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   BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08   

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BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08 (https://dejure.org/2011,80784)
BPatG, Entscheidung vom 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08 (https://dejure.org/2011,80784)
BPatG, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 26 W (pat) 85/08 (https://dejure.org/2011,80784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA (Wort-Bild-Marke)/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA (Wort-Bild-Marke)/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA (Wort-Bild-Marke)/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA (Wort-Bild-Marke)/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA (Wort-Bild-Marke)/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08
    Die vorgenannten Komponenten stehen zueinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 ff.] - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May./.MEY).

    Eine Marke verfügt über Kennzeichnungskraft, wenn sie geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 1999, 189, 194 [Rz. 49] - Chiemsee; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 22] - Lloyd/Loints).

    Der Grad an Kennzeichnungskraft ist dabei im Widerspruchsverfahren erstmals zu bestimmen (EuGH MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 22] - Lloyd/Loints).

  • BPatG, 21.06.1995 - 26 W (pat) 113/93
    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08
    Insoweit hat die Markenstelle ergänzend auch auf den bei PAVIS PROMA veröffentlichten Beschluss des Senats in der Sache 26 W (pat) 113/93 - Fructus/FRUCTA - verwiesen.
  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08
    Bei dieser Sachlage ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die aus dem Wortstamm "Fruct" und der weitverbreiteten Endung "a" gebildet ist, für die Waren, für die sie eingetragen worden ist und die sämtlich Früchte enthalten bzw. einen fruchtigen Geschmack aufweisen können, besonders dann eng zu bemessen und auf ihre eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt, wenn aus ihr Rechte gegenüber einer Marke geltend gemacht werden, die ebenfalls eine Abwandlung derselben freihaltungsbedürftigen Sachbezeichnung ist (BGH a. a. O. - Pantohexal; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/EnzyMix), was vorliegend der Fall ist, weil auch die angegriffene Marke aus einer sehr engen Anlehnung an den Begriff "Frucht" und insbesondere an die italienischen bzw. spanischen Wörter hierfür, nämlich "frutta" bzw. "fruta", besteht.
  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "Enzymax" und

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08
    Bei dieser Sachlage ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die aus dem Wortstamm "Fruct" und der weitverbreiteten Endung "a" gebildet ist, für die Waren, für die sie eingetragen worden ist und die sämtlich Früchte enthalten bzw. einen fruchtigen Geschmack aufweisen können, besonders dann eng zu bemessen und auf ihre eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt, wenn aus ihr Rechte gegenüber einer Marke geltend gemacht werden, die ebenfalls eine Abwandlung derselben freihaltungsbedürftigen Sachbezeichnung ist (BGH a. a. O. - Pantohexal; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/EnzyMix), was vorliegend der Fall ist, weil auch die angegriffene Marke aus einer sehr engen Anlehnung an den Begriff "Frucht" und insbesondere an die italienischen bzw. spanischen Wörter hierfür, nämlich "frutta" bzw. "fruta", besteht.
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08
    Diese Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH GRUR 2008, 905, 907, Nr. 16 - Pantohexal; GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 26 - Schuhpark).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08
    Diese Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH GRUR 2008, 905, 907, Nr. 16 - Pantohexal; GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 26 - Schuhpark).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08
    Insoweit tragen auch die Bildbestandteile der angegriffenen Marke, bei denen es sich nicht um völlig bedeutungslose Zutaten handelt, mit zum bildlichen Gesamteindruck der angegriffenen Marke und damit zum sicheren Auseinanderhalten bei; denn bei einem Kauf auf Sicht kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass sich der Verkehr bei einer Wort-Bild-Marke ausschließlich an dem Wort orientiert, ohne den Bildbestandteil mit in sein Erinnerungsbild aufzunehmen (BGH GRUR 2005, 419, 423 - Räucherkate; GRUR 2008, 903, 904, Nr. 24 - SIERRA ANTIGUO).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08
    Bei dieser Sachlage ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die aus dem Wortstamm "Fruct" und der weitverbreiteten Endung "a" gebildet ist, für die Waren, für die sie eingetragen worden ist und die sämtlich Früchte enthalten bzw. einen fruchtigen Geschmack aufweisen können, besonders dann eng zu bemessen und auf ihre eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt, wenn aus ihr Rechte gegenüber einer Marke geltend gemacht werden, die ebenfalls eine Abwandlung derselben freihaltungsbedürftigen Sachbezeichnung ist (BGH a. a. O. - Pantohexal; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/EnzyMix), was vorliegend der Fall ist, weil auch die angegriffene Marke aus einer sehr engen Anlehnung an den Begriff "Frucht" und insbesondere an die italienischen bzw. spanischen Wörter hierfür, nämlich "frutta" bzw. "fruta", besteht.
  • BPatG, 04.04.2006 - 24 W (pat) 113/04
    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08
    Bei dieser Sachlage ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die aus dem Wortstamm "Fruct" und der weitverbreiteten Endung "a" gebildet ist, für die Waren, für die sie eingetragen worden ist und die sämtlich Früchte enthalten bzw. einen fruchtigen Geschmack aufweisen können, besonders dann eng zu bemessen und auf ihre eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt, wenn aus ihr Rechte gegenüber einer Marke geltend gemacht werden, die ebenfalls eine Abwandlung derselben freihaltungsbedürftigen Sachbezeichnung ist (BGH a. a. O. - Pantohexal; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/EnzyMix), was vorliegend der Fall ist, weil auch die angegriffene Marke aus einer sehr engen Anlehnung an den Begriff "Frucht" und insbesondere an die italienischen bzw. spanischen Wörter hierfür, nämlich "frutta" bzw. "fruta", besteht.
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

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