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   BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15   

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BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15 (https://dejure.org/2017,22111)
BPatG, Entscheidung vom 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15 (https://dejure.org/2017,22111)
BPatG, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 29 W (pat) 7/15 (https://dejure.org/2017,22111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Löschung der Wortmarke "Karriere-Jura" für Dienstleistungen aus den Bereichen juristische Stellenbörse u. elektronische sowie drucktechnische Publikationen wegen Vorliegens potenzieller Schutzhindernisse; Anforderungen an die ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Karriere-Jura" - Ablehnungsgesuch - Kollektiv- bzw. Globalablehnung - pauschaler Vorwurf eigener wirtschaftlicher Interessen - Zurückweisung - zur Vertretungsvollmacht - Bezugnahme auf eine in den beigezogenen Akten des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT; 674 Rn. 97 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 Rn. 38 - BIOMILD; GRUR 2003, 58 Rn. 21 - Companyline); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.

    Das Vorliegen des Schutzhindernisses bemisst sich nämlich nicht nur danach, ob etwaige Wortbestandteile für sich betrachtet nicht unterscheidungskräftig sind; entscheidend ist vielmehr, ob dem durch die Verbindung der Bestandteile entstandenen Gesamtzeichen die Eignung zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung fehlt (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 99 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 Rn. 40 - BIOMILD).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2010, 1100 Rn. 20 - TOOOR!).

    Das Vorliegen des Schutzhindernisses bemisst sich nämlich nicht nur danach, ob etwaige Wortbestandteile für sich betrachtet nicht unterscheidungskräftig sind; entscheidend ist vielmehr, ob dem durch die Verbindung der Bestandteile entstandenen Gesamtzeichen die Eignung zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung fehlt (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 99 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 Rn. 40 - BIOMILD).

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

    Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173, 174 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1396 - Starsat).

    Ungeachtet des Umstands, dass die angegriffene Marke in diese Auflistung schon deshalb nicht passt, weil es sich bei "Jura-Karriere" nicht um eine - klassifizierbare - Ware oder Dienstleistung handelt, hat die Beschwerdegegnerin nämlich nicht berücksichtigt, dass der Beurteilung, ob das Schutzhindernis mangelnder Unterscheidungskraft besteht, die Marke in ihrer eingetragenen Form zugrunde zu legen und diese nicht um weitere Bestandteile (assoziativ) zu ergänzen ist (vgl. BGH GRUR 2013, 731 - Kaleido; GRUR 2011, 65 Rn. 17 - Buchstabe T mit Strich), was aus Sicht des Senats auch bedeutet, dass die Marke nicht assoziativ verändert, wie z. B. einfach umgestellt werden kann.

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15
    Zutreffend hat bereits die Markenabteilung 3.4 des DPMA darauf hingewiesen, dass innerhalb der Zehnjahresfrist des § 50 Abs. 2 Satz 2 MarkenG - die sich ab dem Tag der Eintragung und nicht der Anmeldung der angegriffenen Marke berechnet - einem Löschungsantrag ein aufgrund jahrelanger Benutzung entstandenes Vertrauen am unveränderten Fortbestand der Eintragung nicht mit Erfolg entgegengehalten werden kann (vgl. hierzu ausführlich BGH GRUR 2014, 872 Rn. 39 ff. - Gute Laune Drops).

    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2010, 1100 Rn. 20 - TOOOR!).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15
    Diese Bestimmungen gelten aber nach ihrem Sinn und Zweck ausnahmsweise und in engen Grenzen dann nicht, wenn ein Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig, insbesondere rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2013, 341 Rn. 23, NJW 2007, 3771, 3772; BGH NJW-RR 2012, 61; Knoll in Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 72 Rn. 7; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 45 Rn. 4).

    Werden alle Richter eines Gerichts pauschal abgelehnt, so liegt darin eine Kollektiv- bzw. Globalablehnung, die missbräuchlich und damit unzulässig ist (vgl. BVerwG NJW 2014, 953 Rn. 5; BGH NJW-RR 2012, 61 Rn. 8; Zöller/ Vollkommer, a. a. O. , § 42 Rn. 3).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT; 674 Rn. 97 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 Rn. 38 - BIOMILD; GRUR 2003, 58 Rn. 21 - Companyline); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2010, 1100 Rn. 20 - TOOOR!).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 03.05.2017 - 29 W (pat) 7/15
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173, 174 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1396 - Starsat).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BPatG, 07.04.2011 - 30 W (pat) 23/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "JURAWERK" - Unterscheidungskraft - kein

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09

    Buchstabe T mit Strich

  • BPatG, 31.01.2013 - 30 W (pat) 61/11

    Markenbeschwerdeverfahren "JuraTel" - Löschungsverfahren - Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 30.06.2016 - 25 W (pat) 33/13

    Bonbonverpackung mit Fähnchen - (Markenbeschwerdeverfahren - "Bonbonverpackung

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BPatG, 25.02.2016 - 30 W (pat) 513/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "ramuc" - Unterscheidungskraft - kein

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12

    test - Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des

  • BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen;

  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 65/13

    Abstrakte Farbmarke - Nivea-Blau

  • OLG Brandenburg, 05.12.2017 - 13 UF 115/16
    Sein Gesuch kann daher ohne vorherige dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter beschieden werden (vgl. BPatG München, Beschluss vom 03. Mai 2017 - 29 W (pat) 7/15 -, juris).

    Vielmehr hat der Gesuchsteller konkrete, auf eine Befangenheit jedes einzelnen Mitgliedes des Senats hinweisende Anhaltspunkte zu benennen (BPatG München, Beschluss vom 03. Mai 2017 - 29 W (pat) 7/15 -, juris; BGH a.a.O.).

  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 26/18
    Bei der nachfolgenden Aussage, das DPMA wisse, dass der "Stellenmarkt der Antragstellerin seit langem Marktführer" "und ganz überragend bekannt" sei, bezieht sich diese unbelegte Behauptung nicht auf Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei, wie z. B. Rechtsberatung und Prozessvertretung, die vorliegend allein Gegenstand des geltend gemachten Widerspruchsrechts sind, sondern ausdrücklich auf die zugunsten der Dr. von G... Verlagsgesellschaft mbH unter der Wortmarke "Karriere-Jura" (300 46 419) eingetragenen Dienstleistungen " Herausgabe von elektronischen und Druckschriften; juristische Stellenbörse; Bereitstellen von Portalen im Internet zu Rechtszwecken " (BPatG 29 W (pat) 7/15 - Karriere-Jura).
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