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BPatG, 04.02.2003 - 23 W (pat) 306/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86
"Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein …
Auszug aus BPatG, 04.02.2003 - 23 W (pat) 306/02
Auch dafür ist nämlich ein zulässiger Einspruch unverzichtbare Verfahrensvoraussetzung (…vgl Schulte, PatG, 6. Aufl., § 61 Rdn 22; BGH GRUR 1987, 513 - Streichgarn), die vorliegend nicht erfüllt ist. - BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86
Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig …
Auszug aus BPatG, 04.02.2003 - 23 W (pat) 306/02
Der so begründete Einspruch ist unzulässig (vgl dazu BGH BlPMZ 1988, 250 - Epoxidation; vgl zu dieser Problematik auch BPatG GRUR 1989, 906 "Schwerkraft-Rollenbahn").
- BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08 Eine Verwerfung des zulässig eingelegten Einspruchs kommt nicht in Betracht (anders im Fall eines von vorneherein unzulässigen Einspruchs, vgl. BPatGE 31, 21 ff. einerseits und BPatGE 46, 247 f. andererseits), da der Beteiligte, auf dessen Rechtsschutzbedürfnis es für die Verwerfung ankommt, nicht mehr am Verfahren beteiligt ist.
- BPatG, 03.06.2008 - 6 W (pat) 323/07 Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, ist Voraussetzung dafür, dass gem. § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG das Einspruchsverfahren nach Rücknahme des Einspruchs fortgeführt wird, die Zulässigkeit des zurückgenommenen Einspruchs (vgl. BGH GRUR 1987, 513 - Streichgarn; BPatGE 46, 247 ff - Patenteinspruchsverfahren).
Zur Klärung der Frage, ob der Einspruch zulässig war und der daraus folgenden Frage, ob das Verfahren beendet ist, ist aus Gründen der Rechtssicherheit die Feststellung durch Beschluss erforderlich (vgl. BPatGE 46, 247 ff. - Patenteinspruchsverfahren;… Schulte, Patentgesetz, 7. Aufl., § 61 Rn. 24).
- BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05 Um das Einspruchsverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sachund Rechtslage im Interesse der verbliebenen Verfahrensbeteiligten war die Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Beschluss festzustellen (vgl. BPatG 8 W (pat) 306/04 Beschluss vom 11.11.2008; BPatG 8 W (pat) 359/04 Beschluss vom 24.8.2006, jeweils veröffentlicht in juris Das Rechtsportal; vgl. dazu auch BPatGE 46, 247 Ziff. 4 -gerichtliches Einspruchsverfahren II; BGH GRUR 1997, 615, I. 2. und II. 2. -Vornapf).
- BPatG, 10.05.2004 - 11 W (pat) 315/04 Die Rücknahme des (einzigen) unzulässigen Einspruchs führt zur Beendigung des Einspruchsverfahrens ohne weitere Sachprüfung (vgl BGH GRUR 1987, 513 - Streichgarn; BPatGE 46, 247 f;… Schulte, aaO, § 59 Rdn 133, § 61 Rdn 22;… Busse, aaO, § 59 Rdn 147).
- BPatG, 30.10.2003 - 20 W (pat) 344/02 Die Zuständigkeit eines Technischen Beschwerdesenats ist auch sachgerecht, weil die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Einspruchs in der Mehrzahl der Fälle Fragen des Tatsachenvortrags betrifft und eine Auseinandersetzung mit dem vorgetragenen technischen Sachverhalt und dem technischen Gegenstand des Patents erfordert (zum engen Sachzusammenhang siehe auch Beschl. des 23. Senats vom 4. Februar 2003, 23 W (pat) 306/02 unter II.1 - zur Veröffentl.
- BPatG, 15.12.2003 - 34 W (pat) 334/03 Wird ein einziger unzulässiger Einspruch zurückgenommen, kann er danach nicht mehr als unzulässig verworfen werden (so aber der juristische Beschwerdesenat BPatGE 31, 21; dagegen zu Recht der 23. Senat des Bundespatentgerichts in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 4. Februar 2003 - 23 W (pat) 306/02).
- BPatG, 18.04.2011 - 20 W (pat) 390/05
Patenteinspruchsverfahren -"Messeinrichtung und Verfahren zur berührungslosen …
- BPatG, 21.06.2010 - 21 W (pat) 336/05 Dies gilt auch für die Frage der Zulässigkeit des Einspruchs (vgl. BPatGE 46, 247 ff.).
- BPatG, 23.12.2008 - 19 W (pat) 339/05 Da somit kein zulässiger Einspruch vorlag, war nicht, wie es § 62 Abs. 1 Satz 2 PatG für den Fall eines zulässigen und später zurückgenommenen Einspruch vorschreibt, von Amts wegen in der Sache über die Schutzfähigkeit zu entscheiden, sondern festzustellen, dass das Einspruchsverfahren nach Rücknahme des unzulässigen Einspruchs beendet ist (vgl. BPatGE 46, 247 -AZ 23 W (pat) 306/02).
- BPatG, 15.09.2008 - 17 W (pat) 303/06
Anforderungen an die rechtzeitige Erhebung des Einspruchs beim Deutschen Patent- …
Nach Rücknahme des unzulässigen Einspruchs durch die Einsprechende ist das Verfahren beendet (…vgl. Schulte, PatG, 7. Aufl., § 61 Rdn. 24; BGH GRUR 1987, 513 - Streichgarn; 17 W (pat) 701/02; 23 W (pat) 306/02). - BPatG, 14.04.2008 - 20 W (pat) 320/04
- BPatG, 23.04.2012 - 20 W (pat) 326/06
- BPatG, 12.12.2011 - 20 W (pat) 315/06
- BPatG, 08.07.2010 - 21 W (pat) 328/06
Patenteinspruchsverfahren - "Chirurgisches Krallenschneidwerkzeug"
- BPatG, 21.06.2010 - 21 W (pat) 329/05
- BPatG, 06.05.2003 - 17 W (pat) 701/02
- BPatG, 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03
Zuständigkeit des technischen Beschwerdesenates für erstinstanzliche …
- BPatG, 06.07.2009 - 20 W (pat) 354/04
- BPatG, 14.12.2006 - 17 W (pat) 334/04