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   BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12   

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BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12 (https://dejure.org/2013,23777)
BPatG, Entscheidung vom 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12 (https://dejure.org/2013,23777)
BPatG, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 26 W (pat) 40/12 (https://dejure.org/2013,23777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Bäckpäcks/BAG PAX" - teilweise Warenidentität - geringe Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Bäckpäcks" und "BAG PAX" hinsichtlich einer Eintragung für Waren der Klassen 12, 18 und 28

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bäckpäcks/BAG PAX" - teilweise Warenidentität - geringe Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bäckpäcks/BAG PAX" - teilweise Warenidentität - geringe Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Bestimmung ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke auszugehen, wobei ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, 345 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2010, 729, 731 - MIXI).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12
    Kommen diese Merkmale im Klang, im Bild oder in der Bedeutung der Marke nicht zum Ausdruck, können sie in dieser Hinsicht (Klang, Bild oder Bedeutung) eine Zeichenähnlichkeit nicht begründen (BGH GRUR 2012, 1040 - pjur/pure).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12
    Da der Schutzumfang einer Marke von ihrer Kennzeichnungskraft abhängt, ist deren konkrete Feststellung im Einzelfall unabdingbare Voraussetzung und Grundlage für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG (BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach; GRUR 2008, 505, 507 - TUC-Salzcräcker).
  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12
    Ihre Kennzeichnungskraft und ihr Schutzumfang sind jedoch wegen der klanglichen Übereinstimmung mit der beschreibenden Angabe "backpacks" äußerst eng zu bemessen und auf ihre eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt (BGH a. a. O. - MIXI; GRUR-RR 2010, 205, 208 - Haus & Grund IV).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12
    Da der Schutzumfang einer Marke von ihrer Kennzeichnungskraft abhängt, ist deren konkrete Feststellung im Einzelfall unabdingbare Voraussetzung und Grundlage für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG (BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach; GRUR 2008, 505, 507 - TUC-Salzcräcker).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff., Nr. 51 - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155, Nr. 59 - Anheuser-Busch/Budvar: GRUR 2007, 318, 319, Nr. 21 - Adam Opel/Autec).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Bestimmung ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke auszugehen, wobei ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, 345 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2010, 729, 731 - MIXI).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff., Nr. 51 - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155, Nr. 59 - Anheuser-Busch/Budvar: GRUR 2007, 318, 319, Nr. 21 - Adam Opel/Autec).
  • BPatG, 23.06.2009 - 24 W (pat) 71/08
    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12
    Insoweit kann dann auch eine tatsächliche hochgradige Ähnlichkeit der Marken keine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne begründen (BGH GRUR 2003, 963, 964 f. - AntiVir/AntiVirus; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 71/08, Beschluss vom 23.06.2009 - systech/Systec).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12
    Diese Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die fragliche Marke einen die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH GRUR 2008, 905, 907, Nr. 16 - Pantohexal; GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 26 - Schuhpark).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • BPatG, 16.08.2006 - 26 W (pat) 94/04

    Lastminit

  • EuG, 16.09.2008 - T-48/07

    ratiopharm / HABM (BioGeneriX) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 119/14

    Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Ein für sich genommen lediglich beschreibender oder sonst schutzunfähiger Bestandteil ist dabei nicht geeignet, ein Zeichen in diesem Sinne zu prägen (vgl. z.B. BGH, GRUR 2004, 775 [EURO 2000]; BPatG, BeckRS 2013, 16095; KG, BeckRS 2013, 04372; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 9 Rdnrn. 182, 333, 436, jeweils m.w.N.).
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