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   BPatG, 03.06.2008 - 6 W (pat) 323/07   

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BPatG, 03.06.2008 - 6 W (pat) 323/07 (https://dejure.org/2008,34380)
BPatG, Entscheidung vom 03.06.2008 - 6 W (pat) 323/07 (https://dejure.org/2008,34380)
BPatG, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 6 W (pat) 323/07 (https://dejure.org/2008,34380)
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  • BPatG, 04.02.2003 - 23 W (pat) 306/02
    Auszug aus BPatG, 03.06.2008 - 6 W (pat) 323/07
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, ist Voraussetzung dafür, dass gem. § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG das Einspruchsverfahren nach Rücknahme des Einspruchs fortgeführt wird, die Zulässigkeit des zurückgenommenen Einspruchs (vgl. BGH GRUR 1987, 513 - Streichgarn; BPatGE 46, 247 ff - Patenteinspruchsverfahren).

    Zur Klärung der Frage, ob der Einspruch zulässig war und der daraus folgenden Frage, ob das Verfahren beendet ist, ist aus Gründen der Rechtssicherheit die Feststellung durch Beschluss erforderlich (vgl. BPatGE 46, 247 ff. - Patenteinspruchsverfahren; Schulte, Patentgesetz, 7. Aufl., § 61 Rn. 24).

  • BPatG, 19.10.2006 - 23 W (pat) 327/04
    Auszug aus BPatG, 03.06.2008 - 6 W (pat) 323/07
    Das Bundespatentgericht ist auch nach der ab 1. Juli 2006 in Kraft getretenen Fassung des § 147 Abs. 3 PatG gemäß dem Grundsatz der perpetuatio fori, der u. a. in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO seine gesetzliche Ausprägung gefunden hat, zuständig geblieben (vgl. hierzu auch BPatG GRUR 2007, 499 - Rundsteckverbinder; BPatG GRUR 2007, 907 - Gehäuse/perpetuatio fori; BGH GRUR 2007, 862 f. - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 03.06.2008 - 6 W (pat) 323/07
    Gegen die Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für das Einspruchsverfahren nach dieser Vorschrift bestehen weder unter dem Aspekt der Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) noch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. BGH GRUR 2007, 859, 861 f. - Informationsübermittlungsverfahren I).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 03.06.2008 - 6 W (pat) 323/07
    Das Bundespatentgericht ist auch nach der ab 1. Juli 2006 in Kraft getretenen Fassung des § 147 Abs. 3 PatG gemäß dem Grundsatz der perpetuatio fori, der u. a. in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO seine gesetzliche Ausprägung gefunden hat, zuständig geblieben (vgl. hierzu auch BPatG GRUR 2007, 499 - Rundsteckverbinder; BPatG GRUR 2007, 907 - Gehäuse/perpetuatio fori; BGH GRUR 2007, 862 f. - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 03.06.2008 - 6 W (pat) 323/07
    Einspruchsverfahren in der Vergangenheit kontrovers diskutiert und überwiegend verneint wurde, ist nunmehr höchstrichterlich geklärt, dass insbesondere bei der vorliegenden Fallgestaltung eine Nebenintervention durch den neuen, aber noch nicht im Patentregister eingetragenen Patentinhaber zulässig ist (vgl. BGH GRUR 2008, 87 ff - Rechtsstellung des Einzelrechtsnachfolgers - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).
  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 03.06.2008 - 6 W (pat) 323/07
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, ist Voraussetzung dafür, dass gem. § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG das Einspruchsverfahren nach Rücknahme des Einspruchs fortgeführt wird, die Zulässigkeit des zurückgenommenen Einspruchs (vgl. BGH GRUR 1987, 513 - Streichgarn; BPatGE 46, 247 ff - Patenteinspruchsverfahren).
  • BPatG, 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03
    Auszug aus BPatG, 03.06.2008 - 6 W (pat) 323/07
    Das Bundespatentgericht ist auch nach der ab 1. Juli 2006 in Kraft getretenen Fassung des § 147 Abs. 3 PatG gemäß dem Grundsatz der perpetuatio fori, der u. a. in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO seine gesetzliche Ausprägung gefunden hat, zuständig geblieben (vgl. hierzu auch BPatG GRUR 2007, 499 - Rundsteckverbinder; BPatG GRUR 2007, 907 - Gehäuse/perpetuatio fori; BGH GRUR 2007, 862 f. - Informationsübermittlungsverfahren II).
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