen, bei denen der berühmte Name mit einem rein produktbezogenen Hinweis verbunden sei, der sich vorliegend auf die Form der beanspruchten Waren beziehe, die sämtlich in "Barrenform" hergestellt und angeboten werden könnten (BPatG GRUR 2014, 667 - Richard Wagner-Barren).

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