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   BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21   

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BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21 (https://dejure.org/2021,51939)
BPatG, Entscheidung vom 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21 (https://dejure.org/2021,51939)
BPatG, Entscheidung vom 03. November 2021 - 28 W (pat) 529/21 (https://dejure.org/2021,51939)
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  • BPatG, 28.10.2019 - 26 W (pat) 548/17
    Auszug aus BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21
    Sowohl bei der Binnengroßschreibung als auch bei der Zusammenschreibung der einzelnen Wörter handelt es sich um werbeübliche Gestaltungsmittel, die dem Zeichen keine Unterscheidungskraft verleihen (vgl. BPatG 26 W (pat) 576/16 - DelmeStrom; 30 W (pat) 34/18 - ColorPlugin; 26 W (pat) 548/17 - EASYQUICK; 26 W (pat) 512/16 - juicefresh).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21
    Vielmehr ist in jedem Fall zu prüfen, ob die Wortfolge einen ausschließlich produktbeschreibenden Inhalt hat oder ihr über diesen hinaus eine, wenn auch noch so geringe Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zukommt (vgl. BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 10 - My World; GRUR 2009, 778 Rdnr. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 935 Rdnr. 8 - Die Vision).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (vgl. BGH GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376, Rdnr. 11 - grill meister).
  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2015, 1198, Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018, 932, Rdnr. 7 - #darferdas?; GRUR 2018, 301, Rdnr. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934, Rdnr. 9 - OUI).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (vgl. BGH GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376, Rdnr. 11 - grill meister).
  • BPatG, 24.07.2017 - 26 W (pat) 576/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "DelmeStrom" - Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21
    Sowohl bei der Binnengroßschreibung als auch bei der Zusammenschreibung der einzelnen Wörter handelt es sich um werbeübliche Gestaltungsmittel, die dem Zeichen keine Unterscheidungskraft verleihen (vgl. BPatG 26 W (pat) 576/16 - DelmeStrom; 30 W (pat) 34/18 - ColorPlugin; 26 W (pat) 548/17 - EASYQUICK; 26 W (pat) 512/16 - juicefresh).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH, a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (vgl. BGH GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376, Rdnr. 11 - grill meister).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auszug aus BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2015, 1198, Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018, 932, Rdnr. 7 - #darferdas?; GRUR 2018, 301, Rdnr. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934, Rdnr. 9 - OUI).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21
    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen und Slogans sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als bei sonstigen Wortzeichen (vgl. EuGH GRUR Int. 2012, 914 Rdnr. 25 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; a. a. O. Rdnr. 36 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027, Rdnr. 33 und 34 - Erpo Möbelwerk [Das Prinzip der Bequemlichkeit]; BGH, a. a. O. Rdnr. 17 - for you; a. a. O. Rdnr. 14 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 565 Rdnr. 14 - smartbook).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "juicefresh" - Unterscheidungskraft -

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BPatG, 17.01.2019 - 30 W (pat) 34/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "ColorPlugin" - fehlende Unterscheidungskraft

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

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