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   BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07   

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BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07 (https://dejure.org/2009,28809)
BPatG, Entscheidung vom 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07 (https://dejure.org/2009,28809)
BPatG, Entscheidung vom 04. März 2009 - 29 W (pat) 6/07 (https://dejure.org/2009,28809)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

    Für die Annahme des Schutzhindernisses gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist kein lexikalischer oder sonstiger Nachweis erforderlich, dass die Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 f., Rdnr. 37 -47 -DAS PRINZIP DER BE-QUEMLICHKEIT).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07
    a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 -BIOMILD).
  • BPatG, 16.06.2003 - 30 W (pat) 13/02
    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07
    d) Auch die angeführten Beschlüsse des Bundespatentgerichts, in denen die Schutzfähigkeit der Zeichen "CallBridge" und "BASIC TUNES" festgestellt wurde (vgl. BPatG, Beschluss vom 29. November 1995 -29 W (pat) 107/93 -CallBridge; Beschluss vom 16. Juni 2003 -30 W (pat) 13/02 -BASIC TUNES) ändern an der Schutzunfähigkeit der beanspruchten Wortfolge nichts.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft dann auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05

    My World

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07
    Damit bringt die Wortfolge "Caller Tunes" das Thema der Werbung, nicht jedoch ihre betriebliche Herkunft zum Ausdruck (vgl. BPatG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 -29 W (pat) 134/05 -My World).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07
    a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07
    Für die Bejahung des Schutzhindernisses gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG reicht es jedoch aus, wenn die Verkehrsteilnehmer dem Zeichen von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit beschreibendem Sinngehalt entnehmen können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 6/07
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
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