Rechtsprechung
BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Hey! Keine Marke, hey!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Begriff "hey!" für Design von Homepages und Websites u.a. als Marke nicht eintragungsfähig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"hey!" nicht als Marke für Design von Homepages und Webseiten eintragungsfähig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"hey!" nicht als Marke für Design von Homepages und Webseiten eintragungsfähig
Verfahrensgang
- BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08
- BGH, 14.01.2010 - I ZB 31/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (25)
- BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08
Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zum einen, wenn die Wortbestandteile einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind Angaben, bei denen es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr -etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (…vgl. BGH a. a. O. Rn. 19 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 1999, 1093, 1094 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES).
Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu der Frage zugelassen, ob im Hinblick auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Werbeschlagworten (GRUR 1999, 1093, 1095 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES; GRUR 1999, 1096 -ABSOLUT) eine Eintragungsfähigkeit der vorliegenden Anmeldung gegeben ist.
- BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08
Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (…vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. -BioID;… GRUR 2004, 674, Rn. 34 -POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 -FUSSBALL WM 2006).Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zum einen, wenn die Wortbestandteile einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
- BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96
FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis
Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08
Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind Angaben, bei denen es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr -etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (…vgl. BGH a. a. O. Rn. 19 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 1999, 1093, 1094 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES).Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu der Frage zugelassen, ob im Hinblick auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Werbeschlagworten (GRUR 1999, 1093, 1095 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES; GRUR 1999, 1096 -ABSOLUT) eine Eintragungsfähigkeit der vorliegenden Anmeldung gegeben ist.
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08
Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zum einen, wenn die Wortbestandteile einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).Schließlich vermag auch eine gewisse Mehrdeutigkeit eines Begriffs dessen Schutzfähigkeit nicht zu begründen, sofern sich alle Deutungsmöglichkeiten als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT) oder sich von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen auch nur eine Aussage mit eindeutig beschreibendem Charakter bzw. -wie vorliegend ohne betriebliche Herkunftsfunktion entnehmen lässt (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude).
- BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98
LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher …
Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08
In diesem Zusammenhang gilt es zudem zu berücksichtigen, dass gerade bei Werbeaussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN). - BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98
Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf
Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08
In diesem Zusammenhang gilt es zudem zu berücksichtigen, dass gerade bei Werbeaussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN). - BPatG, 08.09.2008 - 25 W (pat) 26/07
Nein zu JA - Kein Markenschutz für werbeüblich gestaltete Wort-/Bildmarke "JA"
Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08
Durch ihre Bedeutungsvielfalt unterscheide sich die angemeldete Marke von der zurückgewiesenen Markenanmeldung "JA" (vgl. BPatG 25 W (pat) 26/07). - BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08
In diesem Zusammenhang gilt es zudem zu berücksichtigen, dass gerade bei Werbeaussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN). - BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
Partner with the Best
Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08
In diesem Zusammenhang gilt es zudem zu berücksichtigen, dass gerade bei Werbeaussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08
Nach der Rspr. des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist dies aus Sicht der Durchschnittsverbraucher aber nur dann der Fall, wenn die maßgebliche Herkunftsfunktion im Vordergrund steht und eine mögliche Werbefunktion dahinter zurücktritt (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 Rdnr. 35 -DAS PRINZIP DER BEQUEM-LICHKEIT). - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
- BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01
URLAUB DIREKT
- BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99
"BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
- BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04
Bürogebäude
- BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96
ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
- BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97
Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung
- BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05
My World
- BPatG, 15.05.1996 - 26 W (pat) 37/95
- EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
- BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
- BPatG, 01.03.2006 - 26 W (pat) 215/04
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
- BGH, 14.01.2010 - I ZB 31/09
Markenanmeldung: Großzügiger Maßstab für die Annahme geringer …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschl. v. 4.3.2009 - 29 W(pat) 65/08, juris).