Rechtsprechung
BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 24.06.2004 - C-49/02
Heidelberger Bauchemie
Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
Ihr fehlt insbesondere nicht jegliche abstrakte Unterscheidungseignung (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607, Nr. 27 und 41 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie; BGH GRUR 2002, 538 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse).Maßgebliche Umstände des Einzelfalls sind gegebenenfalls auch die Benutzung des als Marke angemeldeten Zeichens sowie insbesondere die Dauer des Gebrauchs der Marke (EuGH GRUR 2003, 607 Nr. 51 bis 56, 66, 74 - Libertel und GRUR 2004, 858, 860 - Nr. 41 und 42 m. w. N. - Heidelberger Bauchemie).
- BGH, 19.09.2001 - I ZB 6/99
Grün eingefärbte Prozessorengehäuse; Unterscheidungskraft einer Marke durch …
Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
Ihr fehlt insbesondere nicht jegliche abstrakte Unterscheidungseignung (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607, Nr. 27 und 41 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie; BGH GRUR 2002, 538 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 - Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98
Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke
Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
Dabei kann die Verwendung von Farben als Angabe über Merkmale einer Ware durchaus ein Freihaltebedürfnis von Gewicht darstellen (vgl. BGH GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
Ihr fehlt insbesondere nicht jegliche abstrakte Unterscheidungseignung (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607, Nr. 27 und 41 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie; BGH GRUR 2002, 538 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 - Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT). - EuGH, 21.10.2004 - C-447/02
KWS Saat / HABM
- BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05 Dies sowohl im Hinblick darauf, dass die Behauptung von der fehlenden Gewöhnung stimmt, oder umgekehrt sich eine solche Gewöhnung belegen lässt, als auch im Hinblick auf Feststellungen zur konkreten Unterscheidungskraft der beanspruchten Farbe (BPatG GRUR 2009, 161, 162 -YELLO, Rechtsbeschwerdeverfahren I ZB 76/08; GRUR 2009, 167 -Sonnengelb; GRUR 2009, 170, 171 -Rapsgelb; GRUR 2008, 428, 429 -Rot; 29 W (pat) 64/06 -Giftgrün; 30 W (pat) 131/05 -Cadmiumgelb; 33 W (pat) 143/02 -Gelb).
Denn nur unter diesen Voraussetzungen sind aussagekräftige Rückschlüsse aus dem Marktauftritt der Produkte oder Dienstleistungen auf die Wahrnehmung des Verkehrs möglich (vgl. BGH GRUR 2002, 538 -grün eingefärbte Prozessorengehäuse; GRUR 2001, 1154, 1155 -Farbmarke violettfarben; BPatG GRUR 2005, 1056, 1058 -zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; 33 W (pat) 143/02 -Gelb; 30 W (pat) 131/05 -Cadmiumgelb).
- BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05 Denn nur unter diesen Voraussetzungen sind aussagekräftige Rückschlüsse aus dem Marktauftritt der Produkte oder Dienstleistungen auf die Wahrnehmung des Verkehrs möglich (vgl. BGH GRUR 2002, 538 -grün eingefärbte Prozessorengehäuse; GRUR 2001, 1154, 1155 -Farbmarke violettfarben; BPatG GRUR 2005, 1056, 1058 -zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; 33 W (pat) 143/02 -Gelb; 30 W (pat) 131/05 -Cadmiumgelb).