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   BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02   

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BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02 (https://dejure.org/2004,29504)
BPatG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02 (https://dejure.org/2004,29504)
BPatG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 25 W (pat) 121/02 (https://dejure.org/2004,29504)
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  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02
    Zwar ist zweifelhaft, ob die zum Problem der prägenden Bestandteile von mehrgliedrigen oder kombinierten Markenwörtern ergangene Rechtsprechung (vgl BGH GRUR 1996, 126 - BERGER LAHR / BERGER) auch auf Markenwörter zu beziehen ist, die aus einem Wort bestehen (vgl dazu BGH GRUR 1999, 735 - MONOFLAM / POLYFLAM; BPatG GRUR 2002, 438 - WISCHMAX / Max; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 9, Rdnr 339 mwN).

    Hierfür können auch abweichende Elemente Bedeutung erhalten, wenn sie zB wegen ihrer Kennzeichnungsschwäche die Aufmerksamkeit des Verkehrs auf den übereinstimmenden Bestandteil lenken und diesen als den eigentlich kennzeichnenden Teil erscheinen lassen (vgl Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 9, Rdnr 491 ff mwN; BPatG GRUR 2002, 438 - WISCHMAX / Max).

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02
    Zwar ist zweifelhaft, ob die zum Problem der prägenden Bestandteile von mehrgliedrigen oder kombinierten Markenwörtern ergangene Rechtsprechung (vgl BGH GRUR 1996, 126 - BERGER LAHR / BERGER) auch auf Markenwörter zu beziehen ist, die aus einem Wort bestehen (vgl dazu BGH GRUR 1999, 735 - MONOFLAM / POLYFLAM; BPatG GRUR 2002, 438 - WISCHMAX / Max; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 9, Rdnr 339 mwN).
  • BPatG, 07.10.2002 - 25 W (pat) 110/01
    Auszug aus BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02
    Gleiches gilt für die in der Anlage der Widersprechenden in ihrem Schriftsatz vom 28. Juni 2002 aufgeführten Beispiele von "Win"-Software-Produkten wie "WinZip", "WinDrivers", "WinFax" oder "WinFiles" (vgl auch PAVIS PROMA, Kliems: BPatG 25 W (pat) 110/01 - AgroWIN; PAVIS PROMA, Knoll: 30 W(pat) 219/94 - WINSKETCH # wincash; PAVIS PROMA, Kliems: 27 W (pat) 183/00 PROCON-WIN = ProCom).
  • BPatG, 30.10.2001 - 27 W (pat) 183/00
    Auszug aus BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02
    Gleiches gilt für die in der Anlage der Widersprechenden in ihrem Schriftsatz vom 28. Juni 2002 aufgeführten Beispiele von "Win"-Software-Produkten wie "WinZip", "WinDrivers", "WinFax" oder "WinFiles" (vgl auch PAVIS PROMA, Kliems: BPatG 25 W (pat) 110/01 - AgroWIN; PAVIS PROMA, Knoll: 30 W(pat) 219/94 - WINSKETCH # wincash; PAVIS PROMA, Kliems: 27 W (pat) 183/00 PROCON-WIN = ProCom).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 6/96

    EKKO BLEIFREI; Berücksichtigung einer verfremdenden Phantasiebezeichnung bei der

    Auszug aus BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02
    So hat der Verkehr hier zunächst keine Veranlassung, sich bei der Widerspruchsmarke maßgeblich an dem Bildelement zu orientieren, da dessen Darstellung trotz der Größe gegenüber dem kennzeichnenden Wortbestandteil der Widersprechenden, der zugleich Firmenbestandteil ist, in den Hintergrund tritt, denn nach der Erfahrung orientiert sich der Verkehr bei einer Wort-/Bildmarke eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware bzw Dienstleistung (vgl BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96

    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder

    Auszug aus BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02
    Jedenfalls bei der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr (anders als bei der visuellen Wahrnehmung) prägt hier das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 57, 59, 60 - Lions - und BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02
    Diese Art von Verwechslungen ist nicht nur auf den Gesichtspunkt von Marken-Serienbestandteilen beschränkt, sondern umfasst auch solche Fälle, in denen die als unterschiedlich erkannten Marken wegen Übereinstimmungen in Teilbereichen oder aus anderen Gründen auf die gleiche betriebliche Herkunft der Waren bzw Dienstleistungen oder auf sonstige Verbindungen der Hersteller oder Anbieter schließen lassen (vgl EuGH GRUR 1998, 922 - Canon).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02
    Hierbei geht auch der Senat von dem Grundsatz aus, daß zur Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr auf den Gesamteindruck der Marke in ihrer registrierten Form abzustellen ist, da sich ihr Schutzbereich nach dem Schutzgegenstand der gewählten Gesamtgestaltung bestimmt (vgl BGH MarkenR 2000, 134, 137 "ARD-1"), wobei selbst kennzeichnungsschwache oder schutzunfähige Elemente zur Prägung des Gesamteindrucks beitragen oder gar entscheidendes Gewicht erlangen können und dann nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 9 Rdn 24, 348, 362 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02
    Jedenfalls bei der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr (anders als bei der visuellen Wahrnehmung) prägt hier das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 57, 59, 60 - Lions - und BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02
    Jedenfalls bei der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr (anders als bei der visuellen Wahrnehmung) prägt hier das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 57, 59, 60 - Lions - und BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND).
  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

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