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   BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09   

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BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09 (https://dejure.org/2010,20874)
BPatG, Entscheidung vom 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09 (https://dejure.org/2010,20874)
BPatG, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 24 W (pat) 31/09 (https://dejure.org/2010,20874)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "LiveLink (Wort-Bild-Marke/LIVELINK (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - keine Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "LiveLink (Wort-Bild-Marke/LIVELINK (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - keine Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "LiveLink (Wort-Bild-Marke/LIVELINK (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - keine Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BPatG, 11.08.2009 - 24 W (pat) 82/08

    Pn printnet / PRINECT

    Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09
    Die Ergebnisse der von der Widersprechenden durchgeführten Google-Recherche können eine gesteigerte Kennzeichnungskraft nicht belegen, da die Trefferquote von der geschickten Platzierung und Verlinkung der Bezeichnung abhängt, also nicht zwingend mit einer großen Bekanntheit und umfangreichen Benutzung der Marke in Zusammenhang stehen muss (vgl. BGH GRUR 2009, 772, Nr. 63 - Augsburger Puppenkiste; BPatG GRUR 2010, 441, 443 re.

    Denn selbst wenn dies so wäre, könnte der Tatbestand einer Kollision nur dann angenommen werden, wenn der Schutzumfang der älteren Marke dies rechtfertigte, d. h. diese mindestens durchschnittlich kennzeichnungskräftig wäre (vgl. BGH GRUR 1998, 930 - Fläminger; BPatG GRUR 2010, 441 - printnet/PRINECT ).

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09
    Der Feststellung, dass der Widerspruchsmarke von Haus aus ein unterdurchschnittlicher Schutzumfang zukommt, steht die Tatsache ihrer Eintragung nicht entgegen, da einer Marke hierfür nur nicht jede Unterscheidungskraft zu fehlen braucht, also bereits ein geringer Grad an Kennzeichnungskraft für die Registrierung genügt (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; vgl. z. B. GRUR 2007, 1066, Nr. 30 - Kinderzeit; GRUR 2008, 905, Nr. 20 - Pantohexal).

    Nicht von der Bindungswirkung berührt wird hingegen die Frage des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, der von der jeweiligen Instanz im Widerspruchsverfahren selbständig bestimmt werden kann und muss (vgl. BGH GRUR 2008, 905, Nr. 20 - Pantohexal).

  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09
    Denn selbst wenn dies so wäre, könnte der Tatbestand einer Kollision nur dann angenommen werden, wenn der Schutzumfang der älteren Marke dies rechtfertigte, d. h. diese mindestens durchschnittlich kennzeichnungskräftig wäre (vgl. BGH GRUR 1998, 930 - Fläminger; BPatG GRUR 2010, 441 - printnet/PRINECT ).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

    Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09
    Denn im Widerspruchsverfahren sind das Deutsche Patent- und Markenamt und in der Beschwerdeinstanz das Bundespatentgericht - ebenso wie die Zivilgerichte im Verletzungsverfahren - hinsichtlich der Eintragungsvoraussetzungen und Eintragungshindernisse an die Registrierung der Marke gebunden (vgl. BGH GRUR 2007, 780, Nr. 14 - Pralinenform; GRUR 2008, 798, Nr. 14 - POST ).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09
    Die Ergebnisse der von der Widersprechenden durchgeführten Google-Recherche können eine gesteigerte Kennzeichnungskraft nicht belegen, da die Trefferquote von der geschickten Platzierung und Verlinkung der Bezeichnung abhängt, also nicht zwingend mit einer großen Bekanntheit und umfangreichen Benutzung der Marke in Zusammenhang stehen muss (vgl. BGH GRUR 2009, 772, Nr. 63 - Augsburger Puppenkiste; BPatG GRUR 2010, 441, 443 re.
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09
    Der Feststellung, dass der Widerspruchsmarke von Haus aus ein unterdurchschnittlicher Schutzumfang zukommt, steht die Tatsache ihrer Eintragung nicht entgegen, da einer Marke hierfür nur nicht jede Unterscheidungskraft zu fehlen braucht, also bereits ein geringer Grad an Kennzeichnungskraft für die Registrierung genügt (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; vgl. z. B. GRUR 2007, 1066, Nr. 30 - Kinderzeit; GRUR 2008, 905, Nr. 20 - Pantohexal).
  • BPatG, 31.08.2009 - 24 W (pat) 79/07

    Fehlende Verwechslungsgefahr bei ausgeprägter Kennzeichnungsschwäche einer Marke

    Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09
    Mithin verbleibt es dabei, dass vorliegend der Grad der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke als niedrig anzusetzen ist und ihr daher nur ein sehr enger Schutzumfang zugebilligt werden kann (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2008, 803, Nr. 22 - HEITEC; BPatG GRUR 2002, 68, 69 - COMFORT HOTEL; BPatG, 24 W (pat) 79/07 - THERMARIVM/THERMARIUM; 24 W (pat) 71/08 - systech/Systec ).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke und des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren/Dienstleistungen und der bei der Auswahl/Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE ; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO ; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 32, 33).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09
    Mithin verbleibt es dabei, dass vorliegend der Grad der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke als niedrig anzusetzen ist und ihr daher nur ein sehr enger Schutzumfang zugebilligt werden kann (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2008, 803, Nr. 22 - HEITEC; BPatG GRUR 2002, 68, 69 - COMFORT HOTEL; BPatG, 24 W (pat) 79/07 - THERMARIVM/THERMARIUM; 24 W (pat) 71/08 - systech/Systec ).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 24 W (pat) 31/09
    Denn im Widerspruchsverfahren sind das Deutsche Patent- und Markenamt und in der Beschwerdeinstanz das Bundespatentgericht - ebenso wie die Zivilgerichte im Verletzungsverfahren - hinsichtlich der Eintragungsvoraussetzungen und Eintragungshindernisse an die Registrierung der Marke gebunden (vgl. BGH GRUR 2007, 780, Nr. 14 - Pralinenform; GRUR 2008, 798, Nr. 14 - POST ).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • BPatG, 23.06.2009 - 24 W (pat) 71/08
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

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