Rechtsprechung
BPatG, 03.12.2009 - 25 W (pat) 98/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
"MALTESERS" vs. "Maltinos"
- kanzlei.biz
"MALTESERS" vs. "Maltinos"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 03.12.2009 - 25 W (pat) 98/09
Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 -Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 -HEITEC). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 03.12.2009 - 25 W (pat) 98/09
Wenngleich Übereinstimmungen am Wortanfang erfahrungsgemäß regelmäßig stärker beachtet werden, so verändern diese Unterschiede in ihrer Gesamtheit das Gesamtklangbild beider gleichmäßig betonter Markenwörter gleichwohl so deutlich und nachhaltig, um auch bei Berücksichtigung einer nicht zeitgleichen oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge erfolgenden Wahrnehmung und eines erfahrungsgemäß häufigen undeutlichen Erinnerungsbildes (vgl. dazu EuGH MarkenR 1999, 236, 239 -Lloyd/Loints) eine klangliche Verwechslungsgefahr in einem markenrechtlich relevanten Umfang nicht nur in Fachverkehrskreisen, sondern auch bei einem vorliegend ebenfalls maßgeblich zu beachtenden normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher -auf den nach der Rechtsprechung des EUGH abzustellen ist (vgl. GRUR 2004, 943 -SAT.2) -auszuschließen. - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 03.12.2009 - 25 W (pat) 98/09
Wenngleich Übereinstimmungen am Wortanfang erfahrungsgemäß regelmäßig stärker beachtet werden, so verändern diese Unterschiede in ihrer Gesamtheit das Gesamtklangbild beider gleichmäßig betonter Markenwörter gleichwohl so deutlich und nachhaltig, um auch bei Berücksichtigung einer nicht zeitgleichen oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge erfolgenden Wahrnehmung und eines erfahrungsgemäß häufigen undeutlichen Erinnerungsbildes (vgl. dazu EuGH MarkenR 1999, 236, 239 -Lloyd/Loints) eine klangliche Verwechslungsgefahr in einem markenrechtlich relevanten Umfang nicht nur in Fachverkehrskreisen, sondern auch bei einem vorliegend ebenfalls maßgeblich zu beachtenden normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher -auf den nach der Rechtsprechung des EUGH abzustellen ist (vgl. GRUR 2004, 943 -SAT.2) -auszuschließen. - BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05
HEITEC
Auszug aus BPatG, 03.12.2009 - 25 W (pat) 98/09
Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 -Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 -HEITEC).