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   BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13   

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BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13 (https://dejure.org/2013,19450)
BPatG, Entscheidung vom 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13 (https://dejure.org/2013,19450)
BPatG, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 26 W (pat) 9/13 (https://dejure.org/2013,19450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "App your Cab!" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "App your Cab!" hinsichtlich einer Eintragung für Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 39

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "App your Cab!" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "App your Cab!" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13
    Auch wenn eine analysierende Betrachtungsweise bei Wortzusammensetzungen nicht zulässig ist, ist es jedoch bei aus bereits bekannten sachbezogenen Begriffen gebildeten Wortneubildungen zulässig, zunächst die Bedeutung der Einzelelemente nacheinander zu prüfen (GRUR 2006, 229 Nr. 31 - BioID).

    Eine auf Voreintragungen beruhende anspruchsbegründende Selbstbindung scheidet auch aus allgemeinen verfahrensrechtlichen Erwägungen aus, weil weder das Amt noch das Gericht bei der Entscheidung über die Eintragungsfähigkeit einer angemeldeten Marke einen Ermessensspielraum haben, sondern es sich bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Marke um eine der freien Ermessensausübung unzugängliche Rechtsfrage handelt (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 47 - BioID).

  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13
    Abkürzungen können als beschreibende Art- und Beschaffenheitsangaben in Betracht kommen, wobei insbesondere solche Abkürzungen schutzunfähig sind, die aus sich heraus für die beteiligten Verkehrskreise verständlich sind (BGH GRUR 1985, 41, 43 - Rehab).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13
    Die für die Schutzfähigkeit erforderliche Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist zu verneinen, sofern der Verkehr einer Bezeichnung im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (BGH 2006, 850, 854, Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, 678, Rn. 86 - Postkantoor).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13
    Eine Bejahung der Unterscheidungskraft setzt unverändert voraus, dass das Zeichen geeignet sein muss, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen (EuGH GRUR 2010, 228, Tz. 44 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13
    Unmittelbar sachbezogenen fremdsprachigen Ausdrücken fehlt die Unterscheidungskraft, wenn sie aus geläufigen Ausdrücken einer Welthandelssprache wie Englisch gebildet sind (BGH GRUR 2009, 411 (Nr. 12) - Streetball; BGH GRUR 2009, 949 (Nr. 16-20) - My World).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13
    Unmittelbar sachbezogenen fremdsprachigen Ausdrücken fehlt die Unterscheidungskraft, wenn sie aus geläufigen Ausdrücken einer Welthandelssprache wie Englisch gebildet sind (BGH GRUR 2009, 411 (Nr. 12) - Streetball; BGH GRUR 2009, 949 (Nr. 16-20) - My World).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13
    Abwandlungen, die nicht bewusst als solche wahrgenommen werden, können keine die Unterscheidungskraft herbeiführende Eigenart enthalten (BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13
    Ihnen kommt keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu, so dass auch keine Veranlassung besteht, sich bei der Prüfung einer Markenanmeldung im Einzelnen mit solchen Voreintragungen auseinanderzusetzen (EuGH GRUR 2009, 667, Nr. 15-18 - Bild.T-Online u. ZVS; BGH GRUR 2010, 230, Nr. 12 - SUPERgirl).
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13
    Auch Feststellungen zu anderen Markeneintragungen sind rechtlich nicht geboten (BPatG GRUR 2009, 1175, 1179 f. - Burg Lissingen).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 9/13
    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

  • BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 522/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "APP-CONNECT" - Unterscheidungskraft -

    Das erste Element "APP" ist seit geraumer Zeit im Inland als Kurzform des Wortes "application" eingeführt und bezeichnet u. a. eine auf Mobiltelefonen nutzbare Anwendungssoftware, die einfache Dienstprogramme wie auch Programmpakete mit umfangreicher Funktionalität enthalten kann (s. Duden Online: "App"; BPatG 26 W (pat) 9/13 - App your Cab!).
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