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   BPatG, 04.01.2008 - 25 W (pat) 22/03   

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BPatG, 04.01.2008 - 25 W (pat) 22/03 (https://dejure.org/2008,33057)
BPatG, Entscheidung vom 04.01.2008 - 25 W (pat) 22/03 (https://dejure.org/2008,33057)
BPatG, Entscheidung vom 04. Januar 2008 - 25 W (pat) 22/03 (https://dejure.org/2008,33057)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BPatG, 04.01.2008 - 25 W (pat) 22/03
    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin unterscheiden sich die vorliegenden Zeichen stärker als die Wörter "Corvaton" und "Corvasal", bei denen der BGH eine Verwechslungsgefahr zwar nicht festgestellt, aber auch nicht ausgeschlossen hatte, sondern die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen hatte (vgl. BGH GRUR 1993, 118).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 04.01.2008 - 25 W (pat) 22/03
    Beruft sich jedoch der Inhaber der älteren Marke auf einen erhöhten Schutzumfang, müssen dessen Voraussetzungen bereits im Zeitpunkt der Anmeldung der jüngeren Marke vorgelegen haben und im Entscheidungszeitpunkt noch fortbestehen (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 9 Rdn. 35; BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder; PAVIS PROMA, Kliems, 33 W (pat) 123/03 CarClean).
  • BPatG, 15.11.2005 - 33 W (pat) 123/03
    Auszug aus BPatG, 04.01.2008 - 25 W (pat) 22/03
    Beruft sich jedoch der Inhaber der älteren Marke auf einen erhöhten Schutzumfang, müssen dessen Voraussetzungen bereits im Zeitpunkt der Anmeldung der jüngeren Marke vorgelegen haben und im Entscheidungszeitpunkt noch fortbestehen (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 9 Rdn. 35; BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder; PAVIS PROMA, Kliems, 33 W (pat) 123/03 CarClean).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 04.01.2008 - 25 W (pat) 22/03
    Bei der Bestimmung der Kennzeichnungskraft sind alle relevanten Umstände zu berücksichtigen, zu denen insbesondere die Eigenschaften, die die Marke von Hause aus besitzt, der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung der Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für eine Marke und der Teil der beteiligten Verkehrskreise, die die Waren aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen, gehören (EuGH GRUR Int. 1999, 734 Tz. 23 - Lloyd; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV).
  • EuGH, 27.04.2006 - C-145/05

    Levi Strauss - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 04.01.2008 - 25 W (pat) 22/03
    Soweit die Beschwerdeführerin im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 27. April 2006 Az.: C-145/05 - L... & Co lediglich den Anmeldezeitpunkt der jüngeren Marke für maßgeblich hält, lässt sich dies der Entscheidung des EuGH nicht entnehmen, da diese lediglich die Auslegung des Artikel 5 der Markenrichtlinie betraf.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 04.01.2008 - 25 W (pat) 22/03
    Bei der Bestimmung der Kennzeichnungskraft sind alle relevanten Umstände zu berücksichtigen, zu denen insbesondere die Eigenschaften, die die Marke von Hause aus besitzt, der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung der Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für eine Marke und der Teil der beteiligten Verkehrskreise, die die Waren aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen, gehören (EuGH GRUR Int. 1999, 734 Tz. 23 - Lloyd; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV).
  • BPatG, 09.10.2020 - 29 W (pat) 502/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mona Bella COMFORT (Wort-Bildmarke/Mona

    Sollte sie einen solchen Schluss gegebenenfalls aus dem Urteil des EuGH vom 27. April 2006 Az.: C-145/05 - Levis Strauss/Casucci (GRUR 2006, 495) ziehen wollen, lässt sich dies der Entscheidung des EuGH nicht entnehmen, da diese lediglich die Auslegung des Artikel 5 der Markenrichtlinie betraf (vgl. hierzu schon BPatG, Beschluss vom 04.01.2008, 25 W (pat) 22/03, siehe auch BeckOK, a. a.O. § 9 Rn. 27-29).
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