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   BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00   

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BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00 (https://dejure.org/2001,20988)
BPatG, Entscheidung vom 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00 (https://dejure.org/2001,20988)
BPatG, Entscheidung vom 04. April 2001 - 28 W (pat) 176/00 (https://dejure.org/2001,20988)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98

    Likörflasche; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Flasche)

    Auszug aus BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
    Bei Bildzeichen und dreidimensionalen Zeichen sieht der BGH ein Fehlen "jeglicher Unterscheidungskraft" dann, wenn es sich um eine naturgetreue Wiedergabe der typischen Merkmale der Ware ohne über die technische Funktion hinausgehende Elemente an der Ware selbst oder ihrer Verpackung handelt, was der unmittelbaren Sachangabe bei Worten entspricht, oder wenn es sich um sonstige einfache grafische Gestaltungselemente handelt, die in der Werbung oder in sonst üblicher bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden (GRUR 1999, 495 - Etiketten; WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche; BPatG 28 W (pat) 146/147/00 - Joghurtbecher mit Bördelkappe).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
    Selbst bei der Beurteilung der originären Schutzfähigkeit von Unternehmenskennzeichen geht er vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kennzeichenrechte aus, um auch für diese die materiellen Schutzvoraussetzungen nach § 8 Abs. 2 MarkenG zu verlangen (BGH MarkenR 2001, 54 - DB Immobilienfonds; Beschl. v. 26. Oktober 2000 - I ZR 117/98, Umdruck S. 11 - WSC Windsurfing Chiemsee).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 117/98

    Windsurfing Chiemsee; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
    Selbst bei der Beurteilung der originären Schutzfähigkeit von Unternehmenskennzeichen geht er vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kennzeichenrechte aus, um auch für diese die materiellen Schutzvoraussetzungen nach § 8 Abs. 2 MarkenG zu verlangen (BGH MarkenR 2001, 54 - DB Immobilienfonds; Beschl. v. 26. Oktober 2000 - I ZR 117/98, Umdruck S. 11 - WSC Windsurfing Chiemsee).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
    Von der Eintragung ausgeschlossen sind nach der Rechtsprechung des BGH zu Wortmarken (GRUR 1999, 1089 - YES; 1093 - FOR YOU; 1096 - ABSOLUT) lediglich "solche Begriffe, denen für die in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen eine im Vordergrund stehende Sachaussage zugeordnet werden kann oder die ein so gebräuchliches Wort der Alltagssprache sind, daß es vom Verkehr allein und stets als solches aufgenommen wird und dem deshalb die Unterscheidungskraft für die in Frage stehenden Waren fehlt.
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Auszug aus BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
    Bei Bildzeichen und dreidimensionalen Zeichen sieht der BGH ein Fehlen "jeglicher Unterscheidungskraft" dann, wenn es sich um eine naturgetreue Wiedergabe der typischen Merkmale der Ware ohne über die technische Funktion hinausgehende Elemente an der Ware selbst oder ihrer Verpackung handelt, was der unmittelbaren Sachangabe bei Worten entspricht, oder wenn es sich um sonstige einfache grafische Gestaltungselemente handelt, die in der Werbung oder in sonst üblicher bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden (GRUR 1999, 495 - Etiketten; WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche; BPatG 28 W (pat) 146/147/00 - Joghurtbecher mit Bördelkappe).
  • BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96

    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis bei Aufnahme einer aus der Verbindung von

    Auszug aus BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
    Davon ausgehend ist eine Prüfung folgender Voraussetzungen vorzunehmen: "Jegliche Unterscheidungskraft" kann der Mehrbuchstabenkombination "ATM" nur dann fehlen, wenn sie entweder Abkürzung für eine unmittelbar im Vordergrund stehende Sachangabe für die beanspruchte Ware ist (BPatGE 40, 85 ff - CT), was hier nicht der Fall ist, oder wenn sie in der Werbung und den Bezeichnungsgewohnheiten des beanspruchten Warensektors derart üblich und gebräuchlich geworden ist, vergleichbar Wörtern der Alltagssprache bei Wortmarken, Dekorationselementen bei Formmarken, daß sie "vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird".
  • BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95

    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
    Anders mag das bei Buchstabenfolgen, wie zB "AC" bei pharmazeutischen Produkten sein, denn in der Pharmazie haben diese Buchstaben vor allem eine Bedeutung als Benennung der Vitamine und sind den dort beteiligten Verkehrskreisen als deren schlagwortartige Hervorhebung bekannt (BPatGE 41, 36).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98

    Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
    Bei dessen Anwendung hält es der BGH nicht für gerechtfertigt, je nach Markenform unterschiedliche Anforderungen zu stellen, wie er es zuletzt in seinen Vorlageentscheidungen zum EuGH zum Ausdruck brachte (vgl ua BGH aaO - Radio von hier; Vorlageentscheidungen EuGH, MarkenR 2001, 67 - Gabelstapler; 71 - Stabtaschenlampe; 75 - Rado-Uhr).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
    Für Werbewortmarken führte der 24. Senat des BPatG unter Rückgriff auf die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zu allgemeinen Werbeausdrücken aus (BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today), daß dazu jedenfalls solche Worte zu zählen seien, die sich in keiner Hinsicht von ihrem ursprünglichen Charakter als nicht herkunftshinweisende bloße Werbeaussage lösen (BlPMZ 2001, 155 - HAPPINESS).
  • BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99

    Schutzfähigkeit eines als Wortmarke angemeldeten Einzelbuchstabens

    c) Nach den Ermittlungen des Senats (zB Katalog Windkraftanlagen Markt 2001 mit technischen Daten von mehr als 200 Windkraftanlagentypen; ferner www.windmesse.de/windpowerenertec/welcome.html) ist es im Bereich der Windkraftanlagen und deren Teilen - hier: Türme, Generatoren, Steuerungsschaltungen, Meß-, Signal- und Kontrollinstrumente, Frequenzumrichter, Rotorblätter und Rotoren - auch nicht üblich, den Einzelbuchstaben "E" oder überhaupt Einzelbuchstaben als Typen-, Serien- oder Modellbezeichnungen mit beschreibender Bedeutung zu verwenden, wie dies etwa im KFZ-Bereich der Fall ist, wo Buchstaben und Buchstabenkombinationen dem Verkehr konkrete Sachinformationen über bestimmte technische Daten vermitteln und aufgrund dieser Gepflogenheiten in der Regel nicht als Unternehmenskennzeichen angesehen werden (vgl Teplitzki, Kombinationen beschreibender Buchstaben als Marken für Kraftfahrzeuge und deren Teile, WRP 1999, 461 ff; ferner BPatGE 44, 77- ATM).
  • BPatG, 09.05.2001 - 28 W (pat) 145/00
    Zwar sind Kombinationen von Buchstaben und/oder Zahlen auch ohne genaue Kenntnis des Verkehrs, welche Fachbezeichnung sich dahinter im einzelnen verbirgt, auf dem Warengebiet der Klasse 12 als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der so gekennzeichneten Waren häufig ungeeignet (vgl PAVIS CD-ROM 28 W (pat) 78/98 - "LT" sowie 28 W (pat) 176/00 - "ATM").
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