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   BPatG, 03.11.2010 - 25 W (pat) 29/10   

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BPatG, 03.11.2010 - 25 W (pat) 29/10 (https://dejure.org/2010,20053)
BPatG, Entscheidung vom 03.11.2010 - 25 W (pat) 29/10 (https://dejure.org/2010,20053)
BPatG, Entscheidung vom 03. November 2010 - 25 W (pat) 29/10 (https://dejure.org/2010,20053)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    20.000 EUR Streitwert bei Angelegenheiten im Markenwiderspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • info-it-recht.de

    Regelstreitwert bei Markenwiderspruch ist 20.000,00 Euro

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - zum Gegenstandswert -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - zum Gegenstandswert -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 63 Abs. 3 S. 3, S. 4 MarkenG a.F.; §66 Abs. 1 MarkenG
    Der Regelstreitwert bei Markenwiderspruch beträgt 20.000,00 EUR

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Regelstreitwert von 20.000 EUR in Markenwiderspruchssachen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    20.000 EUR Streitwert für Angelegenheit von Markenwiderspruch

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 07.08.2006 - 25 W (pat) 73/04

    Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BPatG, 03.11.2010 - 25 W (pat) 29/10
    Dies entspricht der aktuellen Praxis der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts, die in Widerspruchsverfahren von einem Regelstreitwert in Höhe von 20.000,-- Euro aus gehen (vgl. dazu auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 71 Rdn. 23 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen insbesondere auf die Senatsentscheidung 25 W (pat) 73/04 vom 7. August 2006 (veröffentlich im BlPMZ 2007, 45), mit welcher eine Streitwertanhebung von 10.000,-- Euro von 20.000,-- Euro eingeleitet wurde, wobei - soweit ersichtlich - sämtliche Senate des Bundespatentgerichts dieser Spruchpraxis gefolgt sind).
  • BPatG, 14.03.2012 - 29 W (pat) 115/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - Gegenstandswert

    Während einige Senate (BPatG 27 W(pat) 75/08; BPatG 26 W (pat) 47/10) den Gegenstandswert bei unbenutzten Marken im Anschluss an die regelmäßige Wertfestsetzung des Bundesgerichtshofs mit 50.000 EUR annehmen, halten andere Senate (BPatG 24 W (pat) 18/10; BPatG 25 W (pat) 29/10; BPatG 28 W (pat) 52/09; BPatG 30 W (pat) 108/05; BPatG 33 W (pat) 84/04) an dem Gegenstandswert von 20.000 EUR im Widerspruchsbeschwerdeverfahren fest.
  • BPatG, 09.08.2012 - 25 W (pat) 510/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert im Widerspruchs- bzw.

    Die anderen Senate des Bundespatentgerichts halten - soweit ersichtlich - an dem Gegenstandswert in Höhe von20.000,-- Euro fest (vgl. u. a. die Entscheidungen 28 W (pat) 52/09 vom 28. Oktober 2009; 25 W (pat) 29/10 vom 3. November 2011 und die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung 25 W (pat) 16/10 vom 8. Februar 2012 in einer Löschungssache; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 71 Rdn. 33 m. w. N.).
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