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   BPatG, 03.08.2000 - 25 W (pat) 104/99   

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BPatG, 03.08.2000 - 25 W (pat) 104/99 (https://dejure.org/2000,23266)
BPatG, Entscheidung vom 03.08.2000 - 25 W (pat) 104/99 (https://dejure.org/2000,23266)
BPatG, Entscheidung vom 03. August 2000 - 25 W (pat) 104/99 (https://dejure.org/2000,23266)
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  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BPatG, 03.08.2000 - 25 W (pat) 104/99
    Auch wenn berücksichtigt wird, daß der Verkehr den Wortanfängen erfahrungsgemäß größere Bedeutung beimißt als den Endbestandteilen, prägen die aufgeführten deutlichen Abweichungen den maßgeblichen klanglichen Gesamteindruck der Vergleichsbezeichnungen hinreichend unterschiedlich (vgl zur unmittelbaren Verwechslungsgefahr bei einer Markenkonstellation im Bereich von Arzneimittelmarken mit übereinstimmenden Anfangsbestandteilen und im übrigen weitaus deutlicheren Annäherungen der Kollisionsmarken als vorliegend BGH GRUR 1999, 587, 588 unter II.2.a "Cefallone/Cefavora" bzw "Cefallone/Cefavale").
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 03.08.2000 - 25 W (pat) 104/99
    Andererseits ist auch bei allgemeinen Verkehrskreisen nicht auf einen unaufmerksamen, sondern einen durchschnittlichen informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware unterschiedlich hoch sein kann (vgl EuGH WRP 1999, 806, 809 Tz 26 - Lloyd/Loint's; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87

    "Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 03.08.2000 - 25 W (pat) 104/99
    Bei der Entscheidung sind zugunsten der Widersprechenden allerdings die Waren der entsprechenden Hauptgruppe der Roten Liste ganz allgemein zugrundezulegen (hier "Broncholytika/Antiasthmatika", Hauptgruppe 28), insbesondere ohne Beschränkung auf rezeptpflichtige Präparate oder bestimmte Darreichungsformen, da ein Markeninhaber in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeschränkt werden darf ( so ständige Rechtsprechung, vgl BPatG Mitt 1979, 223 "Mastu"; GRUR 1995, 488 "APISOL/Aspisol"; vgl allgemein zur Integrationsfrage auch BGH GRUR 1990, 39 ff "Taurus" in einem Löschungsverfahren).
  • BPatG, 18.01.1995 - 26 W (pat) 198/93
    Auszug aus BPatG, 03.08.2000 - 25 W (pat) 104/99
    Bei der Entscheidung sind zugunsten der Widersprechenden allerdings die Waren der entsprechenden Hauptgruppe der Roten Liste ganz allgemein zugrundezulegen (hier "Broncholytika/Antiasthmatika", Hauptgruppe 28), insbesondere ohne Beschränkung auf rezeptpflichtige Präparate oder bestimmte Darreichungsformen, da ein Markeninhaber in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeschränkt werden darf ( so ständige Rechtsprechung, vgl BPatG Mitt 1979, 223 "Mastu"; GRUR 1995, 488 "APISOL/Aspisol"; vgl allgemein zur Integrationsfrage auch BGH GRUR 1990, 39 ff "Taurus" in einem Löschungsverfahren).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 03.08.2000 - 25 W (pat) 104/99
    Andererseits ist auch bei allgemeinen Verkehrskreisen nicht auf einen unaufmerksamen, sondern einen durchschnittlichen informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware unterschiedlich hoch sein kann (vgl EuGH WRP 1999, 806, 809 Tz 26 - Lloyd/Loint's; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 03.08.2000 - 25 W (pat) 104/99
    Auch der allgemeine Verkehr bringt erfahrungsgemäß gerade bei Waren, die den Gesundheitssektor betreffen, eine gesteigerte Aufmerksamkeit auf (vgl dazu BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
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