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   BPatG, 03.12.2015 - 25 W (pat) 549/14   

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https://dejure.org/2015,37231
BPatG, 03.12.2015 - 25 W (pat) 549/14 (https://dejure.org/2015,37231)
BPatG, Entscheidung vom 03.12.2015 - 25 W (pat) 549/14 (https://dejure.org/2015,37231)
BPatG, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 25 W (pat) 549/14 (https://dejure.org/2015,37231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grevensteiner" - geographische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grevensteiner" - geographische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Grevensteiner" für Lebensmittel und alkoholische Getränke nicht eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 03.12.2015 - 25 W (pat) 549/14
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung  einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT).
  • BPatG, 28.10.2008 - 33 W (pat) 105/06

    Vierlinden

    Auszug aus BPatG, 03.12.2015 - 25 W (pat) 549/14
    Dabei ist die Eintragung nicht nur zu versagen, wenn die Ortsangabe für die betroffene Produktgruppe bereits bekannt ist, sondern es ist im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose unter Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklungen zu untersuchen, ob eine beschreibende Verwendung vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist bzw. in Betracht kommt (EuGH, a. a. O. Rn. 31-34 - Chiemsee; BGH, GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG GRUR 2009, 491, 494 f. - Vierlinden; a. a. O. - STUBENGASSE MÜNSTER).
  • BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 155/99
    Auszug aus BPatG, 03.12.2015 - 25 W (pat) 549/14
    Bei solchen schon von der Wortbildung her "typischen" Ortsangaben ist eine Schutzunfähigkeit unter dem Gesichtpunkt der geografischen Angabe eher zu bejahen als bei "untypischen" Ortsangaben (Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 426 a.E.; vergl. dazu auch den Beschluss des BPatG 33 W (pat) 155/99 vom 18. Februar 2000 zur "untypischen" Ortsbezeichnung "SONTRA").
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 03.12.2015 - 25 W (pat) 549/14
    Dabei ist die Eintragung nicht nur zu versagen, wenn die Ortsangabe für die betroffene Produktgruppe bereits bekannt ist, sondern es ist im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose unter Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklungen zu untersuchen, ob eine beschreibende Verwendung vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist bzw. in Betracht kommt (EuGH, a. a. O. Rn. 31-34 - Chiemsee; BGH, GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG GRUR 2009, 491, 494 f. - Vierlinden; a. a. O. - STUBENGASSE MÜNSTER).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 03.12.2015 - 25 W (pat) 549/14
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung  einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT).
  • BPatG, 10.11.2020 - 25 W (pat) 579/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Donautaler" - Freihaltungsbedürfnis

    Als schutzunfähige geografische Angaben kommen dabei auch Ortsnamen im weiteren Sinne in Betracht, wie z.B. Namen von Stadt- bzw. Gemeindeteilen und sogar Gebäuden oder Gebäudekomplexen (Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 8 Rn. 380 f und 440 ff; vgl. hierzu auch die Senatsentscheidung 25 W (pat) 549/14 - Grevensteiner; die Entscheidungen des BPatG sind über die Homepage des Gerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 24.07.2017 - 26 W (pat) 576/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "DelmeStrom" - Freihaltungsbedürfnis

    (2) Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Eignung der Angabe "DelmeStrom" zur Beschreibung der geographischen Herkunft der zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen ist der Umstand, dass die Anmelderin bereits als Stromanbieterin in der Delmeregion tätig ist (vgl. BPatG 25 W (pat) 549/14 - Grevensteiner; 26 W (pat) 517/13 - Laucala).
  • BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 541/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwaben Bräu" - keine Unterscheidungskraft - zu den

    Die zurückgewiesenen Waren können in Städten und Dörfern in kleinen, regionalen Brauereien hergestellt und/oder angeboten werden (vgl. BPatG 25 W (pat) 549/14 - Grevensteiner).
  • BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "DelmeGas" - Freihaltungsbedürfnis

    (2) Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Eignung der Angabe "DelmeGas" zur Beschreibung der geographischen Herkunft der zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen ist der Umstand, dass die Anmelderin bereits als Gasanbieterin in der Delmeregion tätig ist (vgl. BPatG 25 W (pat) 549/14 - Grevensteiner; 26 W (pat) 517/13 - Laucala).
  • BPatG, 12.04.2018 - 25 W (pat) 26/16

    Voraussetzungen für eine Löschung der Bezeichnung "Schönefelder Kreuz" für

    Nach den obigen Ausführungen und dem gefundenen Recherchematerial bietet es sich an, in der Umgebung des Schönefelder Kreuzes ein Maklerbüro oder einen Gewerbepark zu betreiben und Grundstücke (ggf. auch spezifisch für die Luft- und Raumfahrtindustrie) zum Kauf oder zur Miete anbieten und/oder in dem dortigen Umfeld entsprechende Immobilien anzubieten und mit der Bezeichnung Schönefelder Kreuz auf den Standort des entsprechenden Dienstleistungsanbieters und/oder auf das entsprechende Immobilienangebot aus diesem Bereich hinzuweisen (vgl. hierzu BPatG 25 W (pat) 98/14 - Mito; 25 W (pat) 549/14 - Grevensteiner; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lindberg" - geographische Herkunftsangabe -

    Daher werden die angesprochenen Verkehrskreise das Anmeldezeichen auch dann als Ortsnamen und somit als beschreibend verstehen, wenn sie über den Ort Lindberg im Bayerischen Wald keine weiteren Kenntnisse haben (vgl. BPatG 33 W (pat) 62/10 - Kronenburg; 25 W (pat) 549/14 - Grevensteiner; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 520).
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