Rechtsprechung
   BPatG, 04.02.2000 - 33 W (pat) 115/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,24253
BPatG, 04.02.2000 - 33 W (pat) 115/99 (https://dejure.org/2000,24253)
BPatG, Entscheidung vom 04.02.2000 - 33 W (pat) 115/99 (https://dejure.org/2000,24253)
BPatG, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 33 W (pat) 115/99 (https://dejure.org/2000,24253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,24253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 04.02.2000 - 33 W (pat) 115/99
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG umfaßt alle Umstände des Einzelfalls und würdigt die in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und der Ähnlichkeit der Marken sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, auch in ihrer Wechselbeziehung untereinander (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 (16), (17), (18) - Canon; BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 04.02.2000 - 33 W (pat) 115/99
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG umfaßt alle Umstände des Einzelfalls und würdigt die in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und der Ähnlichkeit der Marken sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, auch in ihrer Wechselbeziehung untereinander (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 (16), (17), (18) - Canon; BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 04.02.2000 - 33 W (pat) 115/99
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG umfaßt alle Umstände des Einzelfalls und würdigt die in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und der Ähnlichkeit der Marken sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, auch in ihrer Wechselbeziehung untereinander (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 (16), (17), (18) - Canon; BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA).
  • BPatG, 09.08.2000 - 29 W (pat) 74/00
    Es ist nicht erkennbar, auf Grund welcher besonderen Umstände die Erinnerungsführerin trotz des späten Einlieferungszeitpunktes und der räumlichen Entfernung sowie der als Übergabeeinschreiben aufgegebenen Sendung und trotz der üblichen Postlaufzeit von zwei Tagen (vgl. auch BPatG 32 W (pat) 135/99 vom 28. Juli 1999 und 33 W (pat) 115/99 vom 12. November 1999) darauf vertrauen konnte, daß die Gebühr noch innerhalb der Frist, also am folgenden Tag beim Deutschen Patent- und Markenamt eingehen würde, zumal ihr - wie die Einlegung der Beschwerde per Fax belegt - die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit bewußt war und ihr mit der Rechtsmittelbelehrung ausführliche Zahlungshinweise erteilt worden waren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht