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   BPatG, 03.03.2005 - 25 W (pat) 66/03   

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BPatG, 03.03.2005 - 25 W (pat) 66/03 (https://dejure.org/2005,29012)
BPatG, Entscheidung vom 03.03.2005 - 25 W (pat) 66/03 (https://dejure.org/2005,29012)
BPatG, Entscheidung vom 03. März 2005 - 25 W (pat) 66/03 (https://dejure.org/2005,29012)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 03.03.2005 - 25 W (pat) 66/03
    Während die Verwendung des Anfangsbestandteils einer Wirkstoffbezeichnung wie bei "paracet" gegenüber "Paracetamol" gängiger erscheint und den Verkehr eher veranlasst, sich die Herstellerangabe miteinzuprägen (vgl auch BGH GRUR 2002, 342 - ASTRA/ESTRA-PUREN), werden erhebliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise in dem Bestandteil "famovir", der unter Verwendung von Buchstabenfolgen der Sachangabe "Famciclovir" willkürlich zusammengesetzt ist, aber nicht als deren Abkürzung erscheint, die eigentliche Produktkennzeichnung sehen, welcher gegenüber die Herstellerangabe "von ct" in den Hintergrund tritt.
  • BPatG, 01.08.1991 - 25 W (pat) 94/89

    Verwechslungsgefahr mit einem anderen Zeichen bei der Verwendung von

    Auszug aus BPatG, 03.03.2005 - 25 W (pat) 66/03
    Die Beachtlichkeit der Herstellerangabe bei der Entscheidung "paracet von ct"/"PARA-CET Woelm" (vgl BPatG GRUR 1992, 105) gilt nicht gleichermaßen für die vorliegende Fallgestaltung.
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BPatG, 03.03.2005 - 25 W (pat) 66/03
    Auch bei einseitiger Rezeptpflicht ist verstärkt auf den Fachverkehr (insbesondere Ärzte und Apotheker) abzustellen, der erfahrungsgemäß im Umgang mit Arzneimitteln sorgfältiger ist und deshalb seltener Markenverwechslungen unterliegt (Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 7. Aufl § 9 Rdn 168; BGH GRUR 1999, 587 - Cefallone).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 03.03.2005 - 25 W (pat) 66/03
    Bei dieser Art der Verwechslungsgefahr stellt die Rechtsprechung des BGH nämlich verstärkt auf die Marke in ihrem visuellen Erscheinungsbild insgesamt ab (BGH GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; BGH GRUR 1999, 241 - Lions).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 03.03.2005 - 25 W (pat) 66/03
    Dies gilt um so mehr, als im Arzneimittelbereich häufig mehr oder weniger deutliche Sachhinweise in den Zeichen enthalten sind, die aber nicht zu einer Kennzeichnungsschwäche der Gesamtmarke führen, wenn diese insgesamt eine ausreichend eigenständige Abwandlung von einer beschreibenden Angabe darstellt (vgl auch BGH GRUR 1998, 815 Nitrangin).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 03.03.2005 - 25 W (pat) 66/03
    Bei dieser Art der Verwechslungsgefahr stellt die Rechtsprechung des BGH nämlich verstärkt auf die Marke in ihrem visuellen Erscheinungsbild insgesamt ab (BGH GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; BGH GRUR 1999, 241 - Lions).
  • BPatG, 26.04.2006 - 25 W (pat) 117/04
    Ob sich der Warenabstand durch die im Verzeichnis der angegriffenen Marke enthaltene Rezeptpflicht vergrößert (vgl. dazu PAVIS PROMA 25 W (pat) 66/03 v. 3.03.2005 - famovir von ct/FAMVIR), kann letztlich offen bleiben.
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