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   BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12   

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BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12 (https://dejure.org/2013,26477)
BPatG, Entscheidung vom 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12 (https://dejure.org/2013,26477)
BPatG, Entscheidung vom 03. September 2013 - 33 W (pat) 540/12 (https://dejure.org/2013,26477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 37 MarkenG, § 113 MarkenG, § 119 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "SUNSYS (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit einer international registrierten Wortmarke "SUNSYS"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "SUNSYS (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "SUNSYS (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2005, 1042 (Nr. 23, 24) - Thomson LIFE; EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 23) - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 12) - VISAGE).

    In Anbetracht des Umfangs des einer Marke verliehenen Schutzes gehen das Allgemeininteresse, das § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zugrunde liegt, und die wesentliche Funktion der Marke, die darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, um diese ohne Verwechslungsgefahr von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden, offensichtlich ineinander über (EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 23, 27) - SAT.2).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12
    Die Unterscheidungskraft fehlt nicht nur Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen unmittelbar beschreiben, sondern auch solchen, mit denen ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (BGH GRUR 2006, 850 (Nr. 17) - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2009, 952 - DeutschlandCard).

    Dies gilt insbesondere auch für Wortzeichen einer gängigen Fremdsprache, die mit einer ohne weiteres verständlichen begrifflichen Bedeutung in die Umgangssprache eingegangen sind und nur in diesem Sinne verstanden werden (BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; BGH GRUR 2009, 952 (Nr. 10) - DeutschlandCard m. w. N.).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12
    Die Prüfung der Herkunftsfunktion hat streng und umfassend zu erfolgen, um die ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 45) - Das Prinzip der Bequemlichkeit; EuGH GRUR 2003, 604 (Nr. 59) - Libertel; EuGH GRUR 2003, 58 (Nr. 20) - Companyline; BGH GRUR 2009, 949 (Nr. 11) - My World; BGH BlPMZ 2010, 273 (275) - Roche-Kugel).

    Dementsprechend darf sich die Prüfung einer Anmeldung nicht auf ein Mindestmaß beschränken, sondern hat streng und umfassend zu erfolgen, um die ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern und aus Gründen der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung sicherzustellen, dass Marken, deren Benutzung mit Erfolg entgegengetreten werden könnte, nicht eingetragen werden (EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 45) - Das Prinzip der Bequemlichkeit).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR Int. 2005, 135 (Nr. 29) - Maglite; EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 30 f.) - Henkel).

    Abzustellen ist bei der Prüfung auf die Auffassung des beteiligten inländischen Verkehrs, wobei dieser alle Kreise umfasst, in denen die fragliche Marke aufgrund der beanspruchten Waren und Dienstleistungen Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 65) - Henkel; EUGH GRUR Int. 2005, 135 (Nr. 19) - Maglite; BGH GRUR 2009, 411 (Nr. 8) - STREETBALL).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12
    Die Unterscheidungskraft fehlt nicht nur Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen unmittelbar beschreiben, sondern auch solchen, mit denen ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (BGH GRUR 2006, 850 (Nr. 17) - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2009, 952 - DeutschlandCard).

    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt ferner solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850 (Nr. 17) - FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR Int. 2005, 135 (Nr. 29) - Maglite; EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 30 f.) - Henkel).

    Abzustellen ist bei der Prüfung auf die Auffassung des beteiligten inländischen Verkehrs, wobei dieser alle Kreise umfasst, in denen die fragliche Marke aufgrund der beanspruchten Waren und Dienstleistungen Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 65) - Henkel; EUGH GRUR Int. 2005, 135 (Nr. 19) - Maglite; BGH GRUR 2009, 411 (Nr. 8) - STREETBALL).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12
    Dies gilt insbesondere auch für Wortzeichen einer gängigen Fremdsprache, die mit einer ohne weiteres verständlichen begrifflichen Bedeutung in die Umgangssprache eingegangen sind und nur in diesem Sinne verstanden werden (BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; BGH GRUR 2009, 952 (Nr. 10) - DeutschlandCard m. w. N.).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12
    Soweit die Markeninhaberin auf Voreintragungen Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass diese keine Bindungswirkung haben (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 (Nr. 18) - Bild.t.-Online.de m. w. N.; BGH GRUR 2008, 1093 (Nr. 8) - Marlene-Dietrich-Bildnis; zuletzt: BGH GRUR 2011, 230 - SUPERgirl; BGH MarkenR 2011, 66 - Freizeit Rätsel Woche).
  • BPatG, 08.02.2001 - 33 W (pat) 167/00
    Auszug aus BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12
    Gleiches gilt für die Abkürzung "sys", die branchenübergreifend als Kurzform für "System" verwendet wird ((BPatG 30 W (pat) 176/06 - INFOSYS; 33 W (pat) 167/00 - SYSCARE; BPatG 30 W (pat) 178/01- SysDesign; BPatG 26 W (pat) 82/12 - sysprovide).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12
    Soweit die Markeninhaberin auf Voreintragungen Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass diese keine Bindungswirkung haben (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 (Nr. 18) - Bild.t.-Online.de m. w. N.; BGH GRUR 2008, 1093 (Nr. 8) - Marlene-Dietrich-Bildnis; zuletzt: BGH GRUR 2011, 230 - SUPERgirl; BGH MarkenR 2011, 66 - Freizeit Rätsel Woche).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BPatG, 23.01.2013 - 26 W (pat) 82/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "sysprovide" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

  • BPatG, 24.06.2002 - 30 W (pat) 178/01
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BPatG, 23.09.2003 - 24 W (pat) 77/03
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

  • BPatG, 20.10.2016 - 30 W (pat) 527/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "SUNTECH" - keine Unterscheidungskraft - keine

    " SUN" bedeutet Sonne und zählt zum Grundwortschatz der englischen Sprache, der vom inländischen Verkehr ohne weiteres verstanden wird (ebenso bereits: BPatG 32 W (pat) 43/97 - ULTRASUN; BPatG 33 W (pat) 540/12 - SUNSYS).

    Beide Wortelemente werden dabei im Inland auch umfangreich in Wortbildungen, d.h. mit anderen Substantiven zu einer Einheit verbunden, verwendet (z. B.: "High Tech", "Biotech", "eco-tech", "nanotech", Beispiele nach BPatG a. a. O., 24 W (pat) 83/14 - FLOORTECH; "suncollector"; "sunlight", "sunlamp", Beispiele nach BPatG, a. a. O., 33 W (pat) 540/12 - SUNSYS).

  • BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "econ" - beschreibende Angabe -

    Dem entsprechend ordnet die Rechtsprechung regelmäßig auch (englischsprachige) Kurzformen ohne Punkt als verständliche Abkürzung ein (z.B.: "sys/SYS" für "System": BPatG 30 W (pat) 178/01 - SysDesign; BPatG 33 W (pat) 540/12- SUNSYS; "tec/TEC" für "Technik": BPatG 28 W (pat) 71/12 - LacTec; "LAB/lab" für Labor: BPatG 28 W (pat) 71/12 - LacTec).
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