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   BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13 (EP)   

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BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13 (EP) (https://dejure.org/2015,16229)
BPatG, Entscheidung vom 03.07.2015 - 5 Ni 12/13 (EP) (https://dejure.org/2015,16229)
BPatG, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - 5 Ni 12/13 (EP) (https://dejure.org/2015,16229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines in der erteilten Form über den Umfang der Ursprungsoffenbarung hinausgehenden Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13
    Bei der Prüfung der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit sind dabei nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen).

    Dieses Merkmal kann daher bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit unberücksichtigt bleiben (BGH, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen).

    Diese Merkmale können daher bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit unberücksichtigt bleiben (BGH, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen).

    Das Merkmal kann daher bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit ebenfalls unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen).

  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13
    Demnach ist der Anmelder nicht gehalten, sämtliche Merkmale eines Ausführungsbeispiels in den Anspruch aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02 - Sammelhefter II und BGH, Urteil vom 15. November 2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316, 319 - Koksofentür).

    Vielmehr hat es, der weiteren BGH-Rechtsprechung folgend, der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt; in dieser Hinsicht können dem Patentinhaber keine Vorschriften gemacht werden (BGH, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; m. V. a. BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; BGH, GRUR 2005, 316 [Beschluss vom 14. September 2004 - X ZB 25/02] - Fußbodenbelag).

  • BGH, 19.07.2011 - X ZR 25/09

    Prüfung eines Patentanspruchs für Heizungsrohre

    Auszug aus BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13
    Für die Zurückweisung spielt es dabei keine Rolle, ob - wie die Klägerin meint - es sich insoweit um eine Klageerweiterung i. S. d. § 264 Nr. 2 ZPO handelt oder ob diese, wovon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Patentnichtigkeitssachen auszugehen ist, eine § 263 ZPO unterfallende Klageänderung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. März 2012 - X ZR 58/09, Rn. 43 [juris], sowie Urteil vom 19. Juli 2011 - X ZR 25/09, Rn. 9 [juris]; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 82 Rn. 23; Schulte/Voit, PatG, 10. Aufl., § 81 Rn. 70, jeweils m. w. N.).

    Die erweiterte Klage ist auch, nachdem die Beklagte der hierin liegenden Klageänderung (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - X ZR 58/09, Rn. 43 [juris], sowie Urteil vom 19. Juli 2011 - X ZR 25/09, Rn. 9 [juris]; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 82 Rn. 23; Schulte/Voit, PatG, 10. Aufl., § 81 Rn. 70, jeweils m. w. N.) nicht zugestimmt hat, nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 263 ZPO als sachdienlich zuzulassen, weil hierdurch ein möglicher weiterer Streit hinsichtlich der Patentfähigkeit des Streitpatents vermieden wird (vgl. Schulte/Voit, a. a. O. Rn. 69; vgl. allg. hierzu auch Becker-Eberhard in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 263 Rn. 31 ff.; zum Verwaltungsprozess vgl. auch Schoch/Schneider/Bier/Ortloff/Riese, VwGO, 26. EL, § 91 Rn. 61).

  • BGH, 20.03.2012 - X ZR 58/09

    Patentfähigkeit eines Systems zur Hämofiltration vor dem Hintergrund der Neuheit

    Auszug aus BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13
    Für die Zurückweisung spielt es dabei keine Rolle, ob - wie die Klägerin meint - es sich insoweit um eine Klageerweiterung i. S. d. § 264 Nr. 2 ZPO handelt oder ob diese, wovon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Patentnichtigkeitssachen auszugehen ist, eine § 263 ZPO unterfallende Klageänderung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. März 2012 - X ZR 58/09, Rn. 43 [juris], sowie Urteil vom 19. Juli 2011 - X ZR 25/09, Rn. 9 [juris]; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 82 Rn. 23; Schulte/Voit, PatG, 10. Aufl., § 81 Rn. 70, jeweils m. w. N.).

    Die erweiterte Klage ist auch, nachdem die Beklagte der hierin liegenden Klageänderung (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - X ZR 58/09, Rn. 43 [juris], sowie Urteil vom 19. Juli 2011 - X ZR 25/09, Rn. 9 [juris]; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 82 Rn. 23; Schulte/Voit, PatG, 10. Aufl., § 81 Rn. 70, jeweils m. w. N.) nicht zugestimmt hat, nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 263 ZPO als sachdienlich zuzulassen, weil hierdurch ein möglicher weiterer Streit hinsichtlich der Patentfähigkeit des Streitpatents vermieden wird (vgl. Schulte/Voit, a. a. O. Rn. 69; vgl. allg. hierzu auch Becker-Eberhard in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 263 Rn. 31 ff.; zum Verwaltungsprozess vgl. auch Schoch/Schneider/Bier/Ortloff/Riese, VwGO, 26. EL, § 91 Rn. 61).

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

    Auszug aus BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13
    Für den Senat sind keinerlei Anhaltspunkte - weder im formulierten Anspruch noch in der Streitpatentschrift - dafür ersichtlich, dass das geänderte Merkmal Einfluss auf die räumlich-körperliche Ausgestaltung der Vorrichtung hätte (BGH, GRUR 2010, 1081, insb. Tz. 11 bis 13 m. w. N. - Bildunterstützung bei Katheternavigation).

    Für den Senat sind keinerlei Anhaltspunkte - weder im formulierten Anspruch noch in den gesamten Anmeldungsunterlagen - dafür ersichtlich, dass die geänderten Merkmale Einfluss auf die räumlichkörperliche Ausgestaltung der Vorrichtung hätten (BGH, GRUR 2010, 1081 [insb. Tz. 11 bis 13 m. w. N.] - Bildunterstützung bei Katheternavigation).

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13
    Bei der Verwendung eines Inhaltslängenindikators zur effizienten Datenspeicherung auf einem Transponder handelt es sich für den Fachmann, wie oben dargelegt, jedoch um ein zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehörendes generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel, bei dem eine Veranlassung zu ihrer Heranziehung bereits dann besteht, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt (BGH, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).

    Damit bedurfte es zum Prioritätszeitpunkt für den Fachmann keiner weiteren Veranlassung, das mobile Endgerät dafür einzurichten, die eine oder mehrere lokale Anwendungen über das Internet herunterzuladen (vgl. erneut BGH, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).

  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

    Auszug aus BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13
    Soweit dieser Anspruch die Zweckangabe "zum Erleichtern des physikalischen Durchblätterns nach Informationen durch Mobilendgeräte" enthält, so hat dies keine schutzbeschränkende Wirkung, da dies keinerlei Auswirkung auf die körperliche Ausgestaltung des Mobilendgeräts entfaltet; mit derartigen Zweckangaben soll nur ein besseres Verständnis der Erfindung vermittelt werden (BGH GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; 1979, 149 - Schießbolzen).
  • BGH, 14.09.2004 - X ZB 25/02

    Fußbodenbelag

    Auszug aus BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13
    Vielmehr hat es, der weiteren BGH-Rechtsprechung folgend, der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt; in dieser Hinsicht können dem Patentinhaber keine Vorschriften gemacht werden (BGH, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; m. V. a. BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; BGH, GRUR 2005, 316 [Beschluss vom 14. September 2004 - X ZB 25/02] - Fußbodenbelag).
  • BGH, 30.03.1971 - X ZR 80/68

    Nichtigkeitserkärung eines Patents hinsichtlich eines Gabelstaplers wegen fehlen

    Auszug aus BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13
    Da letzteres nicht der Fall ist, kann er bei der Entscheidung der Frage, ob eine erfinderische Leistung vorliegt, keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH, GRUR 1971, 403 - Hubwagen).
  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

    Auszug aus BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13
    Demnach ist der Anmelder nicht gehalten, sämtliche Merkmale eines Ausführungsbeispiels in den Anspruch aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02 - Sammelhefter II und BGH, Urteil vom 15. November 2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316, 319 - Koksofentür).
  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm;

  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

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