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   BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05   

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https://dejure.org/2008,34145
BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05 (https://dejure.org/2008,34145)
BPatG, Entscheidung vom 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05 (https://dejure.org/2008,34145)
BPatG, Entscheidung vom 03. März 2008 - 30 W (pat) 131/05 (https://dejure.org/2008,34145)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
    Ihr fehlt insbesondere nicht jegliche abstrakte Unterscheidungseignung (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607, Nr. 27 und 41 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie; BGH GRUR 2002, 538 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse).

    Maßgebliche Umstände des Einzelfalls sind gegebenenfalls auch die Benutzung des als Marke angemeldeten Zeichens sowie insbesondere die Dauer des Gebrauchs der Marke (EuGH GRUR 2003, 607 Nr. 51 bis 56, 66, 74 - Libertel und GRUR 2004, 858, 860 - Nr. 41 und 42 m. w. N. - Heidelberger Bauchemie).

  • BGH, 19.09.2001 - I ZB 6/99

    Grün eingefärbte Prozessorengehäuse; Unterscheidungskraft einer Marke durch

    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
    Ihr fehlt insbesondere nicht jegliche abstrakte Unterscheidungseignung (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607, Nr. 27 und 41 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie; BGH GRUR 2002, 538 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 - Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
    Dabei kann die Verwendung von Farben als Angabe über Merkmale einer Ware durchaus ein Freihaltebedürfnis von Gewicht darstellen (vgl. BGH GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
    Ihr fehlt insbesondere nicht jegliche abstrakte Unterscheidungseignung (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607, Nr. 27 und 41 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie; BGH GRUR 2002, 538 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 - Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
    Diese Grundsätze gelten auch für Farbmarken (vgl. EuGH a. a. O. - Nr. 65 - Libertel; EuGH a. a. O. - Nr. 37 - Heidelberger Bauchchemie; EuGH GRUR Int. 2005, 227, 231 - Nr. 78 - Farbe Orange).
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