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   BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14   

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BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14 (https://dejure.org/2015,20997)
BPatG, Entscheidung vom 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14 (https://dejure.org/2015,20997)
BPatG, Entscheidung vom 03. August 2015 - 25 W (pat) 509/14 (https://dejure.org/2015,20997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff "Hamsterkarte" nicht unterscheidungskräftig in Bezug auf Waren und Dienstleistungen im Versicherungs-, Bank- und Telekommunikationsbereich

  • online-und-recht.de

    Bezeichnung "Hamsterkarte" ist nicht schutzfähig als Marke

  • kanzlei.biz

    Zur Bezeichnung einer Sammelkarte als "Hamsterkarte"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hamsterkarte" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Begriff "Hamsterkarte" besitzt für Kundenkarten keine markenrechtliche Unterscheidungskraft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wort "Hamsterkarte" für Bereich Kundenkarten für Bonus- und Prämienprogramme nicht als Marke eintragungsfähig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Fehlende Unterscheidungskraft der "Hamsterkarte"?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14
    Auf diese Verwendungen kommt es allerdings nicht entscheidungserheblich an, weil auch unmittelbar verständliche Wortneubildungen mit eindeutig produktbezogenem Inhalt nicht über Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG verfügen (vgl. EuGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - C-326/01 P -, Universaltelefonbuch; BGH GRUR 2012, 272 Rn. 13 - Rheinpark-Center Neuss; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 139).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14
    Das Schutzhindernis beruht auf dem Allgemeininteresse an der Freihaltung von Zeichen, die keine Herkunftsfunktion erfüllen (vgl. EuGH, GRUR 2008, 608 Rn. 59 - EUROHYPO; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 17 - smartbook).
  • EuGH, 05.02.2004 - C-326/01

    Telefon & Buch / HABM

    Auszug aus BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14
    Auf diese Verwendungen kommt es allerdings nicht entscheidungserheblich an, weil auch unmittelbar verständliche Wortneubildungen mit eindeutig produktbezogenem Inhalt nicht über Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG verfügen (vgl. EuGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - C-326/01 P -, Universaltelefonbuch; BGH GRUR 2012, 272 Rn. 13 - Rheinpark-Center Neuss; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 139).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14
    Ein Eingehen auf die vom Beschwerdeführer genannten Voreintragungen ist nicht veranlasst (vgl. BGH GRUR 2012, 276, 277 Rn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14
    Das Schutzhindernis beruht auf dem Allgemeininteresse an der Freihaltung von Zeichen, die keine Herkunftsfunktion erfüllen (vgl. EuGH, GRUR 2008, 608 Rn. 59 - EUROHYPO; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 17 - smartbook).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14
    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Produkte zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (vgl. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 03.08.2015 - 25 W (pat) 509/14
    Die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung, die allein auf der Grundlage des Gesetzes und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen ist (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2008, 1093Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BPatG, 25.04.2017 - 25 W (pat) 543/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Freishoppen" - keine Unterscheidungskraft

    Im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen werden die angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnung "Freishoppen" jedenfalls nicht als einen betrieblichen Hinweis für die so bezeichneten Dienstleistungen ansehen (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 3. August 2015 - 25 W (pat) 509/14 - Hamsterkarte, die Entscheidung ist über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
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