Rechtsprechung
BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01
"Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit
Auszug aus BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs-(Sinn-)gehalt ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz. 23 - SabÂl/Puma; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd).
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05
Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs-(Sinn-)gehalt ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz. 23 - SabÂl/Puma; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd). - BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89
Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt - …
Auszug aus BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05
Verbleibende klangliche Unterschiede der gegenüberstehenden Bezeichnungen werden vom Verkehr zudem wesentlich schneller erfasst, wenn eine der gegenüberstehenden Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist, so dass es im Verkehr gar nicht erst zu Verwechslungen kommt, (vgl. BGH GRUR 1975, 441, 442 - Passion; GRUR 1982, 611, 613 - Prodont; GRUR 1986, 253, 256 - Zentis; GRUR 1992, 130, 132 - BALL/BALLY).
- BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98
Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier
Auszug aus BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05
Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs-(Sinn-)gehalt ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz. 23 - SabÂl/Puma; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd). - BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02
Lila-Schokolade
Auszug aus BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May). - BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May). - BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83
"Zentris"; Branchennähe und Verwechslungsgefahr
Auszug aus BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05
Verbleibende klangliche Unterschiede der gegenüberstehenden Bezeichnungen werden vom Verkehr zudem wesentlich schneller erfasst, wenn eine der gegenüberstehenden Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist, so dass es im Verkehr gar nicht erst zu Verwechslungen kommt, (vgl. BGH GRUR 1975, 441, 442 - Passion; GRUR 1982, 611, 613 - Prodont; GRUR 1986, 253, 256 - Zentis; GRUR 1992, 130, 132 - BALL/BALLY). - BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00
"Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit …
Auszug aus BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05
Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs-(Sinn-)gehalt ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz. 23 - SabÂl/Puma; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd). - BGH, 24.06.1982 - I ZR 62/80
Verwechslungsgefahr bei Benutzung von Warenzeichen für identische Produkte
Auszug aus BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05
Verbleibende klangliche Unterschiede der gegenüberstehenden Bezeichnungen werden vom Verkehr zudem wesentlich schneller erfasst, wenn eine der gegenüberstehenden Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist, so dass es im Verkehr gar nicht erst zu Verwechslungen kommt, (vgl. BGH GRUR 1975, 441, 442 - Passion; GRUR 1982, 611, 613 - Prodont; GRUR 1986, 253, 256 - Zentis; GRUR 1992, 130, 132 - BALL/BALLY). - BGH, 20.12.1974 - I ZR 12/74
Auszug aus BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05
Verbleibende klangliche Unterschiede der gegenüberstehenden Bezeichnungen werden vom Verkehr zudem wesentlich schneller erfasst, wenn eine der gegenüberstehenden Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist, so dass es im Verkehr gar nicht erst zu Verwechslungen kommt, (vgl. BGH GRUR 1975, 441, 442 - Passion; GRUR 1982, 611, 613 - Prodont; GRUR 1986, 253, 256 - Zentis; GRUR 1992, 130, 132 - BALL/BALLY).