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BPatG, 03.07.2012 - 4 Ni 15/10 (EU) |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Unterdruckwundverband
Art 76 Abs 1 EuPatÜbk, Art 123 Abs 2 EuPatÜbk, Art 123 Abs 3 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 EuPatÜbk, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Unterdruckwundverband (europäisches Patent)" - unzulässige Erweiterung einer Teilanmeldung - Teilanmeldung geht über den Inhalt der Stammanmeldung hinaus und führt zu einer anderen Lehre, einem Aliud - Nichtigerklärung der ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Unterdruckwundverband (europäisches Patent)" - unzulässige Erweiterung einer Teilanmeldung - Teilanmeldung geht über den Inhalt der Stammanmeldung hinaus und führt zu einer anderen Lehre, einem Aliud - Nichtigerklärung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 03.07.2012 - 4 Ni 15/10 (EU)
- BPatG, 03.07.2012 - 4 Ni 20/10
- BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12
- BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10
- BPatG, 24.03.2016 - 4 Ni 15/10
- BPatG, 06.04.2017 - 4 Ni 15/10
Papierfundstellen
- GRUR 2013, 609
Wird zitiert von ... (6)
- BPatG, 03.02.2015 - 4 Ni 36/13
Brustpumpe - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Brustpumpe (europäisches …
Mängel der Teilanmeldung sind - wie auch andere Mängel eines Erteilungsverfahrens - mit der Patenterteilung geheilt (…im Anschluss an BPatG Urt. v. 10.4.2014, 2 Ni 34/12; zu § 39 PatG: BGH GRUR 2003, 47 - Sammelhefter) und können nicht zur Nichtigerklärung der aus der Teilanmeldung resultierenden erteilten Patentansprüche führen (zum erweiterten Prüfungsumfang geänderter Patentansprüche nach Art. 76 EPÜ BPatG GRUR 2013, 609 - Unterdruckwundverband).Denn wie auch andere Mängel des Erteilungsverfahrens, sind diese auch bei der Teilanmeldung mit der Patenterteilung geheilt (…ebenso BPatG Urt. v. 10.4.2014, 2 Ni 34/12; zu § 39 PatG: BGH GRUR 2003, 47 - Sammelhefter) und können nicht zur Nichtigerklärung der erteilten Patentansprüche führen (zum erweiterten Prüfungsumfang geänderter Patentansprüche nach Art. 76 EPÜ BPatG GRUR 2013, 609 - Unterdruckwundverband).
- BPatG, 01.08.2013 - 4 Ni 28/11
Bildprojektor - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bildprojektor" (europäisches …
Der Bundesgerichtshof hat für ein deutsches Patent eine solche Möglichkeit gesehen, wie sie auch der ständigen Praxis des Bundespatentgerichts im Rahmen der sog. Disclaimerlösung entspricht (vgl. hierzu auch Senat Urt. v. 3. Juli 2012, 4 Ni 15/10 (EP), 4 Ni 20/10 (EP), GRUR 2013, 609 - Unterdruckverband). - BPatG, 29.12.2014 - 4 Ni 12/12 Patentanspruch 1 des Streitpatents darf deshalb weder eine Lehre beanspruchen, die gegenüber der Teilanmeldung EP 1 302 147 A1 eine unzulässige Erweiterung darstellt - was vorliegend außer Streit steht - noch darf diese im Hinblick auf die Voraussetzungen nach Art. 76 EPÜ den Offenbarungsgehalt der Stammanmeldung WO 99/38237 = N3 auf eine Lehre erweitern, welche dort in ihrer Gesamtheit nicht als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist (vgl. z. B. BPatG GRUR 2013, 609 - Unterdruckwundverband).
- BPatG, 20.10.2015 - 4 Ni 6/14
Verfahren zum Prüfen von Reifen - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren …
Nach einhelliger Auffassung ist die auch im Nichtigkeitsverfahren mögliche Beschränkung des Streitpatents auf ihre Zulässigkeit zu prüfen, wobei diese Prüfung nicht auf die Nichtigkeitsgründe nach §§ 22 Abs. 1, 21 Abs. 1 PatG reduziert ist, sondern erweitert auch diejenigen Voraussetzungen für die Erteilung von Patentansprüchen umfasst (BGH GRUR 1998, 901 - Polymermasse; BPatG GRUR 2013, 609 - Unterdruckwundverband; Keukenschrijver Patentnichtigkeitsverfahren, 5. Aufl. Rn. 278), soweit diese Anwendung finden können. - BPatG, 12.08.2014 - 4 Ni 12/12 Patentanspruch 1 des Streitpatents darf deshalb weder eine Lehre beanspruchen, die gegenüber der Teilanmeldung EP 1 302 147 A1 eine unzulässige Erweiterung darstellt - was vorliegend außer Streit steht - noch darf diese im Hinblick auf die Voraussetzungen nach Art. 76 EPÜ den Offenbarungsgehalt der Stammanmeldung WO 99/38237 = N3 auf eine Lehre erweitern, welche dort in ihrer Gesamtheit nicht als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist (vgl. z. B. BPatG GRUR 2013, 609 - Unterdruckwundverband).
- BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15
Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Anlage zum Trocknen von …
als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist (vgl. BPatG GRUR 2013, 609 - Unterdruckwundverband).
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