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   BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03   

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BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03 (https://dejure.org/2004,25806)
BPatG, Entscheidung vom 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03 (https://dejure.org/2004,25806)
BPatG, Entscheidung vom 03. August 2004 - 27 W (pat) 288/03 (https://dejure.org/2004,25806)
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  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03
    Dabei ist auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, dessen Aufmerksamkeit je nach der Art der betreffenden Waren unterschiedlich hoch sein kann (vgl. BGH GRUR 2000, 506 -ATTACHÉ/TISSERAND).

    Gerade wenn, was im täglichen Verkehr der Regelfall sein dürfte, Verbraucher den beiden Marken nicht gleichzeitig begegnen, sondern beim Kontakt mit der einen Marke die andere nur in ihrer Erinnerung haben, ist zu erwarten, dass bei identischen oder höchstgradig ähnlichen Waren die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Zeichen die Unterschiede in der Erinnerung überlagern und damit zu Verwechslungen führen (vgl. BGH GRUR 1998, 924, 925 - salvent/Salventerol, m.w.N.; 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND).

  • BPatG, 12.09.2001 - 26 W (pat) 100/00
    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03
    Selbst wenn der Bestandteil "mia" übereinstimmend als die weibliche Form des romanischsprachigen Possessivpronomens "mein" erfasst werden sollte, führte dies wegen des insoweit übereinstimmenden Sinngehalts nicht aus dem Ähnlichkeitsbereich der Zeichen heraus (vgl. BGH MarkenR 2004, 253, 255 - dcfix/CD-FIX m.w.N.; BPatGE 44, 216, 220 - Il Portone/il Padrone).
  • BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03
    Da die mit dem Widerspruch weiterhin angegriffenen "Bekleidungsstücke, ausgenommen Unterbekleidung und Miederwaren" der jüngeren Marke demgegenüber keinen engen Ähnlichkeitsgrad zu Schuhwaren und erst recht zu den Einzelwaren "Hausschuhe und Pantoffel" aufweisen (vgl 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA, jeweils veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM) und auch hinsichtlich der Waren der Klasse 18 einschließlich Reise- und Handkoffer, wenn überhaupt, allenfalls eine entfernte Ähnlichkeit besteht, hält der Senat die Gefahr, dass es bei einer mündlichen Benennung der Marken in Geschäften oder bei Bestellvorgängen, zu klanglichen Verwechslungen der Marken kommt, nicht in einem noch erheblichen Umfang für gegeben.
  • BPatG, 29.05.2002 - 27 W (pat) 226/00
    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03
    Da die mit dem Widerspruch weiterhin angegriffenen "Bekleidungsstücke, ausgenommen Unterbekleidung und Miederwaren" der jüngeren Marke demgegenüber keinen engen Ähnlichkeitsgrad zu Schuhwaren und erst recht zu den Einzelwaren "Hausschuhe und Pantoffel" aufweisen (vgl 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA, jeweils veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM) und auch hinsichtlich der Waren der Klasse 18 einschließlich Reise- und Handkoffer, wenn überhaupt, allenfalls eine entfernte Ähnlichkeit besteht, hält der Senat die Gefahr, dass es bei einer mündlichen Benennung der Marken in Geschäften oder bei Bestellvorgängen, zu klanglichen Verwechslungen der Marken kommt, nicht in einem noch erheblichen Umfang für gegeben.
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03
    Selbst wenn der Bestandteil "mia" übereinstimmend als die weibliche Form des romanischsprachigen Possessivpronomens "mein" erfasst werden sollte, führte dies wegen des insoweit übereinstimmenden Sinngehalts nicht aus dem Ähnlichkeitsbereich der Zeichen heraus (vgl. BGH MarkenR 2004, 253, 255 - dcfix/CD-FIX m.w.N.; BPatGE 44, 216, 220 - Il Portone/il Padrone).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01

    Donline / T-Online

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03
    Aufgrund der Wechselbeziehung dieser gegeneinander abzuwägenden Faktoren kann bei einem hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken und gesteigerter Kennzeichnungskraft der älteren Marke schon ein geringfügiger Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreichen und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 239 - DONLINE, jew.m.zahlr.w.N.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht in aller Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (vgl. BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH GRUR 2003, 1044, 1046 - Kelly).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03
    Die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls anhand der in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren des Grades der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der von ihnen erfassten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03
    Gerade wenn, was im täglichen Verkehr der Regelfall sein dürfte, Verbraucher den beiden Marken nicht gleichzeitig begegnen, sondern beim Kontakt mit der einen Marke die andere nur in ihrer Erinnerung haben, ist zu erwarten, dass bei identischen oder höchstgradig ähnlichen Waren die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Zeichen die Unterschiede in der Erinnerung überlagern und damit zu Verwechslungen führen (vgl. BGH GRUR 1998, 924, 925 - salvent/Salventerol, m.w.N.; 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03
    Dabei kommt es auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen an, wobei bei Wort-/Bildzeichen im Hinblick auf die klangliche Verwechslungsgefahr regelmäßig der Wortbestandteil als die für den Verkehr einfachste Benennungsmöglichkeit maßgeblich ist (vgl. BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücks-Drink I).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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