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   BPatG, 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11   

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BPatG, 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11 (https://dejure.org/2012,22013)
BPatG, Entscheidung vom 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11 (https://dejure.org/2012,22013)
BPatG, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 24 W (pat) 556/11 (https://dejure.org/2012,22013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "FINANZCHECK" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "FINANZCHECK" hinsichtlich einer Eintragung für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 4 und 42

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "FINANZCHECK" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FINANZCHECK" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei im Hinblick auf jede der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu beurteilen, wobei es auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise ankommt (EuGH, GRUR Int. 2005, 135 - Maglite; GRUR Int. 2005, 42 - Nichols; GRUR 2005, 763 - Nestlé/Mars).

    Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (vgl. EuGH, GRUR Int. 2005, 44 - SAT 2; GRUR Int. 2005, 135 - Maglite), die hier auch die weitesten Verkehrskreise umfassen.

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH, GRUR 1998, 465 - BONUS).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus BPatG, 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11
    Unterscheidungskraft i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL) ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH - Maglite; BGHZ 159, 57 - Farbige Arzneimittelkapsel; BGH, GRUR 2005, 417 - BerlinCard, m. w. N.).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11
    Unterscheidungskraft i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL) ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH - Maglite; BGHZ 159, 57 - Farbige Arzneimittelkapsel; BGH, GRUR 2005, 417 - BerlinCard, m. w. N.).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGHZ 167, 278 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • BPatG, 30.05.2012 - 24 W (pat) 512/10

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

    Auszug aus BPatG, 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11
    Mit ähnlichen Erwägungen hat der Senat die vergleichbare Markenanmeldung "Finance Security" zurückgewiesen (Beschluss vom 30. Mai 2012, Az.: 24 W (pat) 512/10).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei im Hinblick auf jede der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu beurteilen, wobei es auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise ankommt (EuGH, GRUR Int. 2005, 135 - Maglite; GRUR Int. 2005, 42 - Nichols; GRUR 2005, 763 - Nestlé/Mars).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11
    Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (vgl. EuGH, GRUR Int. 2005, 44 - SAT 2; GRUR Int. 2005, 135 - Maglite), die hier auch die weitesten Verkehrskreise umfassen.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02
    Auszug aus BPatG, 03.05.2012 - 24 W (pat) 556/11
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei im Hinblick auf jede der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu beurteilen, wobei es auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise ankommt (EuGH, GRUR Int. 2005, 135 - Maglite; GRUR Int. 2005, 42 - Nichols; GRUR 2005, 763 - Nestlé/Mars).
  • BPatG, 30.05.2012 - 24 W (pat) 512/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FINANCE SECURITY" - keine Unterscheidungskraft

    Der 24. Senat hat mit einer bislang noch unveröffentlichten Entscheidung vom 3. Mai 2012 (Az. 24 W (pat) 556/11) die Anmeldung "FINANZCHECK" ebenfalls zurückgewiesen.
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