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   BPatG, 03.02.2016 - 19 W (pat) 4/12   

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https://dejure.org/2016,3922
BPatG, 03.02.2016 - 19 W (pat) 4/12 (https://dejure.org/2016,3922)
BPatG, Entscheidung vom 03.02.2016 - 19 W (pat) 4/12 (https://dejure.org/2016,3922)
BPatG, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 19 W (pat) 4/12 (https://dejure.org/2016,3922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Neuheit eines zum Patent angemeldeten Booster-Leistungsschaltkreises zur Bejahung der Patentfähigkeit; Anspruch auf Rückzahlung einer Beschwerdegebühr gem. § 80 Abs. 3 PatG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BPatG, 03.02.2016 - 19 W (pat) 4/12
    Ein im Ermessen der Prüfungsstelle stehender Übergang in das schriftliche Verfahren (analog § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO) ist, ebenso wie eine Vertagung der Anhörung (analog § 227 Abs. 1 ZPO), nur dann zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zwingend angezeigt, wenn der Anmelder zu den in der Anhörung neu eingeführten Tatsachen sachlich fundiert erst nach einer angemessenen Zeit für Überlegung und Vorbereitung Stellung nehmen kann, die anders, etwa durch Unterbrechung der Anhörung, nicht in ausreichender Weise zur Verfügung gestellt werden kann (vgl. Schulte, a. a. O., Einl. Rdn. 275, § 48 Rdn. 18; BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - X ZR 212/02, GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug).
  • BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10

    Werkstück

    Auszug aus BPatG, 03.02.2016 - 19 W (pat) 4/12
    Im Prüfungsverfahren erfordert der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 48 Satz 2 i. V. m. § 42 Abs. 3 Satz 2 PatG), dass eine Zurückweisung der Patentanmeldung nur auf tatsächliche und rechtliche Umstände gestützt werden darf, zu denen sich der Anmelder vorher äußern konnte (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., Einl. Rdn. 265 f.; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 - Werkstück).
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