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   BPatG, 03.03.2020 - 19 W (pat) 46/19   

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https://dejure.org/2020,5187
BPatG, 03.03.2020 - 19 W (pat) 46/19 (https://dejure.org/2020,5187)
BPatG, Entscheidung vom 03.03.2020 - 19 W (pat) 46/19 (https://dejure.org/2020,5187)
BPatG, Entscheidung vom 03. März 2020 - 19 W (pat) 46/19 (https://dejure.org/2020,5187)
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  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BPatG, 03.03.2020 - 19 W (pat) 46/19
    Sowohl die Gehörsrüge als auch die Gegenvorstellung sind nur innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des anderen Verfahrensverstoßes zu erheben, also regelmäßig innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1929; BGH, Beschluss vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
  • BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel II

    Auszug aus BPatG, 03.03.2020 - 19 W (pat) 46/19
    Sowohl die Gehörsrüge als auch die Gegenvorstellung sind nur innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des anderen Verfahrensverstoßes zu erheben, also regelmäßig innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1929; BGH, Beschluss vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
  • BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00

    Gegenvorstellung im Nichtigkeitsberufungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 03.03.2020 - 19 W (pat) 46/19
    Der gegen den Beschluss des Senats vom 16. Januar 2020 gerichtete "Widerspruch" des Antragstellers vom 17. Februar 2020 kann daher allenfalls als Anhörungsrüge wegen Verletzung rechtlichen Gehörs gem. § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 321a ZPO oder als Gegenvorstellung wegen Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (entsprechend § 321a ZPO; BGH, Beschluss vom 14. März 2005 - X ZR 186/00, GRUR 2005, 614 - Gegenvorstellung im Nichtigkeitsberufungsverfahren) gewertet werden.
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