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   BPatG, 03.03.2015 - 27 W (pat) 42/14   

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https://dejure.org/2015,4043
BPatG, 03.03.2015 - 27 W (pat) 42/14 (https://dejure.org/2015,4043)
BPatG, Entscheidung vom 03.03.2015 - 27 W (pat) 42/14 (https://dejure.org/2015,4043)
BPatG, Entscheidung vom 03. März 2015 - 27 W (pat) 42/14 (https://dejure.org/2015,4043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 166 Abs 1 BGB
    Markenbeschwerdeverfahren - "Bayern Event (Wort-Bild-Marke)" - bösgläubige Markenanmeldung - anmeldender Geschäftsführer war Gesellschafter einer Gesellschaft, die rechtskräftig zur Löschung einer identischen älteren Marke verurteilt wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Eintragung einer Marke wegen ersichtlicher Bösgläubigkeit des Anmelders im Anmeldezeitpunkt; Einsatz der formalen Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts lediglich zum Zwecke der rechtsmissbräuchlichen oder sittenwidrigen Behinderung Dritter

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bayern Event (Wort-Bild-Marke)" - bösgläubige Markenanmeldung - anmeldender Geschäftsführer war Gesellschafter einer Gesellschaft, die rechtskräftig zur Löschung einer identischen älteren Marke verurteilt wurde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bayern Event (Wort-Bild-Marke)" - bösgläubige Markenanmeldung - anmeldender Geschäftsführer war Gesellschafter einer Gesellschaft, die rechtskräftig zur Löschung einer identischen älteren Marke verurteilt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 902
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 03.03.2015 - 27 W (pat) 42/14
    Dieser Begriff ist weder im Markengesetz noch in der Markenrechtsrichtlinie definiert (vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 12. März 2009, Nr. 36 in der Sache C-529/07 - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth).

    Ob eine Bösgläubigkeit im markenrechtlichen Sinne vorgelegen hat, ist deshalb stets unter Berücksichtigung aller für den konkreten Einzelfall erheblicher Faktoren zu beurteilen (EuGH, Urteil v. 11. Juni 2009 - C-529/07, GRUR 2009, 763, Nr. 37 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH a. a. O. Nr. 18 - Ivadal).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 03.03.2015 - 27 W (pat) 42/14
    Bösgläubigkeit lässt sich danach definieren als ein Verhalten einer Person, die bewusst unter Verstoß gegen anerkannte Prinzipien ethischen Verhaltens oder anständige Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel einen ungerechtfertigten Vorteil erlangen oder anderen einen ungerechtfertigten Schaden zufügen will (EuGH, Schlussanträge Sharpston a. a. O., Nr. 51; BGH, Urteil v. 2. April 2009 -I ZB 8/06, GRUR 2009, 780, Nr. 24 - Ivadal m. w. N.).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus BPatG, 03.03.2015 - 27 W (pat) 42/14
    Eine bösgläubige Vorgehensweise ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn es dem Anmelder von vornherein darum geht, die Marke ohne legitime Eigeninteressen schützen zu lassen, um den Besitzstand eines Dritten zu stören (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/07, GRUR 2009, 992 Rn. 16 - Schuhverzierung; Ströbele a. a. O. Rn. 871 f. m. w. N.).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 03.03.2015 - 27 W (pat) 42/14
    Eine Markenanmeldung ist demnach bösgläubig im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, wenn der Anmelder das angemeldete Zeichen nicht als Marke, d. h. als Herkunftshinweis, benutzen, sondern die formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts lediglich zum Zwecke der rechtsmissbräuchlichen oder sittenwidrigen Behinderung Dritter einsetzen will (BGH, Beschluss vom 27. April 2006 - I ZB 96/05, BGHZ 167, 278 Rn. 41 - FUSSBALL WM 2006; BGH, Urteil v. 20. Januar 2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance, jeweils m. w. N.; vgl. auch Sharpston a. a. O. Nr. 48, 49).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 03.03.2015 - 27 W (pat) 42/14
    Die Absicht, die Marke zu unlauteren Zwecken einzusetzen, muss dabei auch nicht unbedingt der einzige Beweggrund für die Anmeldung gewesen sein, vielmehr reicht es aus, wenn diese Zielsetzung ein wesentliches Motiv hierfür war (BGH, Urteil vom 10. August 2000 - I ZR 283/97, GRUR 2000, 1032 Rn. 25 -EQUI 2000).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Auszug aus BPatG, 03.03.2015 - 27 W (pat) 42/14
    Eine bösgläubige Vorgehensweise ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn es dem Anmelder von vornherein darum geht, die Marke ohne legitime Eigeninteressen schützen zu lassen, um den Besitzstand eines Dritten zu stören (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/07, GRUR 2009, 992 Rn. 16 - Schuhverzierung; Ströbele a. a. O. Rn. 871 f. m. w. N.).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 03.03.2015 - 27 W (pat) 42/14
    Eine Markenanmeldung ist demnach bösgläubig im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, wenn der Anmelder das angemeldete Zeichen nicht als Marke, d. h. als Herkunftshinweis, benutzen, sondern die formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts lediglich zum Zwecke der rechtsmissbräuchlichen oder sittenwidrigen Behinderung Dritter einsetzen will (BGH, Beschluss vom 27. April 2006 - I ZB 96/05, BGHZ 167, 278 Rn. 41 - FUSSBALL WM 2006; BGH, Urteil v. 20. Januar 2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance, jeweils m. w. N.; vgl. auch Sharpston a. a. O. Nr. 48, 49).
  • BPatG, 14.10.2015 - 28 W (pat) 535/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "QR-Code (Bildmarke)" - keine Unterscheidungskraft

    Soweit Entscheidungen zu Bildzeichen mit Warencodes ergangen sind ( BPatG 29 W (pat) 184/04 - Strichcode auf Buchrücken; 24 W (pat) 165/05 - eDocument; 27 W (pat) 42/14 - Bayern Event), ist den entsprechenden Bildelementen keine Bedeutung für die Unterscheidungskraft bzw. den Gesamteindruck des Zeichens beigemessen worden.
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